René Benko, Signa-Insolvenz

René Benko: Neuer Prozess um Gläubigerschädigung gestartet

Veröffentlicht am: 22.09.2026 um 09:56 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

In Innsbruck hat der neue Prozess gegen René Benko begonnen. Nach der Aufhebung eines Teilfreispruchs muss das Gericht auch über eine neue Strafhöhe entscheiden; ein Urteil wird noch am Dienstag erwartet.

Der Investor René Benko steht erneut in Innsbruck vor Gericht. - Bild: Expa/Johann Groder/APA/dpa
Der Investor René Benko steht erneut in Innsbruck vor Gericht. - Bild: Expa/Johann Groder/APA/dpa

Vor dem Landesgericht Innsbruck hat am Dienstag der erneute Prozess gegen den österreichischen Investor René Benko wegen des Verdachts der Gläubigerschädigung begonnen.

Sieben Zeugen geladen

Für den Verhandlungstag sind sieben Zeugen geladen. Das Gericht rechnet noch am Dienstag mit einem Urteil; der Strafrahmen liegt zwischen einem und zehn Jahren Freiheitsstrafe.

Erstes Urteil teilweise aufgehoben

Benko war im Oktober 2025 wegen des Vorwurfs zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. In einem Teilaspekt hatte ihn das Gericht freigesprochen, doch der Oberste Gerichtshof hob diesen Freispruch auf.

Deshalb wird das Verfahren nun in diesem Punkt wiederholt. Das Gericht muss zugleich die Höhe der Strafe neu festlegen.

Vorwurf um Mietkostenvorauszahlung

Konkret geht es um eine Vorauszahlung von 360.000 Euro für die Miete von Benkos Wohnsitz. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, damit seine Gläubiger geschädigt zu haben, obwohl er kurz vor der Insolvenz gestanden habe.

Benko bestreitet alle Vorwürfe. Er sitzt seit Januar 2025 in Untersuchungshaft.

Signa-Konzern insolvent

Mit seinem Immobilien- und Handelsimperium Signa hatte Benko ein Milliardenvermögen aufgebaut. Steigende Zinsen und Baukosten sowie risikoreiche Zukäufe wie Karstadt und Kaufhof trieben den Konzern in die Insolvenz.

Gegen Benko und weitere frühere Signa-Manager laufen in mehreren anderen Komplexen ebenfalls Ermittlungen.

Ein Verfahren mit weitreichender Vorgeschichte

Der erneute Prozess ist eine Folge der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs, den Freispruch in einem Teilaspekt des ersten Verfahrens aufzuheben. Das Innsbrucker Gericht muss deshalb nicht den gesamten Komplex neu aufrollen, sondern den betroffenen Vorwurf und die daraus folgende Strafhöhe erneut bewerten.

Im Mittelpunkt steht eine Zahlung von 360.000 Euro für die Miete von Benkos Wohnsitz. Entscheidend ist dabei der zeitliche Zusammenhang mit der drohenden Insolvenz: Das Gericht muss klären, ob die Vorauszahlung Gläubiger benachteiligte und welche rechtlichen Folgen sich daraus ergeben. Der Strafrahmen reicht laut Anklagevorwurf von einem bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.

Signalwirkung über den Einzelfall hinaus

Der Fall steht im Umfeld des Zusammenbruchs der Signa-Gruppe, die zuvor mit Immobilien-, Handels- und Finanzgeschäften stark gewachsen war. Steigende Zinsen, höhere Baukosten und die Finanzierung risikoreicher Projekte verschärften die Krise; die Insolvenzen lösten zahlreiche weitere Verfahren und Forderungen aus.

Für Gläubiger und Insolvenzverwalter ist das Verfahren von Bedeutung, weil es um die Grenze zwischen privater Vermögensdisposition und einer möglichen Benachteiligung von Gläubigern geht. Ein neues Urteil könnte zudem beeinflussen, wie die bereits verbüßte oder noch zu verbüßende Haft rechtlich angerechnet wird. Über weitere Vorwürfe gegen Benko und andere frühere Signa-Manager wird in separaten Verfahren entschieden.

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