René Benko, Signa-Insolvenz

René Benko erneut vor Gericht: Urteil im Gläubigerprozess erwartet

Veröffentlicht am: 22.09.2026 um 12:49 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Vor dem Landesgericht Innsbruck wird das Verfahren gegen René Benko teilweise neu aufgerollt. Im Mittelpunkt steht eine Mietkostenvorauszahlung von 360.000 Euro – noch am Dienstag wird mit einem Urteil gerechnet.

Der Investor René Benko steht erneut in Innsbruck vor Gericht. - Bild: Expa/Johann Groder/APA/dpa
Der Investor René Benko steht erneut in Innsbruck vor Gericht. - Bild: Expa/Johann Groder/APA/dpa

Der österreichische Investor René Benko steht am Dienstag vor dem Landesgericht Innsbruck erneut wegen des Verdachts vor Gericht, seine Gläubiger geschädigt zu haben.

Erneute Verhandlung nach OGH-Entscheidung

Für den Prozesstag sind sieben Zeugen geladen. Der Strafrahmen reicht von einem bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe, ein Urteil wird noch am Dienstag erwartet.

Benko war im Oktober 2025 wegen des Vorwurfs bereits zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. In einem Teilaspekt hatte ihn das Gericht freigesprochen; der Oberste Gerichtshof hob diesen Freispruch jedoch auf. Deshalb wird nun erneut verhandelt und die Höhe der Strafe neu festgelegt.

360.000 Euro für weiteren Wohnsitz

Konkret geht es um eine Mietkostenvorauszahlung von 360.000 Euro für einen weiteren Wohnsitz. Die Staatsanwaltschaft wirft Benko vor, damit seine Gläubiger geschädigt zu haben, obwohl er kurz vor der Insolvenz stand.

Benko bekannte sich nach Angaben der Nachrichtenagentur APA nicht schuldig. Er sei damals überzeugt gewesen, dass die Sanierung seiner Signa-Gruppe gelingen werde. Die Anmietung des Hauses neben seinem Wohnsitz in der Villa in Igls sei auf Bitte seiner Frau erfolgt, damit die Kinder dort ein normales Leben und einen normalen Schulalltag ohne Personal führen könnten.

Weitere Ermittlungen im Signa-Komplex

Benko bestreitet sämtliche Vorwürfe und sitzt seit Januar 2025 in Untersuchungshaft. Mit seinem Immobilien- und Handelsimperium Signa hatte er ein Milliardenvermögen aufgebaut.

Steigende Zinsen und Baukosten sowie risikoreiche Zukäufe wie die deutschen Warenhauskonzerne Karstadt und Kaufhof trieben die Signa in die Insolvenz. Gegen Benko und weitere Signa-Manager wird in mehreren weiteren Strängen ermittelt.

Ein Verfahren mit Signalwirkung

Der erneute Prozess betrifft einen eng umrissenen Vorgang, steht aber im Schatten des Zusammenbruchs von Benkos Signa-Gruppe. Das Immobilien- und Handelsunternehmen hatte mit Zukäufen und umfangreichen Finanzierungen ein weit verzweigtes Firmengeflecht aufgebaut. Steigende Zinsen, höhere Baukosten und die schwächere Nachfrage im Immobilien- und Einzelhandelssektor verschärften die finanzielle Lage.

Im Mittelpunkt steht nun die Frage, ob eine Zahlung von 360.000 Euro kurz vor der Insolvenz die Interessen der Gläubiger beeinträchtigt habe. Für Gläubiger ist entscheidend, ob Vermögen zu einem Zeitpunkt abgeflossen ist, in dem eine Sanierung noch realistisch erschien oder die Zahlungsunfähigkeit bereits absehbar war. Benko bestreitet den Vorwurf und verweist auf seine damalige Erwartung einer erfolgreichen Sanierung.

Folgen für das Strafmaß

Das Verfahren muss den aufgehobenen Freispruch in dem Teilaspekt nachholen und die Strafe insgesamt neu festlegen. Das Urteil kann deshalb über die konkrete Zahlung hinaus Bedeutung für die strafrechtliche Bewertung von Benkos Verhalten haben. Zugleich laufen weitere Ermittlungen gegen ihn und andere frühere Signa-Manager, sodass der Innsbrucker Prozess nur einen Ausschnitt der juristischen Aufarbeitung bildet.

Bedeutung für Betroffene

Für Anleger, Geschäftspartner und andere Gläubiger entscheidet sich die wirtschaftliche Aufarbeitung nicht allein im Strafprozess. Daneben stehen Insolvenzverfahren, mögliche Rückforderungen und die Frage, welche Vermögenswerte noch verwertet werden können. Das erwartete Urteil dürfte daher vor allem ein wichtiges Zwischenetappe in einem größeren Komplex aus strafrechtlichen und zivilrechtlichen Verfahren sein.

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