Registrierkassenpflicht, BMF

Registrierkassenpflicht: BMF plant Ausweitung auf 167.000 Anwälte

Veröffentlicht am: 20.08.2026 um 10:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

BMF-Entwurf zur Kassenpflicht ab 100.000 Euro Umsatz stößt auf breiten Widerstand. Anwälte, Apotheker und Handel fordern Nachbesserungen.

Registrierkassenpflicht ab 100.000 Euro: Freie Berufe laufen Sturm
Ein minimalistischer Schreibtisch in einer Anwaltskanzlei mit einem Füllfederhalter und einer Aktenmappe bei Tageslicht. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Ein neuer Gesetzentwurf des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) sorgt für erhebliche Diskussionen in der deutschen Wirtschaft und bei den freien Berufen. Das Vorhaben sieht vor, die Pflicht zur Nutzung elektronischer Registrierkassen massiv auszuweiten.

Kernpunkt des Entwurfs ist eine Verpflichtung nach § 146b AO-E, die greift, sobald ein Unternehmen einen Gesamtjahresumsatz von 100.000 Euro überschreitet. Insbesondere die Anwaltschaft und das Gesundheitswesen äußern deutliche Kritik an den Plänen.

Widerstand der Anwaltschaft gegen die Kassenpflicht

Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und der Deutsche Anwaltverein (DAV) haben sich Mitte August 2026 gegen die geplante Neuregelung positioniert. Die BRAK bewertet die vorgesehene Registrierkassenpflicht als absurd. Nach Einschätzung der Kammer wären rund 167.000 Rechtsanwälte von dieser Regelung betroffen. Die Verbände fordern daher eine explizite Ausnahme für Freiberufler.

Kritik kommt auch von der Abda – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Sie bemängelt, dass die vorgesehene Umsatzgrenze von 100.000 Euro an den Gesamtumsatz anknüpft. Dies führe dazu, dass auch Unternehmen erfasst würden, die kaum oder gar keinen Bargeldverkehr aufweisen.

Die Abda weist zudem auf unklare Bußgeldrisiken hin, die bereits bei einer einmaligen Barzahlung entstehen könnten. Dies betreffe insbesondere Apotheken-Nebentätigkeiten, den Großhandel sowie die Verblisterung. Gefordert wird hier eine Bagatellgrenze oder eine Bereichsausnahme.

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Kostenschätzungen und Zeitplan des Finanzministeriums

Das Bundesministerium der Finanzen kalkuliert in seinem Entwurf mit überschaubaren finanziellen Belastungen für die betroffenen Betriebe. Die geschätzten Kosten pro Registrierkasse werden im BMF-Entwurf mit 400 bis 575 Euro angegeben. Neben der Kassenpflicht sieht der Entwurf zudem ein Barzahlungsverbot für Beträge ab 10.000 Euro vor, das zum 10. Juli 2027 wirksam werden soll.

Hinsichtlich der technischen Umsetzung plant das Ministerium eine neue Rechtsgrundlage für Buchführungsdatenschnittstellen (§ 147b AO). Der Entwurf zur Digitalen Lohnschnittstelle (DSFinVBV) sieht einen Mindestumfang an Datenfeldern vor, wobei laut BMF keine neuen Aufzeichnungspflichten entstehen sollen. Diese Regelungen sollen drei Jahre nach ihrer Verkündung in Kraft treten.

Kritik aus dem Handwerk und dem Einzelhandel

Auch das Bäckerhandwerk und der Einzelhandel reagieren mit Unverständnis auf Teile des Entwurfs. Der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks erinnert an den Koalitionsvertrag von Union und SPD aus dem Jahr 2025, der eine Abschaffung der Bonpflicht vorsah. Stattdessen sehe der aktuelle Entwurf vor, dass ab 2028 der Papierbon weitgehend abgeschafft und durch eine digitale Belegbereitstellungspflicht ersetzt wird.

ZV-Präsident Ermer fordert, dass Belege nur noch auf ausdrücklichen Kundenwunsch ausgegeben werden sollten. Er befürchtet zudem hohe Kosten für die notwendige Umrüstung der Betriebe. Ähnlich äußerte sich der Handelsverband Deutschland (HDE). Die faktische Belegpflicht bleibe durch die Forderung nach einem digitalen Kassenbon mit QR-Code auf dem Display bestehen. Der Verband zeigte sich enttäuscht über die notwendigen Investitionen.

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Technische Anforderungen und digitale Belegpflicht

Unterstützung für die Kassenpflicht und die elektronische Belegbereitstellung kommt hingegen vom Digitalverband Bitkom. Der Verband fordert jedoch, dass die Vorgaben praistauglich und technologieoffen gestaltet werden. Zudem seien klare Standards und ausreichende Übergangsfristen für die Wirtschaft notwendig.

Kritik an der technischen Ausgestaltung der Buchführungsdatenschnittstelle kommt vom Deutschen Steuerberaterverband (DStV) und der Bundessteuerberaterkammer (BStBK).

Die Verbände fordern die Streichung des geplanten § 158 Abs. 2 Nr. 2 AO. Sie argumentieren, dass die Beweiskraft der Buchführung bei einer Nichtbereitstellung der Daten entfallen würde, was Tür und Tor für Schätzungen der Finanzbehörden öffne. Dies bewerten die Steuerberater als unverhältnismäßig.

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