Registerbetrug: Amtsgericht Göttingen warnt Unternehmen vor falschen Rechnungen
Veröffentlicht am: 08.11.2026 um 22:30 Uhr | Redaktion boerse-global.deBetrügerische Zahlungsaufforderungen im Umfeld von Registereintragungen bleiben ein anhaltendes Problem für Gewerbetreibende und Unternehmen. Das Amtsgericht Göttingen wies mit Stand vom 12. Februar 2025 erneut auf irreführende Schreiben hin, die den offiziellen Briefkopf des Gerichts missbrauchen.
Die Empfänger werden darin zur Zahlung von Gebühren für eine angebliche Handelsregisterbekanntmachung aufgefordert. Auch die Landesjustizverwaltungen und das Bundesministerium der Justiz warnen vor derartigen Praktiken unbefugter Aussteller.
Merkmale und Druckmittel der gefälschten Schreiben
Die versendeten Schriftstücke sind optisch so gestaltet, dass sie auf den ersten Blick wie behördliche Kostenrechnungen wirken. Häufig liegt den Briefen direkt ein vorausgefüllter Überweisungsträger bei. Um die Betroffenen zu einer unüberlegten und schnellen Überweisung zu bewegen, wird eine kurze Zahlungsfrist von lediglich drei Werktagen gesetzt.
Erst bei genauerem Hinsehen offenbart sich der geschäftsmäßige Betrug: Im Kleingedruckten findet sich häufig der Hinweis, dass es sich lediglich um ein unverbindliches Angebot für eine elektronische Eintragung auf einer privaten Internetseite handele.
In anderen Fällen verlangen die Absender Geld für behördliche Eintragungen, die bereits zuvor auf regulärem Weg amtlich erfolgt sind. Teilweise nutzen die Absender dafür auch geschützte Domain-Namen wie www.handelsregisterbekanntmachungen.de, um behördliche Authentizität vorzutäuschen.
Typische Warnsignale und ausländische Bankverbindungen
Das Amtsgericht Göttingen hat mehrere Anhaltspunkte zusammengetragen, an denen Empfänger gefälschte Rechnungen erkennen können. Auffällig sind insbesondere abweichende Absenderadressen; so trugen gefälschte Schreiben zwar den Briefkopf des Amtsgerichts Göttingen, wiesen als Absenderort jedoch Frankfurt aus. Ebenso finden sich auf den gefälschten Dokumenten immer wieder fehlerhafte oder unpassende Landeswappen.
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Ein weiteres klares Indiz betrifft die Zahlungsdaten. Aktuell ausgestellte Rechnungen weisen nach Behördenangaben unter anderem eine IBAN mit einem spanischen Ländercode auf. Reguläre Justizkostenrechnungen verweisen hingegen auf Bankverbindungen der jeweiligen Landeshauptkassen. Schreiben dieser Art entfalten keinerlei Rechtswirkung und begründen keine Verpflichtung zur Zahlung.
Handlungsempfehlungen und sichere Behördenkontakte
Unternehmen, die Zweifel an der Echtheit eines Zahlungsbelegs haben, rät das Amtsgericht Göttingen zu einer vorherigen telefonischen Überprüfung bei der Justizbehörde.
Zudem besteht jederzeit die Möglichkeit, bei jeder Polizeidienststelle oder Staatsanwaltschaft eine Strafanzeige zu erstatten. Bei Unklarheiten verweist die Justiz auch auf die Fachabteilung des Amtsgerichts Stadthagen, die über die Zentrale unter der Rufnummer 05721-786-0 erreichbar ist.
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Um unnötige Kosten zu vermeiden, empfiehlt das Gericht, Auszüge und Dienstleistungen direkt über die offiziellen Stellen zu beziehen. So kann ein Antrag auf einen Grundbuchauszug formlos und gebührenfrei persönlich, per Post oder per Fax beim jeweils zuständigen Amtsgericht gestellt werden.
Entsprechende Formulare stehen auf den Justizportalen zur Verfügung. Auch amtliche Handelsregisterauszüge sollten ausschließlich direkt beim zuständigen Registergericht oder über das Portal handelsregister.de beantragt werden.
