Regierung, E-Auto-Prämie

Regierung startet E-Auto-Prämie und kippt Heizungsgesetz

15.05.2026 - 10:32:36 | boerse-global.de

Die Bundesregierung beschließt neue E-Auto-Zuschüsse und entschärft das Heizungsgesetz. Ein umfassendes Reformpaket ist geplant.

Regierung startet E-Auto-Prämie und kippt Heizungsgesetz - Foto: über boerse-global.de
Regierung startet E-Auto-Prämie und kippt Heizungsgesetz - Foto: über boerse-global.de

Berlin – Die Bundesregierung hat heute eine Kehrtwende in der Klimapolitik eingeleitet: Neue E-Auto-Prämien stehen bereit, während das umstrittene Heizungsgesetz grundlegend entschärft wird.

Bundesumweltminister Carsten Schneider schaltete am heutigen Freitag das Online-Portal für die überarbeitete E-Auto-Förderung frei. Zeitgleich beschloss das Kabinett eine Reform des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die viele der bisherigen Pflichten kippt. Die Maßnahmen sollen Haushalte entlasten und der Wirtschaft Planungssicherheit geben – ein Balanceakt für die schwarz-gelbe Koalition.

E-Auto-Prämie: Bis zu 6.000 Euro für Geringverdiener

Das neue Förderprogramm richtet sich gezielt an Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen. Die Anträge gelten rückwirkend für Fahrzeuge, die ab dem 1. Januar 2026 zugelassen wurden.

Die Basisprämie für reine E-Autos liegt bei 3.000 Euro. Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 60.000 Euro erhalten 4.000 Euro, bei weniger als 45.000 Euro sind es sogar 5.000 Euro. Pro Kind kommen 500 Euro obendrauf – maximal 1.000 Euro. So sind bis zu 6.000 Euro möglich.

Die Einkommensgrenze liegt bei 80.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen. Steuerberater tüfteln bereits an Gestaltungsmöglichkeiten, um Kunden doch noch in den Genuss der Förderung zu bringen. Auch Plug-in-Hybride werden gefördert – allerdings nur mit 1.500 Euro.

Heizungsgesetz: 65-Prozent-Pflicht fällt

Das Kabinett verabschiedete heute tiefgreifende Änderungen am Gebäudeenergiegesetz. Die umstrittene Pflicht, wonach neue Heizungen zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien speisen müssen, ist gestrichen. Auch das geplante Verbot von Öl- und Gasheizungen ab 2045 wurde aus dem Gesetz entfernt.

Stattdessen setzt die Regierung auf die sogenannte „Biotreppe“: Ab 2029 müssen Heizungen mindestens zehn Prozent Biomethan oder Bio-Öl nutzen. Dieser Anteil steigt schrittweise auf 15 Prozent (2030), 30 Prozent (2035) und 60 Prozent (2040). Kanzler Merz spricht von „technologischer Offenheit“ und mehr Planungssicherheit für Eigentümer.

Ab 2028 teilen sich Mieter und Vermieter die Kosten für CO?-Bepreisung und Gasnetzgebühren hälftig. Ein Jahr später gilt das auch für die Mehrkosten durch teurere Biokraftstoffe. Die Regierung verspricht eine jährliche Entlastung von 5,1 Milliarden Euro für Bürger und 2,3 Milliarden Euro für Unternehmen.

Während der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) die Klarheit lobt, protestierte Fridays for Future vor dem Kanzleramt – die Organisation kritisiert den weiteren Einsatz fossiler Infrastruktur.

1.000-Euro-Prämie gescheitert

Die heutigen Beschlüsse folgen auf das Aus der geplanten „Entlastungsprämie“ von 1.000 Euro. Nur vier von 16 Bundesländern hatten die steuerfreie Zahlung für Arbeitnehmer im Bundesrat unterstützt – zu wenig für eine Mehrheit.

Die Koalition konzentriert sich nun auf ein umfassendes Steuer- und Rentenpaket. Im Gespräch ist die „21-10-0-Formel“: Die Mehrwertsteuer soll von 19 auf 21 Prozent steigen, der ermäßigte Satz von sieben auf zehn Prozent. Lebensmittelhingegen blieben steuerfrei (null Prozent). Das könnte Mehreinnahmen von 16 Milliarden Euro bringen – Kritiker warnen vor einer Mehrbelastung Geringverdiener.

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Um den Druck auf die Bürger zu begrenzen, einigte sich die Koalition darauf, den CO?-Preis für 2027 bei 55 bis 65 Euro zu stabilisieren. Das verhindert eine Zusatzbelastung von 2,8 Milliarden Euro. Zudem bleibt eine Reserve von elf Milliarden Euro für den Bundeshaushalt 2027 unangetastet.

Steuerliche Fallstricke für Unternehmen

Neben den großen Reformen gibt es Details, die Unternehmen und Arbeitnehmer kennen sollten. Der Bundesfinanzhof (BFH) entschied im Fall VI R 30/24: Wer einen Dienstwagen privat nutzt, aber nicht beruflich fährt, riskiert den Werbungskostenabzug. Im konkreten Fall lehnte das Gericht den Abzug von 3.800 Euro für Fahrten zur Arbeit ab – das Auto wurde überwiegend von der Ehefrau privat genutzt.

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Unternehmen bereiten sich zudem auf die E-Rechnungspflicht vor. Die Formate XRechnung und ZUGFeRD werden bis 2028 Standard für Geschäftskunden-Rechnungen.

Ausblick: Sommerpaket bis zur Sommerpause

Kanzler Merz will noch vor der parlamentarischen Sommerpause am 10. Juli ein umfassendes Reformpaket schnüren. Es umfasst Steuern, Arbeitsmarkt, Rente und Bürokratieabbau. Anfang Juni sollen die Sozialpartner eingebunden werden.

Steuerzahler müssen die Steuererklärung für 2025 bis zum 31. Juli 2026 einreichen – wer einen Steuerberater beauftragt, hat bis zum 1. März 2027 Zeit. Das Umweltministerium plant eine Evaluation der Heizungsreform für 2030. Und die ersten Ausschreibungen für neue Gaskraftwerke mit elf Gigawatt Leistung sollen im Sommer 2026 starten.

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