Regierung führt ab 2028 Abgeltungsteuer auf Krypto-Gewinne ein
Veröffentlicht am: 08.09.2026 um 18:58 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSDie Bundesregierung plant eine grundlegende Reform der Besteuerung von Kryptowerten in Deutschland. Gewinne aus dem Verkauf von Bitcoin, Ether und anderen sogenannten Tauschkryptowerten sollen künftig unabhängig von der Haltedauer steuerpflichtig werden und ab 2028 erstmals automatisch besteuert werden.
Neuregelung für neu erworbene Kryptobestände
Grundlage ist ein Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium. Demnach sollen Veräußerungsgewinne sowie Erträge aus dem sogenannten Lending und Staking von Kryptowerten künftig wie Kapitalerträge behandelt und mit der Abgeltungsteuer belegt werden. Die neuen Regelungen gelten für Bestände, die nach dem 31. Dezember 2026 angeschafft oder zugeflossen sind und führen ab 2028 zu einem automatischen Steuerabzug.
Bislang können Gewinne aus Kryptowerten nach einer Haltefrist von zwölf Monaten in der Regel steuerfrei vereinnahmt werden. Mit der Reform würde dieser steuerliche Sonderstatus entfallen, der Kryptowährungen bislang von Aktien und Fondsanteilen unterscheidet. Das Vorhaben befindet sich derzeit in der sogenannten Frühkoordinierung innerhalb der Bundesregierung, sodass im weiteren Gesetzgebungsverfahren Änderungen möglich sind.
Für bereits bestehende Bestände ist ein weitreichender Schutz vorgesehen. Kryptowerte, die vor dem 31. Dezember 2026 erworben oder zugeflossen sind, sollen weiterhin unter die bisherigen Regelungen fallen. Damit bleiben etwa zuvor gekaufte Bitcoin und andere Kryptowährungen von der Neuregelung ausgenommen.
Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten. Der automatische Steuerabzug durch Kryptodienstleister ist allerdings erst ab dem 1. Januar 2028 vorgesehen. Den Plattformen soll damit Zeit eingeräumt werden, die notwendigen technischen Verfahren zur Erhebung und Abführung der Steuer einzuführen.
Erwartete Mehreinnahmen für Bund und Länder
Nach Schätzungen des Bundesfinanzministeriums würde die Reform ab 2028 zusätzliche Steuereinnahmen von rund 160 Millionen Euro bringen. Bis 2031 sollen die Mehreinnahmen auf rund 350 Millionen Euro jährlich steigen. Auf den Bund würden davon zunächst etwa 75 Millionen Euro und später rund 160 Millionen Euro entfallen, der Rest käme den Ländern und Gemeinden zugute.
Das Ministerium begründet die Reform mit der gewachsenen Bedeutung des Kryptomarktes. Kryptowährungen würden zunehmend als private Kapitalanlage genutzt und seien aufgrund ihrer hohen Liquidität und ihrer vorwiegend spekulativen Verwendung eher mit klassischen Vermögensanlagen als mit sonstigen Wirtschaftsgütern vergleichbar.
Betroffene Kryptowerte und Ausnahmen
Von den neuen Regeln erfasst werden sollen insbesondere Bitcoin und Ether sowie andere Tauschkryptowerte. Ausgenommen bleiben nach dem Entwurf unter anderem Non-Fungible Tokens (NFTs), bestimmte Stablecoins sowie sogenannte Security-Token und andere Kryptowerte mit Bezug zu realen Vermögenswerten.
Künftig sollen Kryptodienstleister die Steuer grundsätzlich direkt einbehalten. Da Kauf und Verkauf von Kryptowerten häufig über unterschiedliche Handelsplattformen abgewickelt werden, sieht der Entwurf vor, dass dabei teilweise Angaben der Anleger zu Anschaffungskosten und Kaufzeitpunkten herangezogen werden. Können diese Daten nicht ermittelt werden, sollen pauschale Besteuerungsregeln greifen.
Die geplante Reform der Besteuerung von Kryptowerten markiert einen weiteren Schritt der Bundesregierung, digitale Vermögenswerte stärker in das bestehende Steuer- und Finanzmarktregime einzubinden. Bislang werden Gewinne aus Kryptowährungen in Deutschland wie sonstige Wirtschaftsgüter behandelt, was insbesondere die Steuerfreiheit nach einer Haltedauer von zwölf Monaten ermöglicht. Mit dem vorgesehenen Wechsel zur Abgeltungsteuer nähert sich die Behandlung von Bitcoin und Ether der von Aktien und Fonds an und könnte für viele Privatanleger einen spürbaren Einschnitt bedeuten.
Hintergrund und Zielrichtung der Reform
Der Kryptomarkt hat sich in den vergangenen Jahren deutlich verbreitert: Kryptowährungen werden zunehmend als Anlageklasse genutzt, Handelsvolumina sind gestiegen, und spezialisierte Kryptodienstleister haben sich etabliert. Vor diesem Hintergrund verfolgt das Bundesfinanzministerium mehrere Ziele zugleich: eine gleichmäßigere steuerliche Behandlung unterschiedlicher Kapitalanlagen, zusätzliche Einnahmen für öffentliche Haushalte und eine bessere Erfassung von Kryptogewinnen durch automatisierte Verfahren. Die geplante Unterscheidung zwischen neu erworbenen und bereits bestehenden Beständen soll dabei den Vertrauensschutz für frühere Investitionen sichern.
Folgen für Anleger und Dienstleister
Für Privatanleger bedeutet die Reform, dass langfristiges Halten von Kryptowerten künftig nicht mehr zu Steuerfreiheit führt, wenn die Assets nach dem Stichtag Ende 2026 erworben wurden. Gleichzeitig schafft der automatische Steuerabzug ab 2028 mehr Klarheit, reduziert aber die Gestaltungsspielräume bei der Deklaration von Gewinnen. Kryptodienstleister müssen ihre Systeme so anpassen, dass Anschaffungsdaten, Haltefristen und Veräußerungsgewinne steuerlich korrekt abgebildet werden können. Die Ausnahme von NFTs, bestimmten Stablecoins und Security-Token zeigt, dass der Gesetzgeber unterschiedliche Funktionsweisen im Kryptobereich differenziert betrachtet, um Überbesteuerung oder Doppelregulierung zu vermeiden.
