Regelungsbefreiungsgesetz: Nur 45 von 188 Vorschlägen bewilligt
Veröffentlicht am: 05.11.2026 um 21:39 Uhr | Redaktion boerse-global.deKommunalvertreter in Baden-Württemberg zeigen sich unzufrieden mit der praktischen Umsetzung des Regelungsbefreiungsgesetzes. Wie aus einem Bericht des Staatsanzeigers vom 5. November 2026 hervorgeht, kritisieren die Kommunen den Umgang der Landesministerien mit den eingebrachten Vorschlägen und ziehen eine ernüchternde Bilanz beim Bürokratieabbau.
Das Gesetz war im Herbst 2025 einstimmig verabschiedet worden, um Verwaltungsverfahren vor Ort spürbar zu erleichtern. Nach rund einem Jahr Amtszeit der Neuregelung fielen die Ergebnisse jedoch überschaubar aus: Von insgesamt 188 eingereichten Vorschlägen zum Regelungsabbau wurden laut den Antworten der Ministerien bislang lediglich 45 bewilligt.
Große Unterschiede zwischen den einzelnen Ressorts
Die Aktivität und die Genehmigungsquoten unterscheiden sich je nach Ministerium erheblich. Die meisten Eingaben verzeichnete der Bereich Wohnungsbau mit 52 Anträgen, gefolgt vom Umweltministerium mit 42 und dem Agrarministerium mit 35 Vorschlägen.
Beim Sozialministerium gingen 31 Anträge ein, das Finanzministerium bearbeitete 19 und das Wirtschaftsministerium 9 Anliegen. Das Innenministerium lieferte dem Bericht zufolge trotz einer gewährten Fristverlängerung bislang keine Zahlen.
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Im Bauministerium wurden über 40 Prozent der Anträge von den Antragstellern wieder zurückgenommen. Zugleich wurden dort sieben Vorschläge durch das Verstreichen der Dreimonatsfrist per Genehmigungsfiktion gültig.
Eine konkrete Änderung betrifft etwa die Gültigkeit von Bauvorbescheiden, die nun ausnahmsweise auf fÜnf statt der regulären drei Jahre festgesetzt werden kann. Im Umweltministerium wurden vier Genehmigungen erteilt, was einem Anteil von rund 10 Prozent entspricht.
Frust an der Basis und Rufe nach Umdenken
Auf kommunaler Ebene sorgt diese Praxis für Ernüchterung. Der Bürgermeister von Pfullendorf, Ralph Gerster, berichtete von 13 gestellten Anträgen aus seiner Gemeinde. Davon seien fünf genehmigt, einer zurückgezogen und sieben abgelehnt worden. Gerster bezeichnete die praktische Handhabung des gesetzlichen Hinwirkungsgebots durch die Ministerien als teils enttäuschend.
Der Städtetag Baden-Württemberg, vertreten durch Gudrun Heute-Bluhm und Ralf Broß beziehungsweise die Verbandsvertreter Ritter und Brückner, forderte unter anderem eine echte Abwägung statt einer pauschalen Ablehnung, sobald Rechte Dritter berührt sein könnten.
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Der Staatsanzeiger kommentierte die Umsetzung als schleppend und wies auf ein deutliches Gefälle zwischen den Ministerien und den Kommunen hin. Bürokratieabbau sei eine Führungsaufgabe für die Hausspitzen und den Ministerpräsidenten; hierfür müsse sich die Haltung innerhalb der Ministerialbürokratie grundlegend ändern.
Bürokratieabbau nach Personalwechsel bei den Beratern
Parallel zur Kritik der Kommunen stehen die Entlastungsinitiativen der Landesregierung vor organisatorischen Anpassungen. Wie die Süddeutsche Zeitung am 4. November 2026 berichtete, lässt der Tübinger Oberbürgermeister Boris Palmer sein Ehrenamt als Bürokratie-Berater der Landesregierung vorerst ruhen.
Ministerpräsident Cem Özdemir hatte ihn darum gebeten, nachdem Vorwürfe sexualisierter Belästigung gegen den 54-Jährigen laut geworden waren. Palmer wies die Anschuldigungen zurück und behält sein Amt als Oberbürgermeister bei.
Ein Sprecher des Staatsministeriums teilte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur mit, dass der Bürokratieabbau in Baden-Württemberg auch ohne Palmer weiterlaufe. Dessen bisher eingereichte Entbürokratisierungs-Vorschläge würden im Staatsministerium weiterbearbeitet.
Palmer sei lediglich ein Teil des Gesamtprozesses gewesen. Die Landesregierung stützt ihre Initiativen zur Entlastung auf weitere Säulen, darunter die Entlastungsallianz, die Zukunftskommission, die Chefin der Staatskanzlei sowie das Referat für Staatsmodernisierung.
