Reformpaket für Arbeit: Vorrats-SE verboten, KI-Mitbestimmung beschleunigt
Veröffentlicht am: 23.07.2026 um 21:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Am Arbeitsgericht Ravensburg steht eine Entscheidung an, die weit über den Einzelfall hinausschauen lässt. Die Christliche Gewerkschaft Metall (CGM) will den Gesamtbetriebsratsvorsitzenden von ZF Friedrichshafen, Achim Dietrich, aus dem Amt klagen. Die Anhörung ist für den 24. Juli 2026 angesetzt.
Der Vorwurf: Blockadehaltung und die gezielte Inszenierung eines Abbruchs einer Betriebsversammlung. Die CGM stellt in der Nutzfahrzeugsparte nur 4 von 33 Mandaten – eine klare Minderheit. Ein Sprecher des Betriebsrats wies die Vorwürfe zurück. ZF selbst hält sich bedeckt.
Krank geschrieben – und trotzdem im Amt
Ein aktuelles Urteil vom 22. Juli 2026 bringt Klarheit für viele Betriebsräte. Wer krankgeschrieben ist, verliert nicht automatisch sein Mandat. Das Gericht stellte klar: Ein Mitglied darf an Sitzungen teilnehmen, wenn es sich dazu ausdrücklich in der Lage erklärt.
Die Konsequenz für Vorsitzende: Sie müssen Mitglieder auch im Krankheitsfall ordentlich laden. Eine pauschale Annahme der Verhinderung reicht nicht. Die tatsächliche Unfähigkeit zur Mandatsausübung muss im Einzelfall geprüft werden.
Bundesregierung verbietet Vorrats-SE
Das Reformpaket für Aufschwung und Beschäftigung vom 2. Juli 2026 enthält 34 Einzelmaßnahmen – und einen Paukenschlag für die Mitbestimmung. Geplant ist ein Verbot von sogenannten Vorrats-SE-Gesellschaften. Diese Rechtsform diente bisher oft dazu, Betriebsräte zu umgehen.
Viele Betriebsräte kennen ihre weitreichenden Befugnisse bei strukturellen Änderungen im Unternehmen nicht vollständig. Dieser kostenlose Ratgeber erklärt praxisnah, wie Sie Ihre Mitbestimmungsrechte nach § 87 BetrVG gezielt einsetzen und Ihre Verhandlungsposition stärken. Das Herzstück der Mitbestimmung jetzt kostenlos nachlesen
Außerdem soll die Mitbestimmung bei der Einführung von Künstlicher Intelligenz beschleunigt werden. Weitere Punkte: Die sachgrundlose Befristung wird bis Ende 2030 auf 48 Monate ausgeweitet. Ab 1. Januar 2027 entfällt das Schriftformerfordernis bei Befristungen. Und für Beschäftigte mit einem Jahresgehalt über 177.450 Euro gibt es ab 2027 einen neuen Auflösungsanspruch.
Krankschreibung nur noch persönlich
Die telefonische Krankschreibung wird abgeschafft. Ärztliche Bescheinigungen müssen künftig ab dem ersten Krankheitstag vorgelegt werden. Ein harter Schnitt, der vor allem Arbeitgeber freuen dürfte.
Aktionsplan für mehr Tarifbindung
Das Bundeskabinett hat am 22. Juli 2026 einen Nationalen Aktionsplan zur Stärkung der Tarifbindung verabschiedet. Der Hintergrund: Eine EU-Richtlinie fordert Maßnahmen, wenn die Tarifbindung unter 80 Prozent liegt. In Deutschland sind es gerade einmal 49 Prozent.
Der Plan sieht ein digitales Zugangsrecht für Gewerkschaften in Betrieben vor. Außerdem gilt das Bundestariftreuegesetz bereits seit Mai 2026 für öffentliche Aufträge ab 50.000 Euro. DGB-Chefin Yasmin Fahimi kritisierte das Vorhaben als wenig ambitioniert. Der DGB fordert unter anderem die Fortgeltung von Tarifverträgen bei Umstrukturierungen und besseren Schutz für Betriebsräte. Laut DGB entsteht durch Tarifflucht jährlich ein volkswirtschaftlicher Schaden von rund 123 Milliarden Euro.
Wenn die Fronten zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber verhärtet sind, bleibt oft nur der Weg über die Einigungsstelle. Ein ehemaliger Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht zeigt Ihnen in diesem Gratis-Leitfaden inklusive Checkliste, wie Sie das Verfahren rechtssicher vorbereiten und durchführen. Experten-Leitfaden zum Einigungsstellenverfahren gratis herunterladen
Einigungsstelle: Erst reden, dann klagen
Auch die Regeln für die Einigungsstelle wurden präzisiert. Juristen betonen: Die Anrufung ist erst nach ernsthaften Verhandlungen zulässig. Ein Gericht kann sie jedoch einsetzen, wenn Verhandlungen erkennbar blockiert oder aussichtslos sind. Die Anzahl der geführten Gespräche ist dabei nicht entscheidend – nur die Frage, ob der Antrag offensichtlich unbegründet ist.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
