Reformpaket, Milliarden

Reformpaket 2027: Zehn Milliarden für Gastgewerbe und Handwerk

Veröffentlicht: 07.07.2026 um 14:11 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Die Koalition beschließt ein milliardenschweres Reformpaket mit längeren Sonntagsöffnungszeiten für Bäckereien und Steuersenkungen, während neue Belastungen drohen.

Reformpaket: Neue Regeln für Bäckereien und Steuerentlastungen
Reformpaket - Eine Hand legt einen Kassenbon neben einem Taschenrechner und Euromünzen auf einen Holztisch, im Hintergrund ein Café. 07.07.2026 - Bild: über boerse-global.de

Ein umfassendes Reformpaket der Koalition bringt tiefgreifende Veränderungen für das Gastgewerbe und Lebensmittelhandwerk. Ab Januar 2027 sollen neue Regeln gelten – doch nicht alle Entlastungen kommen bei den Betrieben an.

Bäckereien dürfen sonntags länger öffnen

Ein Kernstück der Reform betrifft die Betriebszeiten im Lebensmittelhandwerk. Bäckereien und Konditoreien sollen ihre Verkaufsstellen an Sonntagen künftig bis zu acht Stunden öffnen dürfen – bisher waren nur drei Stunden erlaubt.

Der Zentralverband begrüßt die Gleichstellung mit anderen Gastronomiebereichen. Arbeitnehmervertreter warnen hingegen vor einer Aushöhlung des Sonntagsschutzes. Die konkrete Umsetzung bleibt Sache der Bundesländer.

Steuerentlastungen mit Schattenseiten

Das Paket hat ein Volumen von jährlich zehn Milliarden Euro. Vorgesehen sind unter anderem die Anhebung des Grundfreibetrags und des Arbeitnehmerpauschbetrags. Familien mit mittlerem Einkommen könnten laut Berechnungen rund 600 Euro pro Jahr sparen.

Die Gegenfinanzierung: Die Reichensteuer wird ausgeweitet. Ab 250.000 Euro Einkommen sollen 45 Prozent fällig werden, ab 280.000 Euro sogar 47 Prozent.

Weniger Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel

Bereits seit dem 1. Juli 2026 profitieren Gastronomen beim Wareneinkauf. Für Milch, Eier, Mehl, Reis und Äpfel sank der Steuersatz von zehn auf 4,9 Prozent.

Erste Auswertungen zeigen: Die Senkungen wurden im Handel nahezu vollständig weitergegeben. Das stabilisiert die Inputkosten für Cafés und Restaurants. Hygieneartikel wie Tampons sind seit Jahresbeginn komplett von der Steuer befreit.

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Kommunale Verpackungssteuern belasten Betriebe

Trotz Entlastungen auf Bundesebene steigen die Kosten durch kommunale Sondersteuern. Seit einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts Ende 2024 dürfen Städte eigene Verpackungssteuern auf Einweggeschirr erheben.

Potsdam hat eine solche Abgabe zum 1. Juli eingeführt. In Tübingen werden bereits 50 Cent pro Einwegverpackung und 20 Cent pro Besteckset fällig. Dresden prüft eine ähnliche Steuer. Nur Bayern hat die Erhebung durch ein Landesgesetz Ende 2025 unterbunden.

Höhere Preise für Alkohol und Limonaden

Gastronomen müssen sich auf steigende Kosten für alkoholische Getränke einstellen. Zum 1. Januar 2027 steigt die Spirituosensteuer um 20 Prozent – betroffen sind Sekt, Champagner und Alkopops. Bier und Wein bleiben ausgenommen.

Parallel plant die Koalition eine Zuckersteuer auf Erfrischungsgetränke. Branchenverbände protestieren wegen drohender Bürokratie und Kostenrisiken.

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Strengere Regeln für Krankschreibungen und Minijobs

Ab 2027 wird die telefonische Krankschreibung abgeschafft. Arbeitnehmer müssen sich bereits ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest ausstellen lassen. Bei Minijobs steigt die Pauschalsteuer von zwei auf fünf Prozent.

Entlastung frisst sich durch Sozialabgaben

Finanzwissenschaftler warnen: Ein Großteil der steuerlichen Entlastungen könnte durch steigende Sozialbeiträge kompensiert werden. Prognosen zufolge steigt der Rentenbeitrag bis 2028 auf 19,9 Prozent.

Das würde die Nettoeffekte der Steuerreform insbesondere für Gering- und Mittelverdiener schmälern. Ein vollständiger Ausgleich der kalten Progression ist durch die aktuellen Maßnahmen nicht gewährleistet.

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