Reformpaket 2027: Krankmeldungen, Befristung und Kündigungsschutz neu
Veröffentlicht: 08.07.2026 um 04:39 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Die Bundesregierung hat Anfang Juli ein umfangreiches Reformpaket verabschiedet – und Betriebsräte müssen sich auf völlig neue Rahmenbedingungen einstellen. Bildungsträger starten deshalb landesweit spezielle Seminarreihen.
Die Anforderungen an die Betriebsratsarbeit steigen deutlich. Viele der neuen Regelungen treten bereits zum 1. Januar 2027 in Kraft. Besonders komplex: die geplanten Änderungen bei Krankmeldungen, Befristungen und Kündigungsschutz.
Reformpaket setzt neue Maßstäbe
Das Paket sieht unter anderem eine Verschärfung bei Krankmeldungen vor. Die ärztliche Bescheinigung soll künftig bereits ab dem ersten Tag erforderlich sein, die telefonische Krankschreibung entfällt.
Bei Befristungen sind deutliche Lockerungen geplant. Sachgrundlose Befristungen sollen bis zu einer Gesamtdauer von 48 Monaten möglich sein, bei bis zu sechs Verlängerungen – befristet bis Ende 2030. Das Schriftformerfordernis soll entfallen.
Besonders relevant für die Mitbestimmung: die geplante Lockerung des Kündigungsschutzes für Hochverdiener mit einem Jahresbruttoeinkommen von mehr als 177.500 Euro. Arbeitgebern soll hier eine Abfindungsoption eingeräumt werden. Parallel ist eine steuerliche Privilegierung von Abfindungen bei schnellen Jobwechseln vorgesehen.
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Weitere Punkte des Pakets: die Anhebung steuerfreier Sonn- und Feiertagszuschläge ab Januar 2027 sowie DSGVO-Erleichterungen für kleine und mittlere Unternehmen. Um die Umgehung von Mitbestimmungsrechten zu verhindern, soll zudem der Einsatz von Vorrats-Europäischen Gesellschaften (SE) eingeschränkt werden.
Schulungsanspruch wird wichtiger
Um diese komplexen Themen rechtssicher bearbeiten zu können, greifen Betriebsräte verstärkt auf ihren Schulungsanspruch zurück. Paragraph 37 Abs. 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) verpflichtet den Arbeitgeber zur Kostenübernahme – sofern ein ordnungsgemäßer Betriebsratsbeschluss vorliegt.
Das Bildungswerk ver.di Niedersachsen hat eine neue Serie von Grundlagenseminaren gestartet. Seit dem 6. Juli finden in Hannover Kurse zum Einstieg in die Betriebsratsarbeit (BR 1) statt, gefolgt von vertiefenden Modulen (BR 2) ab dem 13. Juli. Weitere Termine sind über den gesamten Sommer in Oldenburg, Bremen und Osnabrück sowie online geplant.
Die Schulungsinhalte decken neben dem allgemeinen Arbeitsrecht auch spezifische Themen ab: das Entgelttransparenzgesetz, die Gefährdungsbeurteilung und das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM).
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Mitbestimmung bei Künstlicher Intelligenz
Ein weiteres Feld für die Gremienarbeit: der Einsatz Künstlicher Intelligenz. Wie der Verband deutscher ArbeitsrechtsAnwälte Anfang Juli mitteilte, besteht bei der Einführung von KI-Agenten eine Mitbestimmungspflicht nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG – immer dann, wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden, die eine Leistungs- oder Verhaltenskontrolle ermöglichen.
Eine automatische Mitbestimmung allein durch die EU-KI-Verordnung bestehe hingegen nicht. Ergänzend bietet das Fraunhofer FIT im zweiten Halbjahr 2026 Zertifikatsweiterbildungen zum Thema „Human-AI Teaming“ an. Ziel: eine menschengerechte Arbeitsteilung zwischen Mensch und Maschine fördern.
Wirtschaftlicher Druck erhöht Handlungsbedarf
Der Bedarf an qualifizierter Mitbestimmung wird auch durch die angespannte Lage in der Industrie unterstrichen. Bei Volkswagen rufen IG Metall und Betriebsrat für den 9. Juli zu bundesweiten Aktionstagen auf. Hintergrund: Berichte über massive Sparpläne, die den Wegfall von bis zu 100.000 Stellen und mögliche Werksschließungen in Hannover, Emden oder Neckarsulm beinhalten könnten.
Gleichzeitig sorgt der Strukturwandel in der Zulieferindustrie für Bewegung. Continental kündigte Anfang Juli den Verkauf der Kunststoffsparte ContiTech für rund 4,0 Milliarden Euro an den Investor Lone Star Funds an. Damit verbunden: ein geplanter Abbau von weltweit 3.000 Stellen, davon 1.600 in Deutschland.
In solchen Transformationsprozessen sind Betriebsräte gefordert, soziale Angelegenheiten aktiv mitzugestalten – Arbeitszeitmodelle, Urlaubsplanung und den Arbeitsschutz gemäß § 87 BetrVG.
