Recht auf Vergessenwerden: Bundesrat fordert Schutz für Krebsüberlebende
Veröffentlicht am: 17.10.2026 um 14:09 Uhr | Redaktion boerse-global.deDer Bundesrat setzt sich für ein sogenanntes Recht auf Vergessenwerden für ehemalige Krebspatienten ein. In einer Entschließung fordert die Länderkammer, dass Krebsüberlebende ihre frühere Erkrankung nach medizinisch begründeten Fristen nicht mehr offenlegen müssen.
Auf diese Weise sollen strukturelle Nachteile beim Abschluss von Versicherungen, bei der Aufnahme von Krediten sowie in Adoptionsverfahren verhindert werden. Bereits gespeicherte Gesundheitsdaten sollen nach Fristablauf gelöscht werden, wie Berichte vom 16. Oktober 2026 darlegen.
Initiative mehrerer Bundesländer gegen langfristige Benachteiligung
Eingebracht wurde die Entschließung von den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Bremen, Niedersachsen und Thüringen, während Bayern den Antrag unterstützte. Die Länder fordern die Bundesregierung auf, eine entsprechende gesetzliche Neuregelung zu erarbeiten. Rechtlich verpflichtet ist die Bundesregierung dazu allerdings nicht.
Die Initiative zielt auf wesentliche wirtschaftliche und rechtliche Bereiche ab. Betroffen sind neben dem Beamtenrecht und Adoptionsverfahren insbesondere private Absicherungen wie Berufsunfähigkeits-, Lebens- und private Krankenversicherungen sowie Verbraucher- und Immobilienkredite.
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Nach einer erfolgreichen Behandlung ohne Metastasen oder Rückfall gelten Patienten nach fünf Jahren medizinisch als geheilt, doch beeinflusst die einstige Diagnose ihr wirtschaftliches Fortkommen oft dauerhaft.
Am 15. Oktober 2026 hatten Krebsüberlebende ebenfalls ein Recht auf Vergessen angemahnt, da Betroffene ungeachtet des medizinischen Fortschritts weiterhin bei Kreditvergaben und Versicherungsverträgen benachteiligt würden.
Medizinische Kriterien und europäische Vorbilder
Die vorgesehenen Fristen sollen sich strikt an medizinischen Kriterien orientieren. Maßgeblich sind dabei der aktuelle Stand der Krebsforschung, Rückfall- und Langzeitrisiken sowie international anerkannte Heilungskriterien.
Je nach Art des Tumors und dem Alter bei der Erstdiagnose bewegen sich die Fristen in der Praxis meist zwischen fünf und zehn Jahren. Ob Deutschland, ähnlich wie Frankreich, eine generelle Frist von fünf Jahren einführt, ist bisher noch offen.
Neben Frankreich dienen auch Belgien, die Niederlande und Portugal sowie eine Empfehlung der Europäischen Kommission als Vorbilder für die Initiative. Die Bundesregierung soll nach dem Willen der Länderkammer zudem prüfen, ob ein vergleichbarer Schutz künftig auch auf andere Krankheitsbilder ausgeweitet werden kann.
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Politische Unterstützung in den Bundesländern
In der parlamentarischen Debatte betonte die mecklenburg-vorpommersche Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD), dass Krebs die Volkskrankheit Nummer zwei darstelle; Schwesig hatte ihre eigene Brustkrebserkrankung im Jahr 2019 öffentlich gemacht.
Der bayerische Verbraucherschutzminister Thorsten Glauber (Freie Wähler) kündigte die Unterstützung seines Bundeslandes an und forderte, dass die Bundesregierung Betroffene nach Ablauf medizinisch begründeter Fristen vor Nachteilen schützen müsse. Banken und Versicherungen sollten diese Grundsätze zudem bereits freiwillig anwenden, wie Berichte vom 15. Oktober 2026 festhielten.
Auch die frühere bayerische Bauministerin Kerstin Schreyer (CSU) setzt sich für die Neuregelung ein, nachdem das Thema auf Einladung von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) im bayerischen Kabinett beraten worden war. Schreyer zog dabei den Vergleich, dass ein Mordversuch nach 30 Jahren verjähre, eine Krebsdiagnose für die Betroffenen hingegen bislang nie verjähre.
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