Recht auf Reparatur: Neue EU-Pflichten für Hersteller ab sofort
Veröffentlicht am: 02.08.2026 um 19:02 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Seit dem 31. Juli 2026 gilt in der EU das Recht auf Reparatur. Die Richtlinie 2024/1799 verpflichtet Hersteller, defekte Smartphones, Tablets und Waschmaschinen instand zu setzen – auch nach Ablauf der Gewährleistung. Für Unternehmen mit großen Geräteflotten ergeben sich dadurch neue Möglichkeiten bei Wartung und Hardware-Lebensdauer.
Reparatur statt Wegwerfen: Das steckt im Gesetz
Die neuen Regeln greifen auch bei Schäden, die Nutzer selbst verursacht haben. Kernpunkt: Hersteller müssen Ersatzteile für Waschmaschinen zehn Jahre lang vorhalten, für Smartphones und Tablets sieben Jahre. Auch Kühlschränke, Geschirrspüler und Fernseher fallen unter die Richtlinie.
Das Ziel: deutlich weniger Elektroschrott. Der Bedarf ist enorm – in Österreich wurden zuletzt 15,5 Kilogramm Elektroschrott pro Kopf recycelt, der EU-Durchschnitt liegt bei etwa 11 Kilogramm.
Längere Gewährleistung, aber technische Hürden
Ein Anreiz zur Reparatur: Wird ein Gerät innerhalb der Gewährleistungsfrist repariert, verlängert sich dieser Zeitraum einmalig um zwölf Monate. Das soll Unternehmen davon abhalten, defekte Geräte vorschnell zu ersetzen.
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Doch die Praxis bleibt herausfordernd. In der Branche sorgen vor allem zwei Probleme für Kopfzerbrechen: Software-Pairing, bei dem Bauteile digital an ein bestimmtes Gerät gekoppelt sind, und verklebte Gehäuse, die sich kaum zerstörungsfrei öffnen lassen. Die Richtlinie verbietet künftig technische Sperren, die Reparaturen verhindern. Zusätzlich ist eine EU-weite Plattform geplant, über die Verbraucher Reparaturbetriebe leichter finden sollen.
Kritik: Zu schmaler Geltungsbereich, unklare Preise
Verbraucherschützer sehen noch deutlichen Nachbesserungsbedarf. Die Verbraucherzentrale Hamburg kritisiert den zu engen Geltungsbereich der Richtlinie. Entscheidend sei letztlich der Preis: Der Begriff eines „angemessenen Preises“ für Reparaturen sei zu vage und gebe Herstellern Spielraum für hohe Kosten.
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Thomas Fischer von der Deutschen Umwelthilfe fordert wirksamere Kontrollen und Sanktionen. Notwendig seien spezialisierte Vollzugsbehörden, Bußgelder und eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Reparaturdienstleistungen. Zudem könnten Billigplattformen Schlupflöcher nutzen, um die neuen Standards zu umgehen.
Im weiteren Verlauf des Augusts folgen weitere gesetzliche Änderungen – darunter neue Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Inhalte und Anpassungen bei der Einspeisevergütung für Solarstrom.
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