Rechnungsbetrug: Verbraucherzentralen warnen vor gefälschten Forderungen
Veröffentlicht am: 28.07.2026 um 03:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat am 26. Juli 2026 eine Warnung vor einer neuen Welle betrügerischer Rechnungen veröffentlicht. Im Kern geht es um Forderungen für angebliche Dienstleistungen, die Betroffene nie in Anspruch genommen haben. Hinter den Schreiben steht nach Erkenntnissen der Experten ein Unternehmen mit Sitz in Hongkong.
Betrugsmasche mit fiktiven Dienstleistungsangeboten
In den aktuellen Fällen werden Beträge von über 200 Euro für angebliche Leistungen unter verschiedenen Bezeichnungen wie Novavitalia, Astrolonova, Bongo-Chat oder NovaMenstruHilfe eingefordert. Die Urheber der Rechnungen gehen dabei mit hoher technischer Raffinesse vor: Um die Seriosität der Forderungen vorzutäuschen, werden den Schreiben gefälschte Beweise beigefügt. Dazu zählen unter anderem manipulierte Zeitstempel sowie IP-Adressen, die eine Anmeldung zu den Diensten suggerieren sollen.
Verbraucherschützer gehen davon aus, dass die für den Versand der Rechnungen genutzten Personendaten vermutlich aus früheren Datenlecks stammen. Betroffenen wird dringend geraten, die geforderten Summen nicht zu zahlen. Stattdessen sollte der Forderung schriftlich widersprochen werden. Dies gilt laut den Experten auch dann, wenn bereits Inkassounternehmen eingeschaltet wurden oder ein Mahnbescheid vorliegt.
Dubiose Inkassoschreiben unter Druckaufbau
Zusätzlich zu den direkten Rechnungsfälschungen warnt das Verbraucherschutzforum Berlin seit dem 27. Juli 2026 vor betrügerischen Inkassoschreiben einer angeblichen „Garantie Inkasso GmbH“. Die Absender nutzen wechselnde Geschäftsadressen, unter anderem in Bad Krozingen und Mühlhausen.
Das Vorgehen folgt dabei einem aggressiven Muster: Die Schreiben setzen extrem kurze Zahlungsfristen und drohen massiv mit Konsequenzen wie einer Pfändung oder negativen Schufa-Einträgen. Juristen raten hier zur Besonnenheit. Zahlungen sollten niemals ungeprüft geleistet werden. Ein wesentliches Warnsignal für Betrug sind fehlende Details zur ursprünglichen Forderung, die Angabe einer ausländischen IBAN für die Überweisung sowie eine fehlende Registrierung des Unternehmens im offiziellen Rechtsdienstleistungsregister. Im Zweifelsfall sollten Betroffene den Rat der Verbraucherzentralen einholen oder das Register selbst prüfen.
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Manipulationen über Online-Bezahldienste
Neben dem klassischen Post- und E-Mail-Weg werden auch digitale Zahlungsplattformen für Betrugsversuche missbraucht. Berichten von Rechtsexperten vom 26. Juli 2026 zufolge kursieren derzeit vermehrt gefälschte PayPal-Rechnungen. Die Täter fordern die Empfänger darin entweder direkt zur Zahlung auf oder drängen sie dazu, eine in der Nachricht angegebene Hotline anzurufen.
Fachleute warnen ausdrücklich davor, diese Nummern zu kontaktieren oder Zahlungen über die Plattform freizugeben. Stattdessen sollte die unberechtigte Rechnung direkt innerhalb der PayPal-Benutzeroberfläche abgelehnt werden. Falls bereits eine Zahlung erfolgt ist, müssen Nutzer umgehend den Zahlungsdienstleister informieren, ihr Passwort ändern und eine Strafanzeige bei der Polizei erstatten.
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Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass bei unerwarteten Zahlungsaufforderungen stets eine gründliche Prüfung der Forderungsgrundlage und der Identität des Absenders erfolgen muss. Der Aufbau von künstlichem Zeitdruck und Drohkulissen ist in der Regel ein deutliches Indiz für betrügerische Absichten.
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