Rattengift-Verbot, Private

Rattengift-Verbot: Private Restbestände nur noch bis 22. Oktober erlaubt

Veröffentlicht am: 16.10.2026 um 20:02 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Neue Zulassungsregeln beschränken den Einsatz auf Fachkräfte und bestätigten Befall; Betriebe müssen mit mehr Kontrollen und Kosten rechnen.
Morgendliche Wiesenlandschaft mit einem hohen Nistplatz für Greifvögel am Waldrand bei natürlichem Licht. Illustration mit AI erstellt.

Der Einsatz von Rattengift unterliegt in Deutschland grundlegend verschärften Bestimmungen. Wie Medien am 16. Oktober 2026 berichteten, ist das Gift im freien Verkauf nicht mehr erhältlich. Seit dem 1. Juli dürfen entsprechende Biozide zur Bekämpfung von Ratten und Mäusen ausschließlich durch spezialisierte Fachbetriebe ausgelegt werden.

Zudem ist die bisher gängige Praxis einer rein präventiven Auslegung nicht mehr gestattet: Das Ausbringen von Ködern ist infolge einer Änderung der Biozidzulassung nur noch bei einem konkret nachgewiesenen Befall zulässig.

Zusätzlicher Aufwand und Kosten für das Gewerbe

Für viele gewerbliche Verwender ziehen die neuen Vorschriften spürbare Umstellungen nach sich. Nadine Kober vom Branchenverband Dehoga Rheinland-Pfalz wies darauf hin, dass der Wegfall der präventiven Bekämpfung für Betriebe aus der Gastronomie und Hotellerie mit zusätzlichen Kosten und einem erhöhten organisatorischen Aufwand verbunden sei.

Auch in der Schädlingsbekämpfungsbranche rechnet man mit Verteuerungen. Jürgen Sommer von der IHK Frankfurt erklärte, dass die Bekämpfung von Ratten kostspieliger werde, da die ausgelegten Köder künftig deutlich häufiger kontrolliert werden müssten.

In Wirtschaft und Verwaltung ist das Thema derweil noch nicht flächendeckend präsent. Melanie Dietz von der IHK Rheinhessen merkte an, dass die Problematik bislang nicht in größerem Umfang adressiert worden sei. Beim Veterinäramt der Kreisverwaltung lagen nach Angaben von Bardo Faust ebenfalls keine Informationen dazu vor.

Umweltaspekte als Hintergrund der Neuregelung

Hinter der strengeren Regulierung stehen ökologische Erwägungen. Nach Angaben des Umweltbundesamts wirken die eingesetzten Blutgerinnungshemmer erst mit einer Verzögerung von mehreren Tagen. Dadurch geraten die Wirkstoffe in die Nahrungskette und gefährden Nichtzielarten, insbesondere Raubvögel wie Mäusebussarde und Eulen sowie räuberische Säugetiere wie Füchse und Wiesel.

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Seit dem 1. Juli dürfen Ratten- und Mäusegift nur noch Fachbetriebe auslegen — und auch die nur bei nachgewiesenem Befall, nicht mehr präventiv. Für Gastronomie und Hotellerie bedeutet das zusätzlichen organisatorischen Aufwand und spürbar höhere Kosten. Unser kostenloser Leitfaden zeigt Ihnen in drei Schritten, wie Sie Ihre Schädlingsbekämpfung rechtssicher umstellen und dabei den Etat im Griff behalten. Umstellungs-Leitfaden jetzt anfordern

Das primäre Ziel der überarbeiteten Zulassungsregeln besteht darin, den Schadstoffeintrag in die Umwelt zu reduzieren. Vor allem für Bereiche in unmittelbarer Nähe von Gewässern wurden daher die Auflagen für Bekämpfungsmaßnahmen verschärft.

Übergangsfristen für Bestände und Vorgaben zu Alternativen

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat die Zulassung antikoagulanter Rattengifte für Privatpersonen nicht verlängert. Seit Juli 2026 stehen diese Mittel ausschließlich geschulten berufsmäßigen Anwendern mit entsprechendem Sachkundenachweis offen.

Für Restmengen im privaten Besitz gilt eine verbindliche Frist: Sie dürfen nur noch bis einschließlich 22. Oktober 2026 eingesetzt werden. Nach Ablauf dieses Stichtags drohen bei Verwendung hohe Strafgelder. Nicht verbrauchte Bestände können bei kommunalen Problemstoffannahmestellen abgegeben werden, darunter beim Mainzer Schadstoffmobil, dem Problemmüllbus des Landkreises Mainz-Bingen sowie im Entsorgungszentrum Nord in Budenheim.

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Restbestände an Rattengift dürfen nur noch bis einschließlich 22. Oktober verwendet werden — danach drohen bei Verwendung hohe Strafgelder. Wer als Betrieb noch Altbestände im Lager hat, sollte jetzt handeln: Unser kostenloser Leitfaden erklärt, wie Sie Restmengen korrekt über kommunale Problemstoffannahmestellen entsorgen und welche Alternativen für Ihr Gewerbe zugelassen sind. Entsorgungs- und Fristen-Checkliste jetzt sichern

Für private Anwender bleibt als zugelassene Alternative die Verwendung von Schlagfallen in verschließbaren Köderboxen, die etwa mit Nuss- oder Erdnusscreme bestückt, zunächst ungespannt angefüttert und mindestens einmal täglich kontrolliert werden müssen. Klebefallen stuft das Umweltbundesamt hingegen als tierschutzwidrig ein.

Unabhängig von den Bundesvorgaben greifen in einzelnen Städten langjährige Sonderbestimmungen; so gilt in Hamburg bereits seit 1963 eine Verordnung über die Rattenbekämpfung, nach der Meldungen für den öffentlichen Raum an das Institut für Hygiene und Umwelt gerichtet werden müssen.

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