Quiet Hiring: Arbeitsrechtler schlagen Alarm bei schleichender Mehrarbeit
Veröffentlicht am: 04.08.2026 um 06:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Immer mehr Unternehmen besetzen freie Stellen nicht neu – sie verteilen die Arbeit einfach auf die verbliebenen Mitarbeiter. Was als Sparmaßnahme beginnt, endet für viele Beschäftigte in Überlastung und gesundheitlichen Problemen. Arbeitsrechtler schlagen Alarm.
Schleichende Mehrarbeit: Kaum Chancen für Betroffene
Die Umverteilung von Aufgaben stellt Beschäftigte vor erhebliche Herausforderungen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht erklärte Anfang August, dass sich Arbeitnehmer oft nur schwer gegen diese Form der schleichenden Mehrarbeit wehren können. Der psychische Druck nehme zu, da die Erwartungshaltung der Arbeitgeber bei sinkender Personalstärke nicht sinke.
Juristisch bleibt die Abgrenzung zwischen zulässiger Weisung und unzulässiger Überlastung komplex. Zwar dürfen Arbeitgeber im Rahmen ihres Direktionsrechts Aufgaben anpassen – doch Arbeitsschutzgesetze und tarifliche Regelungen setzen Grenzen. Besonders kritisch wird es, wenn Mehrarbeit unbezahlt bleibt. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) beziffert das Ausmaß für 2024: Von durchschnittlich 28,2 Überstunden pro Jahr blieben 15,1 Stunden unvergütet.
Gesetzentwurf: Steuervorteile für Überstunden
Um Überstunden attraktiver zu machen, sieht ein Entwurf zum Arbeitsmarktstärkungsgesetz vom September 2025 steuerliche Entlastungen vor. Geplant war eine Steuerfreiheit für Zuschläge auf Überstunden über der tariflichen Vollzeit (mindestens 34 Stunden) oder 40 Wochenstunden – bis zu 25 Prozent des Grundlohns.
Trotz des ursprünglich für Anfang 2026 avisierten Starts ist das Gesetz bis heute nicht in Kraft getreten. Kritiker bemängeln zudem: Teilzeitkräfte, die rund 30 Prozent der Erwerbstätigen ausmachen, würden von den Regelungen nicht profitieren. Für Unternehmen bleibt die rechtssichere Handhabung von Mehrarbeit eine Herausforderung – zumal die korrekte Arbeitszeiterfassung zunehmend in den Fokus rückt. Bremen startet dazu im Schuljahr 2026/27 ein Pilotprojekt: An neun Schulen sollen Lehrkräfte ihre Arbeitszeit digital erfassen, um Tätigkeiten jenseits des Unterrichtsdeputats sichtbar zu machen.
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Rekordwerte bei psychischen Diagnosen
Die Zunahme von Stress und unklaren Strukturen zeigt sich in den Gesundheitsstatistiken. Die KKH verzeichnet für 2025 einen Rekordwert bei psychischen Diagnosen: Knapp 119 Krankentage je 100 Versicherte entfielen auf akute Belastungsreaktionen und Anpassungsstörungen – ein Anstieg von rund 80 Prozent gegenüber 2017.
Experten führen die Entwicklung auf den „unsichtbaren Stress der Unklarheit“ zurück, der durch flexibles Arbeiten ohne klare Regeln und die zusätzliche Übernahme von Aufgaben entstehe. Auch die allgemeine Krankenquote bleibt hoch: Von Januar bis November 2025 lag der Krankenstand bei durchschnittlich 18,6 Tagen.
Führungskräfte im Visier: Neue Kündigungsrisiken
Auch Manager sind zunehmend betroffen. Arbeitgeber nutzen vermehrt Methoden, um Führungskräfte ohne hohe Abfindungen loszuwerden. Als Warnsignale gelten Beförderungen zum Geschäftsführer – wodurch der Kündigungsschutz endet – oder die Versetzung in reine Projektleitungsrollen. Juristen raten Betroffenen, schriftliche Rückkehrgarantien in den Angestelltenstatus zu vereinbaren.
Ab dem 1. Januar 2027 zeichnen sich zudem Änderungen für leitende Angestellte ab: Bei einem Jahreseinkommen über der 1,75-fachen Beitragsbemessungsgrenze (rund 175.000 Euro) soll eine vereinfachte Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Abfindung möglich werden.
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Urteile schärfen Grenzen bei Arbeitszeit und Datenschutz
Aktuelle Gerichtsentscheidungen setzen klare Maßstäbe. Das Arbeitsgericht Berlin erklärte im März 2026 eine fristlose Kündigung wegen Arbeitszeitbetrugs für unwirksam (Az. 60 Ca 12322/25) – der Arbeitgeber konnte nicht nachweisen, dass insgesamt tatsächlich zu wenig gearbeitet wurde.
Der Bundesgerichtshof stärkte im Juni 2026 die Rechte von Bewerbern: Bei versehentlicher Weitergabe von Bewerbungsunterlagen an unbefugte Dritte besteht dem Grunde nach ein Anspruch auf immateriellen Schadensersatz nach der DSGVO (Az. VI ZR 97/22). Der Kontrollverlust über sensible Daten kann demnach einen Schaden darstellen – ein Urteil, das HR-Abteilungen zu sorgfältigeren Prozessen zwingt.
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