Quickzoll-App, Mehrwertsteuersätze

Quickzoll-App: Mehrwertsteuersätze endlich differenziert seit Juni

05.06.2026 - 08:26:07 | boerse-global.de

Die Quickzoll-App erlaubt nun die Auswahl zwischen Normal- und reduziertem Steuersatz. Acht Jahre nach dem Start wurde das lang erwartete Update ausgerollt.

Quickzoll-App Update: Wahl zwischen Mehrwertsteuersätzen möglich
Quickzoll-App - Ein Smartphone zeigt eine App mit Mehrwertsteuerberechnungen, Hände halten das Gerät. Fokus auf digitale Zahlen und Steuersätze. 05.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Seit Anfang Juni können Reisende erstmals zwischen verschiedenen Mehrwertsteuersätzen wählen.

Bisher berechnete die App pauschal 8,1 Prozent auf alle angemeldeten Waren. Das traf auch Lebensmittel, Medikamente und Bücher – obwohl für diese Produkte eigentlich nur 2,6 Prozent fällig sind. Wer korrekt abrechnen wollte, musste persönlich zum Zollschalter.

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Acht Jahre Wartezeit

Das Update wurde zwischen dem 2. und 3. Juni ausgespielt. Nutzer können nun zwischen Normal- und reduziertem Satz wählen. Die App berechnet die Abgaben automatisch auf Basis der korrekten Einstufung. Wer keine detaillierte Aufschlüsselung möchte, kann weiterhin einen einheitlichen Gesamtwert anmelden.

Warum hat die Korrektur acht Jahre gedauert? Das BAZG verweist auf die hohe Arbeitslast bei der digitalen Transformation. Behördensprecherin Donatella Del Vecchio erklärte, man habe sich beim Start 2018 bewusst für den Einheitssatz entschieden – um die App schnell einsatzbereit zu machen. Umfangreiche Digitalisierungsprojekte hätten eine frühere Anpassung verhindert.

Trotz Mängeln: Erfolgsgeschichte

Die Nutzung der App wächst rasant. 2018 gab es gerade 13.000 Anmeldungen mit Einnahmen von 1,1 Millionen Franken. 2025 waren es bereits 192.000 Anmeldungen – und 13 Millionen Franken für den Bund.

Steuerpolitische Großwetterlage

Das Update kommt zu einem spannenden Zeitpunkt. Am 3. Juni sprach sich der Nationalrat mit 99 zu 97 Stimmen für eine befristete Mehrwertsteuererhöhung aus. Grund: die Finanzierung der 13. AHV-Rente. Geplant ist eine Anhebung des Normalsatzes um 0,5 Prozentpunkte, befristet bis 2033. Der reduzierte Satz bleibt unverändert, die Hotellerie soll 0,3 Punkte mehr zahlen.

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Gleichzeitig verschärfen sich die internationalen Handelsbedingungen. Anfang Juni wurden Pläne der US-Regierung bekannt, neue Mindestzölle von 10 Prozent auf Importe aus EU, Kanada und Mexiko einzuführen. Begründung: Praktiken der Zwangsarbeit.

Auch die Rechtsprechung wird klarer. Jüngste Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesfinanzhofs zu Verrechnungspreisen und Zollwerten mahnen zur Vorsicht. Nachträgliche Preisanpassungen zwischen verbundenen Unternehmen müssen künftig genau geprüft werden – sie könnten die Bemessungsgrundlage für Einfuhrumsatzsteuer oder Zollwert beeinflussen.

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