Public, Procurement

Public Procurement Act: 650 Millionen Euro Einsparungen erwartet

Veröffentlicht am: 10.09.2026 um 12:00 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Public Procurement Act soll EU-Vergaben vereinfachen, Qualitätskriterien stärken und mit 650 Millionen Euro jährliche Einsparungen ermöglichen.

EU-Kommission stellt umfassende Reform des Vergaberechts vor
Moderne Fassade eines europäischen Amtsgebäudes bei Sonnenuntergang mit Fokus auf Architektur und Texturen. Illustration mit AI erstellt.

Die Europäische Kommission hat am Mittwoch, den 9. September 2026, mit dem Public Procurement Act (PPA) die umfassendste Reform des EU-Vergaberechts seit dem Jahr 2014 vorgestellt. Das Gesetzespaket zielt darauf ab, die öffentliche Auftragsvergabe als zentrales Instrument einer neuen Industriepolitik zu etablieren und die Versorgungssicherheit innerhalb der Union nachhaltig zu stärken.

Wirtschaftliche Dimension und regulatorische Vereinfachung

Die wirtschaftliche Bedeutung der Neuregelung ist erheblich: Die öffentliche Hand in der Europäischen Union gibt jährlich rund 2,6 Billionen Euro aus, was etwa 15 % der gesamten Wirtschaftsleistung entspricht. Von diesem Gesamtvolumen sollen künftig rund 600 Milliarden Euro unter die spezifischen neuen Vorschriften fallen.

Die Kommission verspricht sich durch die Reform eine deutliche Reduzierung der Bürokratie. So werden drei bisherige Richtlinien mit einem Umfang von knapp 1000 Seiten durch eine einzige, etwa 200-seitige Verordnung ersetzt. Insgesamt soll das Regelwerk von 900 auf 200 Seiten gestrafft werden.

Durch die Straffung und die geplante Einführung einer EU-weiten Beschaffungsplattform – derzeit existieren noch 123 verschiedene Plattformen in der Union – werden jährliche Einsparungen in Höhe von 650 Millionen Euro erwartet. Ein zentraler Punkt der Reform ist zudem der Einsatz digitaler Eignungsnachweise, die nur einmalig erbracht werden müssen.

Fokus auf Qualität und Versorgungssicherheit

Ein Kernaspekt des Public Procurement Act ist die Abkehr vom reinen Bestpreis-Prinzip. Künftig sollen Qualitätskriterien mindestens 30 % der Vergabeentscheidung ausmachen. Bei besonders arbeitsintensiven Aufträgen kann dieser Anteil auf bis zu 50 % steigen. Die Kommission strebt damit ein optimales Verhältnis zwischen Qualität und Preis an, bei dem auch Resilienz und Diversifizierung der Lieferketten eine Rolle spielen.

Insbesondere im Gesundheitssektor sind weitreichende Änderungen vorgesehen. Bei Rabattverträgen der gesetzlichen Krankenkassen darf der niedrigste Preis künftig nicht mehr das alleinige Entscheidungskriterium sein. Stattdessen ist eine Aufteilung in Lose vorgesehen, um die Lieferketten durch mehrere Anbieter abzusichern.

Pharmaverbände hatten zuvor gefordert, den Preisdruck zu mindern, um die Versorgungssicherheit nicht zu gefährden. Der BPI mahnte zudem an, Versorgungssicherheit als verbindliche Leitlinie zu verankern und Produktionsreserven sowie Lagerbestände angemessen zu vergüten.

Anzeige

Die EU-Kommission hat den Public Procurement Act vorgestellt: drei Richtlinien mit knapp 1000 Seiten werden durch eine rund 200-seitige Verordnung ersetzt, dazu eine EU-weite Beschaffungsplattform und jährliche Einsparungen von 650 Millionen Euro. Wer jetzt vergibt, muss wissen, wie Qualitätskriterien von mindestens 30 Prozent, digitale Eignungsnachweise und Artikel 73 seine Ausschreibungen verändern. Kostenlosen Vergabe-Report jetzt anfordern

Geopolitische Auswirkungen und Marktschutz

Die Reform enthält deutliche Signale in Richtung internationaler Handelspartner. Angebote, deren EU-Anteil unter 50 % des Auftragswerts liegt, können künftig abgelehnt werden. Die Bevorzugung europäischer Anbieter bleibt möglich, wird jedoch nicht zwingend vorgeschrieben.

Während Partner wie die USA, Großbritannien, Japan oder Südkorea als vertrauenswürdig eingestuft und weitgehend wie EU-Ausschreibungsteilnehmer behandelt werden, sieht der Entwurf für andere Staaten Einschränkungen vor.

Insbesondere gegenüber China verschärfen sich die Regeln. Angesichts eines Handelsdefizits von rund 1 Milliarde Euro pro Tag ermöglicht es Artikel 73 der neuen Verordnung, Bieter mit einer mehrheitlichen Wertschöpfung außerhalb der EU oder aus Nicht-WTO-GPA-Staaten von Ausschreibungen auszuschließen. Dies soll die strategische Autonomie der europäischen Industrie sichern.

Unterschiedliche Reaktionen aus der Wirtschaft

Die Reaktionen auf das Vorhaben fallen gemischt aus. Der Branchenverband Bitkom begrüßte die Reform und hob besonders die geplante Etablierung von Verhandlungsverfahren als Regelfall hervor. Bitkom-Präsident Wintergerst forderte in diesem Zusammenhang praxistaugliche Standards für die digitale Souveränität.

Anzeige

Angebote mit einem EU-Anteil unter 50 Prozent des Auftragswerts können künftig abgelehnt werden — Artikel 73 erlaubt den Ausschluss von Bietern mit mehrheitlicher Wertschöpfung außerhalb der EU oder aus Nicht-WTO-GPA-Staaten. Prüfen Sie jetzt, ob Ihre Lieferkette und Ihre Bieterliste dieser Regel standhalten, bevor die Verordnung greift. Compliance-Check für Ihre Vergabe starten

Kritik kommt hingegen von der Bundesingenieurkammer. Diese lehnt den Systemwechsel von einer Richtlinie zu einer unmittelbar geltenden Verordnung ab. Besonders kritisch wird die neue Prüf- und Begründungspflicht für die losweise Vergabe gesehen.

Die Kammer fordert, die losweise Vergabe weiterhin als Grundsatz zu verankern, um mittelständische Strukturen zu schützen. Damit der Public Procurement Act in Kraft treten kann, ist nun die Zustimmung des Europaparlaments sowie der Mitgliedstaaten erforderlich.

Disclaimer...

de | wirtschaft | 70080619 |