Psychische Gefährdungen: Arbeitsschutzbehörden starten Kontrollen ab August
Veröffentlicht am: 09.08.2026 um 20:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Arbeitsschutzbehörden haben eine Intensivierung der Kontrollen im Bereich der psychischen Gefährdungsbeurteilung (GB-Psych) angekündigt. Ab August 2026 soll die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Identifizierung und Minimierung psychosozialer Risiken am Arbeitsplatz systematisch überprüft werden. Diese Maßnahme erfolgt vor dem Hintergrund steigender Fallzahlen und massiv zunehmender Kosten durch psychische Belastungen im beruflichen Umfeld. Unternehmen stehen nun in der Pflicht, ihre bestehenden Konzepte zur Arbeitssicherheit um valide psychische Gefährdungsanalysen zu ergänzen.
Personelle Aufstockung und Budgetierung bei SafeWork NSW
Um die Einhaltung der Richtlinien wirksam zu überwachen, hat die Behörde SafeWork NSW ihr Personal deutlich aufgestockt. Insgesamt wurden 51 neue Inspektoren eingestellt, von denen 20 Fachkräfte speziell für die Überwachung psychosozialer Risiken vorgesehen sind. Diese spezialisierten Prüfer sollen sicherstellen, dass Betriebe nicht nur physische Gefahrenquellen beseitigen, sondern auch Faktoren wie chronische Überlastung, mangelnde soziale Unterstützung oder unklare Arbeitsstrukturen systematisch erfassen.
Für die Durchsetzung dieser Maßnahmen steht ein Budget in Höhe von 127,7 Millionen US-Dollar zur Verfügung. Diese Mittel sind zweckgebunden für die Überprüfung der Arbeitsbedingungen und die konsequente Verfolgung von Verstößen gegen die geltenden Arbeitsschutzrichtlinien vorgesehen. Die Behörden signalisieren damit, dass die psychische Gesundheit der Beschäftigten fortan denselben Stellenwert einnimmt wie der klassische Unfallschutz.
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Verbindliche Standards und der Code of Practice
Für Arbeitgeber in New South Wales (NSW) haben sich die regulatorischen Rahmenbedingungen bereits verschärft. Seit dem 1. Juli 2026 ist die Einhaltung des sogenannten Code of Practice zu psychosozialen Gefahren verpflichtend. Unternehmen müssen nachweisen, dass sie die darin festgelegten Verfahren zur Risikobewertung anwenden. Sollte ein Betrieb diesen spezifischen Standard nicht nutzen, obliegt es der Unternehmensleitung, die Anwendung eines mindestens gleichwertigen Standards lückenlos zu belegen.
Die Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung umfasst dabei die systematische Ermittlung von Gefährdungen, die zu psychischen Erkrankungen führen können. Hierzu zählen unter anderem die Arbeitsintensität, die Gestaltung der Arbeitszeit sowie die soziale Interaktion am Arbeitsplatz. Ziel der nun intensivierten Kontrollen ist es, sicherzustellen, dass diese Analysen nicht nur pro forma existieren, sondern in konkrete Maßnahmen zur Gesundheitsförderung münden.
Wirtschaftliche Folgen unzureichender Prävention
Die Notwendigkeit dieser strengeren Überwachung wird durch die wirtschaftliche Entwicklung der vergangenen Jahre untermauert. In New South Wales zeigen Daten einen drastischen Anstieg der Kosten für psychische Verletzungen im Arbeitskontext. Während die durchschnittlichen Kosten pro Fall im Zeitraum 2019-20 noch bei 146.000 US-Dollar lagen, stiegen diese für den Zeitraum 2024-25 auf 288.542 US-Dollar an. Diese Verdoppelung der Kosten belastet sowohl die Sozialsysteme als auch die Versicherungswirtschaft erheblich.
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Ohne umfassende Reformen und eine effektivere Prävention in den Betrieben drohen den Arbeitgebern weitere finanzielle Konsequenzen. Prognosen deuten darauf hin, dass die Versicherungsprämien bis zum Jahr 2028 um bis zu 36 % steigen könnten. Dies würde für die betroffenen Unternehmen eine zusätzliche jährliche Belastung von insgesamt 1 Milliarde US-Dollar bedeuten. Die Arbeitsschutzbehörden betonen daher, dass eine frühzeitige und fachgerechte Gefährdungsbeurteilung nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern auch eine ökonomische Notwendigkeit zur langfristigen Kostensenkung darstellt.
