Psychische Erkrankungen: 202 Fehltage pro 100 Beschäftigte im H1 2026
Veröffentlicht am: 30.07.2026 um 08:02 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Koordinierungsstelle für betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) hat ein neues Informations- und Kollaborationsportal gestartet. Die Plattform richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen sowie Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Sie bietet Informationsmaterialien, die Anmeldung zu Fachveranstaltungen und eine kostenlose Erstberatung durch Krankenkassen-Fachberater – wahlweise vor Ort, telefonisch oder digital.
Für die interne Zusammenarbeit der beteiligten Akteure gibt es den datenschutzgesicherten Bereich „BGF.intern“. Über die Erstberatung hinaus ist eine Weitervermittlung an Renten- oder Unfallversicherungsträger vorgesehen.
Psychische Erkrankungen als größter Krankenstandstreiber
Die Dringlichkeit solcher Maßnahmen zeigen aktuelle Krankenstandszahlen aus Nordrhein-Westfalen. Im ersten Halbjahr 2026 lag der Krankenstand bei 5,6 Prozent – ermittelt aus Daten von rund 385.000 Versicherten des IGES-Instituts.
Während Atemwegserkrankungen um 20 Prozent zurückgingen, stiegen psychische Erkrankungen um 9 Prozent an. Sie sind inzwischen die häufigste Ursache für Fehlzeiten: Auf 100 Beschäftigte entfielen durchschnittlich 202 Fehltage aufgrund psychischer Belastungen.
Die gesetzlichen Krankenkassen haben darauf bereits reagiert. 2024 investierten sie rund 686 Millionen Euro in Gesundheitsförderung und Prävention und erreichten damit etwa 8,9 Millionen Menschen. Die Pflegeversicherung steigerte ihre Ausgaben für Prävention in stationären Einrichtungen um 25 Prozent auf 25 Millionen Euro.
Ein weiteres Projekt startete im Frühjahr 2025: Die AOK Bayern und die Hochschule Allensbach entwickeln ein Programm zum „Gesunden Onboarding in der Pflege“. Nach einer Pilotphase 2026 soll es ab 2027 flächendeckend implementiert werden – mit Resilienztraining und Schlafmanagement.
BAG-Urteil: Formfehler können Betriebsvereinbarungen kippen
Parallel dazu schärfte das Bundesarbeitsgericht die Regeln für Betriebsratsarbeit. Ein Urteil vom 27. Januar 2026 (Az. 1 AZR 147/24) stellt klar: Eine Betriebsvereinbarung ist unwirksam, wenn ihr kein wirksamer Betriebsratsbeschluss zugrunde liegt.
Im konkreten Fall führte das zur Nichtigkeit einer ablösenden Vereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung von 2007. Der Kläger erhält nun eine monatlich um rund 422 Euro höhere Betriebsrente. Das Gericht betonte: Es gibt keine Anscheins- oder Duldungsvollmacht des Betriebsratsvorsitzenden. Die Wirksamkeit müssen Gerichte von Amts wegen prüfen.
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Auch externe Beratung ist nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern entschied Ende 2025 (Az. 5 TaBV 2/25): Externe dürfen nur bei konkreten Aufgabenstellungen und nachgewiesenen Fachwissensdefiziten hinzugezogen werden. Beratung auf Vorrat oder die Delegation originärer Aufgaben ist nicht gestattet.
Betriebsratswahl nach dreijährigem Rechtsstreit
Beim Elmshorner Nahrungsergänzungsmittel-Hersteller Nutracorp wurde am 3. Juli 2026 erstmals ein Betriebsrat gewählt. Die Wahlbeteiligung lag bei 60 Prozent – das Ende eines dreijährigen Rechtsstreits über fünf Instanzen bis vors Bundesarbeitsgericht.
Anders lief es im Hotelgewerbe: Im „Four Points by Sheraton“ in Offenbach wurde die Betriebsratsvorsitzende Maria Angelika El Mahjoub fristlos gekündigt. Das Arbeitsgericht Offenbach wertete die Kündigung in einer ersten Einschätzung als unwirksam – die nach dem Betriebsverfassungsgesetz erforderliche Zustimmung des Betriebsrats fehlte. Ein Kammertermin ist für Ende August angesetzt.
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Die IG Metall formulierte auf ihrer Aktivenkonferenz in Schweinfurt am 28. Juli Forderungen nach einer solidarischen Pflegeversicherung und dem Erhalt des Altersteilzeit-Blockmodells. Der DGB plant für den 26. September eine Kundgebung in Nürnberg.
Unternehmen suchen Verstärkung fürs Management
Die wachsende Komplexität betrieblicher Steuerung zeigt sich auch am Arbeitsmarkt. Zahlreiche Unternehmen suchen derzeit Unterstützung für die Geschäftsführung und Prozesskoordination.
Ausschreibungen der digitalen Logistikplattform bex, des Ingenieurdienstleisters Brüggen Engineering oder der Bäckerei Hoefer zeigen: Gefragt sind Referenten und Assistenten mit kaufmännischer Expertise sowie Kenntnissen in Arbeitsrecht und Projektmanagement. Flexible Modelle wie Homeoffice und Teilzeit gewinnen dabei zunehmend an Bedeutung.
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