Preisdumping, Sicherheitsaufträgen

Preisdumping bei Sicherheitsaufträgen: § 60 VgV schreibt Ausschluss vor

Veröffentlicht am: 11.10.2026 um 23:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Tariftreue Kalkulation, Ausschluss unzulässig niedriger Angebote und verbindliche Qualifikationsstandards prägen die Vergabe von Sicherheitsdiensten.

Bewachungsaufträge: Rechtssichere Preise und Qualifikationen im Fokus
Ein aufgeräumter Schreibtisch mit einem Taschenrechner, einem Füllfederhalter und leeren Formularen in natürlichem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Fachbeiträge beleuchten die komplexen rechtlichen und kalkulatorischen Anforderungen bei der Vergabe von Bewachungsleistungen. Öffentliche und private Auftraggeber sowie Dienstleister stehen vor der Herausforderung, Angebote rechtssicher zu gestalten und dabei die Vorgaben der DIN 77200, gewerberechtliche Vorschriften nach § 34a der Gewerbeordnung (GewO) sowie laufende behördliche Kontrollen zur Einhaltung geltender Arbeitsstandards zu berücksichtigen.

Wie Fachanalysen vom 11. Oktober 2026 darlegen, bildet eine transparente und gesetzeskonforme Preisgestaltung die Grundvoraussetzung für erfolgreiche Ausschreibungen in dieser Branche.

Personalkosten und Tariftreue in den EFB-Preisblättern

Der Lohnkostenanteil im Bewachungsgewerbe ist überdurchschnittlich hoch und liegt oft bei über 80% der Gesamtkosten. Wirtschaftlich tragfähige Angebote müssen daher Tariftreue gewährleisten, indem sie die maßgeblichen BDSW-Tarife sowie den gesetzlichen Mindestlohn verbindlich einpreisen.

Zusätzlich müssen anfallende Lohnzusatzkosten exakt aufgeschlüsselt werden. Dazu zählen gesetzliche und tarifliche Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit. Entsprechende Zuschläge für Nachtarbeit fallen in der Praxis häufig für Einsatzzeiten zwischen 23:00 und 06:00 Uhr an.

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Um diese Aufwendungen im Vergabeverfahren nachvollziehbar darzustellen, ist eine korrekte Kalkulation in den standardisierten Formblättern der EFB-Preisblätter 221 und 223 erforderlich.

Bestbieterprinzip und Ausschluss bei Preisdumping

Bei der Vergabe von Sicherheitsaufträgen durch die öffentliche Hand greift das Bestbieterprinzip gemäß § 127 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Entscheidend ist nicht allein der niedrigste Angebotspreis, sondern das wirtschaftlichste Gesamtangebot.

Rechtliche Regelungen verhindern zudem einen ruinösen Preiskampf zu Lasten der Beschäftigten: Nach § 60 der Vergabeverordnung (VgV) führt unzulässiges Preisdumping zum zwingenden Ausschluss eines Angebots aus dem Vergabeverfahren. Auftraggeber sind verpflichtet, auffallend niedrige Angebote zu prüfen und auszuschließen, wenn die Einhaltung von Lohn- und Arbeitsschutzstandards nicht nachgewiesen werden kann.

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Qualifikationsvorgaben und Standards nach DIN 77200

Flankiert wird die preisliche Kalkulation von strengen qualitativen Voraussetzungen. Die Erlaubnispflicht nach § 34a GewO sieht für selbstständige Bewachungsunternehmer eine 80-stündige IHK-Unterrichtung vor, während für unselbstständig Beschäftigte eine 40-stündige Unterrichtung vorgeschrieben ist.

Für besonders sensible Einsatzbereiche reicht eine reine Unterrichtung jedoch nicht aus. Eine bestandene Sachkundeprüfung ist zwingend vorgeschrieben für Einsätze im Ladendiebstahlschutz, auf Citystreifen, bei Einlasskontrollen in Diskotheken sowie für Bewachungsaufgaben in Asylunterkünften und bei Großveranstaltungen.

Auf organisatorischer Ebene definieren die Teile DIN 77200-1 und DIN 77200-2 die Anforderungen an Sicherheitsdienstleistungen. Für Notruf- und Serviceleitstellen (NSL) kommt ergänzend die europäische Norm DIN EN 50518 als verbindlicher Standard für den Betrieb und die technische Infrastruktur zum Tragen.

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