Postaufsicht: Bundesnetzagentur kann Kontrollen bis 2027 nicht durchführen
05.07.2026 - 11:22:41 | boerse-global.de
Grund ist eine Niederlage vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf gegen ein Marktforschungsunternehmen. Die Behörde räumt ein, dass die unabhängigen Laufzeitkontrollen in den Jahren 2025 bis 2027 ausfallen werden.
Bisher maß die Regulierungsbehörde die Zustellgeschwindigkeit mit rund 60.000 Testbriefen pro Jahr. Dieses Verfahren ist nun gestoppt. Ein neues Vergabeverfahren für die Kontrollleistungen wird frühestens 2027 abgeschlossen sein. Mit einer Wiederaufnahme der systematischen Überprüfungen ist daher nicht vor 2028 zu rechnen.
Der SPD-Politiker Roloff fordert ein beschleunigtes Verfahren. „Die Transparenz über die Dienstleistungsqualität muss schnell wiederhergestellt werden“, so der Abgeordnete.
Post erfüllt gesetzliche Vorgaben
Trotz der ausgesetzten Kontrolle liegen aktuelle Daten zur Leistungsfähigkeit vor. Nach Angaben des Unternehmens kamen 2025 insgesamt 97,4 Prozent der Briefe innerhalb von drei Werktagen an – das gesetzliche Ziel von 95 Prozent wurde damit übertroffen. Bei einer Zustelldauer von vier Tagen erreichte die Post eine Quote von 99,0 Prozent, exakt der gesetzliche Zielwert. In den Vorjahren lagen diese Werte teilweise noch etwas höher.
Parallel zur Qualitätsdebatte plant das Bundeswirtschaftsministerium steuerliche Änderungen. Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass die DHL Group künftig Umsatzsteuer auf Postdienstleistungen für Geschäftskunden zahlen soll. Die Bundesregierung rechnet mit jährlichen Mehreinnahmen von rund 115 Millionen Euro. Das Unternehmen verweist auf geltende europarechtliche Vorgaben.
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Verbraucherfalle Nachsendeauftrag
Unabhängig von der behördlichen Aufsicht warnen Verbraucherschützer und das Landeskriminalamt vor unseriösen Anbietern. Im Visier: Online-Nachsendeaufträge von Drittanbietern zu stark überhöhten Preisen.
Der offizielle Preis für einen sechsmonatigen Nachsendeauftrag liegt bei 31,90 Euro. Inoffizielle Webseiten verlangen für dieselbe Leistung oft über 100 Euro. Schätzungen zufolge werden jährlich rund 350.000 Aufträge über diese kostspieligen Drittplattformen abgewickelt. Experten empfehlen, solche Aufträge ausschließlich über die offiziellen Kanäle oder direkt in den Filialen zu buchen.
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Kritik an geplantem Transparenz-Einschnitt
Neben der Postaufsicht steht ein weiteres Vorhaben in der Kritik: Die Bundesregierung plant eine Reform des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG). Künftig sollen nur noch natürliche Personen mit einem nachweisbaren berechtigten Interesse antragsberechtigt sein. Juristische Personen, Verbände und die Presse wären ausgeschlossen.
Die Pilotenvereinigung Cockpit bezeichnet das Vorhaben als „schweren Angriff auf die staatliche Transparenz“. Verbandspräsident Pinheiro warnt: „Das Prinzip der voraussetzungslosen Informationsfreiheit wird damit ins Gegenteil verkehrt.“ Zudem sollen Gebühren künftig nach dem Kostendeckungsprinzip erhoben werden – die Kosten für Anfragen könnten dann weit über die bisherige Deckelung von 500 Euro steigen. Auch die Datenschutzbeauftragte Specht-Riemenschneider äußerte Kritik an den Plänen.
