Playmobil-Werk Dietenhofen: Ex-Betriebsrat klagt wegen ausbleibender Zahlungen
Veröffentlicht am: 03.11.2026 um 01:09 Uhr | Redaktion boerse-global.deNach der Schließung des Playmobil-Werks in Dietenhofen Ende Juni 2026 beschäftigt die Abwicklung der Belegschaft nun die Arbeitsgerichtsbarkeit. Das ehemalige Betriebsratsmitglied Willi Wening hat Klage gegen die Horst Brandstätter Group eingereicht.
Anlass sind ausbleibende Zahlungen, über die der Bayerische Rundfunk Anfang November 2026 berichtete. Rund 350 Beschäftigte des Standorts waren zuvor mit einem Schreiben vom 22. Juni 2026 unter Fortzahlung ihrer Bezüge freigestellt worden.
Vorwurf ausbleibender Zahlungen und Aufrechnung
Willi Wening gab an, seit vier Monaten quasi kein Geld mehr von dem Spielwarenhersteller erhalten zu haben. Eine gerichtliche Verhandlung in dem Verfahren wird voraussichtlich erst im Jahr 2027 erwartet. Der Kläger wehrt sich juristisch gegen den vollständigen Einbehalt seiner Bezüge durch das Unternehmen.
Die Horst Brandstätter Group trat den Vorwürfen entgegen und erklärte, die Freistellung des Personals sei wie vereinbart unter Lohnfortzahlung vorgenommen worden.
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Bei den ausstehenden Beträgen Wenings seien die Zahlungen jedoch verrechnet worden. Dies sei auf Basis umfangreicher und nach Unternehmensangaben auch gerichtlich festgestellter Gegenforderungen erfolgt. Wening widersprach dieser Schilderung ausdrücklich und betonte, dass eine solche gerichtliche Feststellung der geltend gemachten Ansprüche keineswegs vorliege.
Konflikt um Tätigkeit als Schwerbehindertenvertreter
Hintergrund der juristischen Auseinandersetzung ist unter anderem die Anerkennung von Wenings Tätigkeit. Als wesentlicher Streitpunkt zwischen den Parteien gilt die arbeitsrechtliche Bewertung und Berücksichtigung seiner Aufgaben als gewählter Schwerbehindertenvertreter.
In der Praxis führt die Abwicklung von Betriebsschließungen häufig zu Spannungen über verbleibende Ansprüche von Funktionsträgern. Gesetzliche Schutzvorschriften für Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen stellen besondere Anforderungen an Freistellungen und Vergütungen, was im konkreten Fall die Fronten zwischen dem ehemaligen Arbeitnehmervertreter und der Unternehmensführung verhärtet hat.
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Arbeitsrechtliche Einordnung der Zahlungsverweigerung
Eine Aufrechnung von Arbeitgeberforderungen gegen das laufende Gehalt ist im deutschen Arbeitsrecht grundsätzlich möglich, unterliegt allerdings engen gesetzlichen Grenzen.
Eine Arbeitsrechtlerin wies darauf hin, dass die Aufrechnung an strenge Voraussetzungen gebunden sei, insbesondere mit Blick auf Pfändungsfreigrenzen und die rechtssichere Feststellung von Gegenansprüchen. Das Vorgehen des Arbeitgebers spreche in dieser Konstellation für eine starke Eskalation des Konflikts.
Bis zu einer juristischen Klärung im Jahr 2027 bleibt die Lage für den Kläger wirtschaftlich angespannt. Für die Branche verdeutlicht der Fall exemplarisch, welche komplexen arbeitsrechtlichen Nachwehen und Streitigkeiten die Schließung traditioneller Industriestandorte nach sich ziehen kann.
