Plattformarbeiter, ILO

Plattformarbeiter: ILO verabschiedet Konvention mit 406 Stimmen

13.06.2026 - 20:56:25 | boerse-global.de

Die ILO verabschiedet ein Abkommen zum Schutz von Plattformbeschäftigten. Deutschland plant zudem milliardenschwere Entlastungen für die Wirtschaft.

ILO-Konvention: Neue Regeln für Plattformarbeiter weltweit
Plattformarbeiter - Menschen arbeiten an Laptops und Tablets in einem modernen Büro, das Digitalisierung und neue Arbeitsweisen symbolisiert. 13.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Parallel dazu konkretisiert die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für die Wirtschaft 2026.

Globale Regeln für die Plattformökonomie

Die ILO-Konferenz verabschiedete am 13. Juni mit 406 zu 8 Stimmen eine neue Konvention für Beschäftigte digitaler Plattformen. Das Abkommen verpflichtet Mitgliedstaaten zu Maßnahmen für Unfallprävention und ein Kündigungsrecht bei Lebensgefahr.

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Ein zentraler Punkt: Algorithmen-Entscheidungen mit wesentlichen Auswirkungen auf Arbeitsbedingungen müssen künftig unter menschlicher Beteiligung erfolgen. Das Abkommen enthält keine verbindliche Beschäftigungsvermutung, sieht aber das Tatsachenprinzip zur Klärung des Arbeitnehmerstatus vor.

Für Beschäftigte in nachgewiesenen Arbeitsverhältnissen greifen nationale Mindestlohnregelungen. Eine Pflicht zur Direktanstellung bei Subunternehmen wurde nicht festgeschrieben.

Entgelttransparenz: Frist abgelaufen

Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie sorgt für Bewegung in deutschen Unternehmen. Die Umsetzungsfrist lief am 7. Juni ab – und wurde nicht vollständig eingehalten. Für öffentliche Arbeitgeber gelten Kernvorgaben seit dem 8. Juni unmittelbar.

Private Unternehmen müssen sich auf eine richtlinienkonforme Auslegung bestehender Gesetze einstellen. Künftig sind die Auskunft über Entgeltkriterien und die Angabe von Gehaltsspannen in Stellenanzeigen Pflicht.

Hintergrund: Der Gender Pay Gap liegt in Deutschland unbereinigt bei 16 Prozent, bereinigt bei 6 Prozent.

16 Milliarden Entlastung für die Wirtschaft

Die Bundesregierung plant für 2026 Entlastungen von rund 16 Milliarden Euro. Die Gastronomie profitiert besonders: Ab 1. Januar sinkt die Umsatzsteuer auf Speisen auf 7 Prozent. Auch die Agrardiesel-Rückerstattung wird vollständig umgesetzt.

Weitere steuerliche Anpassungen:

Die degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter beträgt 30 Prozent und ist bis 2028 befristet. Für neue Elektrofahrzeuge gibt es im ersten Jahr eine Sonder-AfA von 75 Prozent.

Die Entfernungspauschale wird ab dem ersten Kilometer auf 38 Cent vereinheitlicht. Für Rentner über der Regelaltersgrenze bleibt die Aktivrente bis 2.000 Euro monatlich steuerfrei.

Die Forschungszulage steigt: Die Bemessungsgrundlage liegt bei 12 Millionen Euro, Eigenleistungen können mit 100 Euro pro Stunde angesetzt werden.

Energieeffizienz: Weniger Bürokratie, aber Risiken

Das Bundeswirtschaftsministerium will das Energieeffizienzgesetz entschlacken. Die jährliche Meldepflicht von Energieverbräuchen an Kunden soll entfallen. Die Obergrenzen für Primär- und Endenergieverbrauch bleiben bestehen.

Der DIHK warnt vor wirtschaftlichen Risiken: Bei vollständiger Zielerreichung rechnet der Verband mit einem deutlichen Rückgang des realen Bruttoinlandsprodukts.

Sozialrecht: Renten steigen, Beiträge könnten folgen

Zum 1. Juli steigen die Renten um 4,24 Prozent. Der Rentenwert erhöht sich auf 42,52 Euro. Parallel werden die Pfändungsfreigrenzen angepasst. Das Pflegeneuordnungsgesetz soll die Beiträge zur Pflegeversicherung stabilisieren.

Die Rentenversicherung warnt vor möglichen Beitragssteigerungen ab 2027. Grund: Geplante Kürzungen der Bundeszuschüsse um 4 Milliarden Euro. Der Beitragssatz könnte von 18,6 auf 18,8 Prozent steigen.

Für Arbeitgeber kommen neue Anforderungen im Arbeitsschutz hinzu. Aktuelle Erhebungen zum betrieblichen Hitzeschutz zeigen Mängel – besonders bei Großunternehmen. Angesichts klimatischer Veränderungen gewinnt das Thema für das Personalmanagement zunehmend an Bedeutung.

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