Plastiksteuer, Kunststoffverpackungen

Plastiksteuer: Koalition plant 550 Euro je Tonne ab 2027

Veröffentlicht am: 05.10.2026 um 17:23 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

CDU/CSU und SPD wollen Kunststoffverpackungen ab Juli 2027 mit 550 Euro je Tonne belasten. Der Bund rechnet dadurch ab 2028 mit Mehreinnahmen von knapp 1,5 Milliarden Euro jährlich.

Steuerpflichtig sollen Kunststoffverpackungen sein, wenn deren Kunststoffanteil mehr als fünf Prozent beträgt. (Symbolbild) - Bild: Rolf Vennenbernd/dpa
Steuerpflichtig sollen Kunststoffverpackungen sein, wenn deren Kunststoffanteil mehr als fünf Prozent beträgt. (Symbolbild) - Bild: Rolf Vennenbernd/dpa

Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD planen ab Juli 2027 eine Steuer von 550 Euro je Tonne auf Kunststoff in Verpackungen.

Gesetzentwurf wird noch abgestimmt

Das geht aus einem Entwurf für ein Kunststoffverpackungsteuergesetz hervor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt und auf einem Beschluss der Bundesregierung vom Juli basiert. Die beiden Fraktionen sollen den Entwurf in den Bundestag einbringen; das Papier stammt aus der Vorarbeit von Umwelt- und Finanzministerium und soll zunächst noch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden.

Mit der Verbrauchsteuer soll der Verbrauch von Kunststoffverpackungen sinken. Nach Angaben im Entwurf fielen 2023 rund drei Millionen Tonnen Kunststoffverpackungsabfälle an.

Bis zu 1,5 Milliarden Euro Mehreinnahmen

Zusätzlich soll die Abgabe Geld in den Bundeshaushalt bringen. Für 2027 werden 805 Millionen Euro zusätzliche Steuereinnahmen erwartet, ab 2028 sollen es den Prognosen zufolge knapp 1,5 Milliarden Euro jährlich sein.

Welche Verpackungen betroffen wären

Steuerpflichtig wären Kunststoffverpackungen und -folien sowie Verbundverpackungen mit einem Kunststoffanteil von mehr als fünf Prozent. Dazu zählen unter anderem Folien, Transport- und Verpackungsmittel, Verschlüsse, Deckel und Kunststoffkapseln.

Die Steuer würde bei der Herstellung, dem Verbringen oder der Einfuhr der Verpackungen anfallen. Zunächst könnten rund drei Millionen Tonnen Kunststoffverpackungen pro Jahr erfasst werden; diese Menge dürfte laut Begründung des Entwurfs im Laufe der Zeit zurückgehen.

Recycling soll begünstigt werden

Für Verpackungen aus recyceltem Kunststoff könnte die Steuer auf Antrag entfallen. Privatpersonen sollen bei der Weitergabe betroffener Produkte steuerfrei bleiben.

Umwelthilfe und Kunststoffbranche uneinig

Die Deutsche Umwelthilfe begrüßt den Ansatz, fordert aber eine Beschränkung auf Einwegverpackungen und eine Ausweitung auf Papier, Pappe, Karton sowie Metalle wie Aluminium und Weißblech, um Ausweichbewegungen zu verhindern.

Der Kunststoffverband Plastics Europe Deutschland kritisiert offene Umsetzungsfragen. Hauptgeschäftsführerin Christine Bunte bezeichnete den Entwurf als kein ausgereiftes Gesetz, sondern als nationales Steuerexperiment.

Steuer zwischen Klimasignal und Haushaltsbeitrag

Die geplante Abgabe verbindet zwei Ziele: Kunststoffverpackungen sollen durch einen höheren Preis unattraktiver werden, zugleich soll der Bundeshaushalt zusätzliche Einnahmen erhalten. Nach dem Entwurf könnte das Aufkommen bereits 2027 mehrere hundert Millionen Euro erreichen und ab 2028 bei rund 1,5 Milliarden Euro jährlich liegen.

Entscheidend für die praktische Wirkung ist die Ausgestaltung. Werden recycelte Kunststoffe von der Steuer ausgenommen, entsteht ein finanzieller Anreiz, mehr Recyclingmaterial einzusetzen. Für Unternehmen kommt es außerdem darauf an, wie Hersteller, Importeure und ausländische Anbieter erfasst werden und wie die Abgabe bei Verbundmaterialien berechnet wird.

Auswirkungen auf Preise und Verpackungen

Die Steuer richtet sich zunächst an Unternehmen, dürfte aber zumindest teilweise in Kalkulationen und damit in Produktpreise einfließen. Besonders relevant ist sie für Branchen mit hohen Verpackungsmengen, etwa Lebensmittelhandel, Getränke, Logistik und Versandhandel.

Für Verbraucher wird die Abgabe voraussichtlich nicht als eigener Betrag an der Kasse erscheinen. Ihre Bedeutung liegt eher in möglichen Preisänderungen und einem größeren Angebot an Mehrweg- oder recyclingbasierten Verpackungen. Die weitere parlamentarische und ressortinterne Abstimmung wird deshalb klären müssen, welche Materialien tatsächlich erfasst werden und ob die erwarteten Umweltwirkungen den zusätzlichen Verwaltungsaufwand rechtfertigen.

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