Plastiksteuer ab 2027: Koalition plant 550 Euro je Tonne Kunststoff
Veröffentlicht am: 05.10.2026 um 16:51 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Die Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und SPD planen ab Juli 2027 eine Steuer von 550 Euro je Tonne auf Kunststoff in Verpackungen.
Bund erwartet Milliarden-Einnahmen
Das sieht der Entwurf für ein Kunststoffverpackungsteuergesetz vor, der der Deutschen Presse-Agentur vorliegt und auf einem Beschluss der Bundesregierung vom Juli basiert. Für 2027 werden zusätzliche Steuereinnahmen von rund 805 Millionen Euro erwartet, ab 2028 sollen die Mehreinnahmen bei knapp 1,5 Milliarden Euro jährlich liegen.
Mit der Verbrauchsteuer will die Koalition den Verbrauch von Kunststoffverpackungen verringern und zugleich Einnahmen für den Bundeshaushalt erzielen. Im Jahr 2023 fielen dem Entwurf zufolge rund drei Millionen Tonnen Kunststoffverpackungsabfälle an.
Welche Verpackungen betroffen wären
Steuerpflichtig sollen Kunststoffverpackungen und -folien sowie Verbundverpackungen mit einem Kunststoffanteil von mehr als fünf Prozent sein. Erfasst werden unter anderem Folien, Transport- und Verpackungsmittel, Verschlüsse, Deckel und Kunststoffkapseln.
Die Steuer soll bei der Herstellung, dem Verbringen oder der Einfuhr der betroffenen Verpackungen anfallen. Zunächst könnten rund drei Millionen Tonnen Kunststoffverpackungen pro Jahr besteuert werden; diese Menge dürfte nach Einschätzung im Gesetzentwurf mit der Zeit sinken.
Ausnahmen und Kritik
Für Verpackungen aus recyceltem Kunststoff kann die Steuer auf Antrag entfallen. Privatpersonen bleiben bei der Weitergabe betroffener Produkte steuerfrei.
Die Deutsche Umwelthilfe begrüßt den Ansatz, fordert aber eine Beschränkung auf Einwegverpackungen und eine Ausweitung der Abgabe auf Papier, Pappe, Karton sowie Metalle wie Aluminium und Weißblech. Der Kunststoffverband Plastics Europe kritisiert offene Umsetzungsfragen und bezeichnet den Entwurf als noch nicht ausgereift.
Zwischen Umweltsteuer und Haushaltspolitik
Die geplante Abgabe verfolgt zwei Ziele: Sie soll Kunststoffverpackungen verteuern und damit Anreize für einen geringeren Verbrauch setzen, zugleich aber zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt schaffen. Der Entwurf nennt für 2027 rund 805 Millionen Euro und ab 2028 jährlich knapp 1,5 Milliarden Euro.
Die Größenordnung hängt davon ab, wie viele Verpackungen tatsächlich steuerpflichtig sind und wie stark Unternehmen auf recycelte oder alternative Materialien umsteigen. Der vorgesehene Steuervorteil für Verpackungen aus recyceltem Kunststoff soll diesen Wechsel fördern. Gleichzeitig kann eine Abgabe bei Herstellern, Importeuren und Unternehmen in der Lieferkette zunächst höhere Kosten auslösen.
Bedeutung für Unternehmen und Verbraucher
Privatpersonen sollen beim Weitergeben der betroffenen Produkte nicht unmittelbar steuerpflichtig werden. Die wirtschaftliche Wirkung kann sie dennoch über Preise erreichen, wenn Unternehmen die Kosten weitergeben. Besonders relevant wird deshalb die konkrete Ausgestaltung der Bemessung, der Nachweispflichten und der Ausnahmen.
Für die Umweltbilanz ist entscheidend, ob die Steuer tatsächlich weniger Einwegkunststoff hervorbringt oder lediglich die verwendeten Materialien verschiebt. Die Forderung, auch Papier, Pappe, Karton und Metalle einzubeziehen, zielt auf gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen Verpackungsarten. Der Streit über Einweg- und Mehrwegverpackungen dürfte das weitere Gesetzgebungsverfahren prägen.
