PKV-Solidarbeitrag, IfW

PKV-Solidarbeitrag: IfW Kiel schlägt 311 Euro je für Beschäftigte und Betriebe vor

Veröffentlicht am: 28.09.2026 um 08:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Kieler Ökonomen schlagen einen nach Alter und Familienstand gestaffelten PKV-Beitrag zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherung vor.

PKV-Solidarbeitrag: IfW-Modell teilt Zusatzlast für Angestellte
Ein minimalistischer, leerer Flur mit poliertem Betonboden und neutralen Wänden bei natürlichem Lichteinfall. Illustration mit AI erstellt.

In der Diskussion über die finanzielle Stabilisierung des Gesundheitssystems zeichnen sich konkrete Details zu einem Reformmodell ab: Der von Wirtschaftswissenschaftlern vorgeschlagene Solidarbeitrag für Gutverdiener in der privaten Krankenversicherung (PKV) soll bei Angestellten paritätisch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt werden. Das sieht ein Konzept der Ökonomen Boysen-Hogrefe und Schmidt vom Institut für Weltwirtschaft (IfW Kiel) vor, das der Bundesregierung in einem Schreiben übermittelt wurde.

Paritätische Beteiligung von Arbeitgebern und Beschäftigten

Nach den Plänen der Kieler Forscher sollen Gutverdiener nach einem Wechsel in die private Absicherung einen zusätzlichen Beitrag zugunsten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) entrichten.

Bei angestellten Versicherten soll dieser Aufschlag wie in der GKV üblich geteilt werden: Für einen jungen kinderlosen Versicherten würde dies eine Belastung von je rund 311 Euro für Arbeitnehmer und Betrieb bedeuten. Das duale System aus privater und gesetzlicher Absicherung bliebe dabei in seinen Grundzügen bestehen.

Die Modellrechnung des Instituts staffelt die monatlichen Beträge nach Alter und Familienstand:
- Für einen alleinstehenden Mann im Alter von 25 bis 45 Jahren errechnet sich ein Betrag von 622,60 Euro monatlich, für eine gleichaltrige Frau 542,50 Euro.
- Ein Mann mit einem Kind würde 444,50 Euro zahlen, eine Frau mit einem Kind 364,50 Euro.
- Bei zwei Kindern belaufen sich die Sätze auf 266,40 Euro für Männer beziehungsweise 186,40 Euro für Frauen.
- Für einen alleinstehenden Mann im Alter zwischen 66 und 75 Jahren läge der Betrag bei 131,20 Euro; ab einem Alter von 76 Jahren fällt der berechnete Wert ins Negative.

Für ältere Versicherte schlagen die Ökonomen Schutzmechanismen vor. Diskutiert werden hierfür entweder Bestandsschutzregelungen oder erleichterte Bedingungen für eine Rückkehr in die gesetzliche Kasse. Derzeit ist ein Wechsel aus der PKV zurück in die GKV ab dem 55. Lebensjahr gesetzlich stark reglementiert.

Einkommensgrenzen und die Struktur des Versicherungssystems

Im Jahr 2026 können Beschäftigte ab einem Jahresarbeitsentgelt von 77.400 Euro – entsprechend 6.450 Euro brutto im Monat – die gesetzliche Versicherungspflicht verlassen. Zu Jahresbeginn 2026 waren rund 74,2 Millionen Menschen gesetzlich versichert, darunter etwa 15,6 Millionen beitragsfrei mitversicherte Angehörige.

Die GKV deckt damit rund 90 Prozent der Bevölkerung ab, während die PKV mit Beamten, Selbstständigen und Besserverdienenden auf einen Anteil von rund 10 Prozent kommt. Für das Jahr 2025 wurden rund 8,8 Millionen Vollversicherte in den privaten Kassen registriert.

Flankierend plant das Bundesarbeitsministerium nach einem Referentenentwurf zur Rechengrößenverordnung bereits regulatorische Anpassungen: Die Versicherungspflichtgrenze soll zum 1. Januar 2027 von 77.400 Euro im Jahr auf 84.150 Euro steigen.

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Durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz soll die Beitragsbemessungsgrenze für 2027 einmalig um 300 Euro monatlich angehoben werden. Um eine Wechselbewegung in die PKV abzufedern, wird auch die Versicherungspflichtgrenze um 300 Euro pro Monat erhöht.

Nach den Plänen des Ministeriums würden Beschäftigte, die dauerhaft unter dieser neuen Schwelle liegen, automatisch wieder versicherungspflichtig in der GKV. Ausnahmen greifen für Arbeitnehmer über 55 Jahre, die bereits längere Zeit privat versichert sind; ein Verbleib in der PKV erfordert einen Befreiungsantrag.

Zudem sieht das Vorhaben vor, die kostenlose Familienversicherung ab 2028 stark einzuschränken. Die Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze führt zugleich zu einem höheren maximalen Arbeitgeberzuschuss für privat Versicherte.

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Politische Reaktionen und Reformmodelle

Auf Regierungsebene stößt die Organisation des Systems auf geteilte Reaktionen. Bundeskanzler Merz bezeichnete ungleiche Wartezeiten auf Arzttermine zwischen gesetzlich und privat Versicherten als Gerechtigkeitsproblem, betonte jedoch den Willen zum Erhalt des dualen Systems.

Der Regierungssprecher stellte klar, dass das zweigliedrige System nicht zur Disposition stehe und die Einführung einer Bürgerversicherung nicht beschlossen sei. Im Koalitionsvertrag ist verankert, Entscheidungen mit Wirkung auf die gesetzliche Kasse wirkungsgleich auf die private Krankenversicherung zu übertragen. Die konkrete Ausgestaltung dieser Vorgabe ist bislang offen.

Aus den Kassen kommen weitergehende Vorschläge: Der Vorstandsvorsitzende der Techniker Krankenkasse, Baas, sprach sich für ein verbindendes System aus. In der gesundheitspolitischen Debatte stehen derzeit vier Ansätze im Raum: das Fortbestehen des dualen Systems, wirkungsgleiche Reformen, eine gemeinsame Grundversicherung sowie eine vollständige Bürgerversicherung.

Nach einer früheren Untersuchung der Bertelsmann Stiftung und des IGES-Instituts aus dem Jahr 2020 könnte eine Bürgerversicherung der GKV jährliche Mehreinnahmen von rund 9 Milliarden Euro einbringen und den Beitragssatz rechnerisch um 0,2 bis 0,6 Prozentpunkte senken.

Laut dieser Erhebung wiesen Privatversicherte im Schnitt um 56 Prozent höhere Einkommen auf. Ein Gesetz zur Abschaffung der privaten Vollversicherung oder zur Pflichtumstellung existiert bislang nicht.

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