Photovoltaik bis 30 kWp: Pauschalregel erlaubt bis zu 500 kWh je kWp
Veröffentlicht am: 01.10.2026 um 17:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Bundesnetzagentur hat die sogenannte MiSpeL-Festlegung beschlossen und damit neue Rahmenbedingungen für Batteriespeicher sowie das bidirektionale Laden von Elektrofahrzeugen geschaffen. Stationäre Heimspeicher dürfen künftig sowohl Solar- als auch Netzstrom aufnehmen, ohne dass die EEG-Förderung für den zwischengespeicherten Sonnenstrom verloren geht.
Die Rückspeisung von Netzstrom wird saldiert, wodurch die Belastung durch Umlagen und Netzentgelte sinkt. Zugleich werden bidirektionale Ladepunkte Stromspeichern rechtlich weitgehend gleichgestellt. Dies ermöglicht es, jedes fahrzeugseitig kompatible Elektroauto an jedem entsprechenden Ladepunkt in den Markt zu integrieren.
Neue Messkonzepte und bürokratische Erleichterungen
Die Neuregelung sieht vereinfachte Optionen für die messtechnische Erfassung vor. Für die Abgrenzung genügt nun ein einzelner intelligenter Zähler anstelle zweier getrennter Messeinrichtungen. Dieser Smart Meter misst im 15-Minuten-Takt, während ein Rechenmodell die Mengen von Solarstrom mit Marktprämie und umlageprivilegiertem Netzstrombezug exakt aufteilt.
Für Photovoltaikanlagen bis 30 kWp mit einem herkömmlichen Zweirichtungszähler am Hausanschluss greift alternativ eine Pauschaloption. Förderfähig sind dabei bis zu 500 kWh je kWp installierter Leistung und Kalenderjahr, was bei einer Anlage mit 10 kWp maximal 5.000 kWh entspricht.
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Bei dieser Pauschale wurde der Sicherheitsfaktor für die Pufferzone von 0,5 auf 0,2 abgesenkt, wodurch sich die Rückspeisung früher rentiert; die Behörde legt hierbei pauschal einen Wirkungsgrad von 85 % zugrunde. Diese Pauschaloption steht allerdings noch unter dem Vorbehalt einer EU-beihilferechtlichen Genehmigung.
Rechtlich gelten die Neuerungen ausschließlich für Anlagen in der geförderten Direktvermarktung; Betreiber mit fester Einspeisevergütung müssen in dieses Modell wechseln, um die Regeln nutzen zu können. Die Vorgaben erfassen sowohl öffentliche als auch nicht öffentliche Ladestationen.
Bei der Rückspeisung entfallen Umlagen und Netzentgelte, während sie beim Bezug von Fahrstrom weiterhin erhoben werden. Netz- und Messstellenbetreibern wurde eine Umsetzungsfrist bis Ende September 2027 eingeräumt.
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ADAC verweist auf begrenzte Modellauswahl
Die Berichterstattung nennt als zentrale Anwendungsfelder des bidirektionalen Ladens die Optimierung des Eigenverbrauchs, das Speichern günstigen Netzstroms, die Vermarktung erneuerbarer Energien sowie die Nutzung von Preisunterschieden. Der ADAC weist jedoch darauf hin, dass die Auswahl an bidirektional ladefähigen Elektroautos derzeit noch überschaubar ist.
Nach Angaben des Verkehrsclubs unterstützen Modelle wie der VW ID.3, ID.4, ID.5, ID.7 und der ID. Buzz die Technologie, sofern sie mindestens über eine batterie mit 77 kWh Kapazität und Software-Stand 3.5 verfügen.
Ebenfalls geeignet sind der Škoda Enyaq und Elroq, der Cupra Born und Tavascan sowie der Volvo EX90. Dagegen bieten Modelle von Hyundai wie der Ioniq 5, Ioniq 6, Ioniq 9 und der Kona lediglich eine Stromabgabe an externe Geräte (V2L).
Bei Tesla ermöglichen die Modelle 3, Y, S und X keine Einbindung in das Hausnetz oder Stromnetz; die sogenannte Powershare-Funktion ist ausschließlich dem Cybertruck vorbehalten.
Großes Speicherpotenzial und Reaktionen der Industrie
Nach Daten der Battery-Charts der RWTH Aachen existieren in Deutschland bereits mehr als 2,7 Mio. Heimspeicher mit einer jeweiligen Kapazität von unter 30 kWh, die zusammen eine Speicherkapazität von 23,6 GWh erreichen. Eine vollständige Ladung dieser Einheiten entspricht dem Jahresstromverbrauch von gut 6.700 Haushalten bei einem angenommenen Durchschnittsbedarf von 3.500 kWh.
Der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller, erklärte, Millionen Haushalte könnten nun zu aktiven Gestaltern der Energiewende werden, und Deutschland habe die Chance, Vorreiter beim bidirektionalen Laden zu werden. Von den Automobilherstellern erwarte er nun ein deutliches Engagement.
Zuvor hatte die Regulierungsbehörde ihren ursprünglichen Entwurf des über 200 Seiten umfassenden Regelwerks nach Einwänden von Unternehmen wie BMW, Ford, der VW-Tochter Elli, Eon, Octopus Energy, The Mobility House und Enpal überarbeitet.
Auch Carsten Körnig vom Branchenverband BSW-Solar begrüßte die neuen Vorschriften. Dynamische Netzentgelte stellt die Behörde allerdings erst ab dem Jahr 2030 in Aussicht.
