Phosphorrecycling, BDE

Phosphorrecycling: BDE fordert Umsetzung der Klärschlamm-Pflicht ab 2029

Veröffentlicht am: 24.09.2026 um 21:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Verband verlangt verlässliche Fristen, eine vermeidbare Deponieabgabe und bis Ende 2026 einen Entwurf zum Düngerecht.

BDE pocht auf Phosphor-Recyclingpflicht ab 2029 und schlägt Abgabe vor
Moderne Kläranlage mit großen Sedimentationsbecken und industriellen Rohrleitungen unter freiem Himmel. Illustration mit AI erstellt.

Der Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Kreislaufwirtschaft (BDE) dringt darauf, den regulatorischen Zeitplan für das Nährstoffrecycling unverändert beizubehalten.

Wie verbaende.com in einem Bericht vom 24. September 2026 darlegt, fordert der Branchenverband, die ab 2029 greifenden Pflichten zur Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm konsequent umzusetzen. Etwaige Übergangsregelungen dürften keinesfalls dazu führen, dass die gesetzlichen Vorgaben in der Praxis faktisch verschoben werden.

Klare Signale gegen eine Aufweichung des Zeitplans

Für die betroffenen Akteure der Wasser- und Kreislaufwirtschaft rückt das Jahr 2029 stetig näher. Zu diesem Zeitpunkt greifen umfassende rechtliche Bestimmungen, die Betreiber großer Kläranlagen zur Rückgewinnung des wertvollen Rohstoffs Phosphor verpflichten.

Der BDE mahnt davor, diesen Termin durch Ausnahmen oder dehnbare Übergangsphasen zu unterlaufen. Um Investitionssicherheit für Entsorger und Kommunen zu gewährleisten, sei ein verlässlicher regulatorischer Rahmen zwingend erforderlich, der keine weiteren Verzögerungen bei der Umsetzung zulässt.

Lenkungswirkung durch Abgabe auf Klärschlammasche

Um den Aufbau der notwendigen Recyclingkapazitäten zu beschleunigen, setzt der BDE auf gezielte ökonomische Anreize. Konkret schlägt der Verband die Einführung einer Abgabe je deponierter Tonne Klärschlammasche vor. Diese finanzielle Belastung für die Beseitigung solle jedoch vermeidbar sein: Wer frühzeitig entsprechende Ausschreibungen für Recyclingdienstleistungen auf den Weg bringt oder nachweislich in Verfahren zur Phosphorrückgewinnung investiert, soll von der Abgabe befreit werden.

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Der BDE fordert, die ab 2029 greifenden Pflichten zur Phosphorrückgewinnung ohne Fristverschiebung umzusetzen — und schlägt eine vermeidbare Abgabe je deponierter Tonne Klärschlammasche vor. Wer jetzt Ausschreibungen auf den Weg bringt, kann sich von der Abgabe befreien lassen. Unser kostenloser Praxisleitfaden zeigt Ihnen die nötigen Schritte. Praxisleitfaden Phosphorrecycling jetzt anfordern

Auf diese Weise will der Verband verhindern, dass aschereiche Rückstände weiterhin ungenutzt abgelagert werden, anstatt sie als Rohstoffquelle für Nährstoffe zu erschließen.

Forderung nach gesicherten Absatzmärkten und Verordnungsentwurf

Neben der Verpflichtung zur Rückgewinnung betont der BDE die Notwendigkeit stabiler wirtschaftlicher Perspektiven für die gewonnenen Rezyklate. Der Verband fordert verlässliche Absatzmärkte für Phosphor aus der Klärschlammverwertung. Nur wenn recycelter Phosphor tatsächlich in landwirtschaftlichen oder industriellen Prozessen abgenommen werde, könne ein tragfähiger Kreislauf entstehen.

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Noch fehlen verlässliche Absatzmärkte für Recyclingphosphat, und ein Entwurf zur Änderung der Düngemittelverordnung wird erst bis Ende 2026 erwartet. Damit Ihr Recyclingphosphat später nicht auf Halde liegt, sollten Sie die Absatzwege jetzt prüfen. Unser kostenloser Überblick hilft Ihnen dabei. Überblick Düngemittelverordnung und Absatzwege sichern

Vor diesem Hintergrund fordert der BDE die zuständigen politischen Entscheidungsträger auf, bis Ende 2026 einen Entwurf zur Änderung der Düngemittelverordnung vorzulegen. Ein angepasstes Düngerecht gilt als wesentlicher Baustein, um den Einsatz von Recyclingphosphaten rechtssicher zu ermöglichen und die Produkte gleichberechtigt neben konventionellen Düngemitteln im Markt zu verankern.

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