Pharmastandortklausel, Kassen

Pharmastandortklausel: Kassen warnen vor 1,3 Milliarden Euro Mehrkosten

Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 00:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ein Fachgremium schlägt Standortkriterien für mögliche Rabatte vor; der GKV-Spitzenverband beziffert die Belastung auf 1,3 Milliarden Euro.

Pharmastandortklausel: Expertenbericht liegt vor, Kassen warnen vor Kosten
Moderne, sterile Produktionsanlage für Arzneimittel mit Edelstahlanlagen und industriellen Rohrleitungen. Illustration mit AI erstellt.

Ein eigens eingesetztes Fachgremium hat einen Bericht mit Vorschlägen für eine erweiterte Pharmastandortklausel nach § 130a SGB V vorgelegt. Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie in einem Bericht vom 29. September 2026 mitteilte, wurde das Papier an Staatssekretär Frank Wetzel aus dem Wirtschaftsministerium sowie an Staatssekretär Christian Luft aus dem Bundesgesundheitsministerium übergeben.

Das Gremium stand unter dem gemeinsamen Vorsitz von Michael Vassiliadis, dem Vorsitzenden der Gewerkschaft IG BCE, und Prof. Michael Hüther, Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft.

Das Fachgremium war Ende August 2026 von den beiden Bundesministerien eingesetzt worden. Mit der Vorlage der Ausarbeitung ist der offizielle Auftrag der Experten beendet. Ziel der Bundesregierung bei der Ausgestaltung einer solchen Regelung ist es, die Innovationskraft sowie die Resilienz der Arzneimittelversorgung zu stärken, ohne dass dabei Mehrausgaben für die gesetzliche Krankenversicherung entstehen.

Kriterienkatalog für Rabattnachlässe

Im Zentrum des überreichten Berichts steht ein Kriterienkatalog, der den konkreten Standortbeitrag pharmazeutischer Hersteller in Deutschland bewertet. Dabei spielen Faktoren wie Forschung und Entwicklung, getätigte Investitionen, die tatsächliche Produktion sowie die Beschäftigung im Inland eine zentrale Rolle.

Erfüllen Unternehmen diese Voraussetzungen, sieht der Entwurf vor, dass sie ganz oder teilweise vom zusätzlichen Herstellerabschlag nach § 130a SGB V freigestellt werden können.

Hintergrund der Initiative ist die gesetzliche Regelung, wonach Pharmaunternehmen unter bestimmten Bedingungen von dem zusätzlichen Herstellerabschlag in Höhe von 8,5 Prozent entlastet werden sollen. Das zugrundeliegende Sparpaket sieht ab Januar 2027 einen Herstellerabschlag von 15,5 Prozent auf patentgeschützte Arzneimittel vor.

Das Gesetz zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung ist seit dem 30. Juli in Kraft; die Expertenkommission hatte gut vier Wochen danach ihre Arbeit aufgenommen. Dem Fachgremium gehörten unter anderem auch Matthias Mieves, Stephan Pilsinger sowie Han Steutel an.

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Der vorgelegte Kriterienkatalog bewertet Forschung, Investitionen, Produktion und Beschäftigung im Inland — und entscheidet damit, ob ein Hersteller ganz oder teilweise vom zusätzlichen Herstellerabschlag freigestellt wird. Der GKV-Spitzenverband beziffert die mögliche Belastung der Kassen auf 1,3 Milliarden Euro. Unser kostenloser Report ordnet die Kriterien ein und rechnet die Abschlagsszenarien durch. Analyse-Report jetzt kostenlos anfordern

Gesetzliche Krankenkassen warnen vor Milliardenbelastung

Gegen die Pläne regt sich deutlicher Widerspruch aus den Reihen der gesetzlichen Krankenversicherung. Nach Berechnungen des GKV-Spitzenverbandes könnten die vorgeschlagenen Ausnahmeregelungen die Kassen mit 1,3 Milliarden Euro belasten.

Die stellvertretende Vorstandsvorsitzende Stefanie Stoff-Ahnis kritisierte, dass Standortförderung nicht über Beitragsgelder der Versicherten finanziert werden dürfe. Die geplante Vergünstigung von 2 bis 8,5 Prozentpunkten für forschende und produzierende Unternehmen würde das Einsparvolumen des Gesetzes halbieren und den Reformgeist des Massnahmenpakets unterlaufen.

Ähnliche Bedenken äußerten weitere Kassenvertreter. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen, forderte eine strikte Gegenfinanzierung der geschätzten Belastung von 1,3 Milliarden Euro für Beitragszahler und Arbeitgeber. Diese müsse entweder durch Pharmaunternehmen erfolgen, die die Kriterien nicht erfüllen, oder aus zusätzlichen Steuermitteln stammen. Belastungen über steigende Zusatzbeiträge schloss sie aus.

Auch der AOK-Bundesverband wies den vorliegenden Entwurf zurück und unterstützte ein entsprechendes Gegenvotum. Dessen Vorstandsvorsitzende Dr. Carola Reimann betonte, Industriepolitik sei eine Aufgabe des Bundeshaushalts. Nach Berechnungen des Verbandes würde die Klausel für den überwiegenden Teil der forschenden Unternehmen greifen und den Abschlag nahezu wirkungslos machen.

Als Alternative schlägt der AOK-Bundesverband ein kostenneutrales Modell vor: Begünstigte Betriebe sollten maximal 4,5 Prozent Nachlass erhalten, während alle Hersteller mindestens 4 Prozent zahlen und die Gesamtbilanz des Abschlags bei 15,5 Prozent stabilisiert wird.

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Die geplante Vergünstigung von 2 bis 8,5 Prozentpunkten würde das Einsparvolumen des Stabilisierungsgesetzes nach Einschätzung des GKV-Spitzenverbandes halbieren — die Gegenfinanzierung der geschätzten 1,3 Milliarden Euro ist bislang offen. Wer die Belastung nicht über Zusatzbeiträge tragen will, braucht belastbare Rechenwege. Unser Leitfaden zeigt die diskutierten Optionen. Leitfaden zur Gegenfinanzierung anfordern

Anne-Kathrin Klemm, Vorständin des BKK Dachverbands, warnte davor, dass die geschätzten Ausfälle von rund 1,3 Milliarden Euro die erwarteten Entlastungen aushöhlen könnten. Sie verlangte eng gefasste Prüfkriterien ohne zusätzliche Bürokratie sowie eine vollständige Gegenfinanzierung innerhalb des Pharmasektors.

Für das Jahr 2026 werden die Arzneimittelausgaben der gesetzlichen Kassen auf einen Rekordwert von voraussichtlich rund 60 Milliarden Euro geschätzt, wovon mehr als die Hälfte auf patentgeschützte Präparate entfällt.

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