Pflegeversicherung: Drastische Sparmaßnahmen ab Januar 2027
08.06.2026 - 01:30:14 | boerse-global.de
Ein Referentenentwurf für das Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) liegt seit Anfang Juni vor. Kern der Reform: Gutverdiener zahlen deutlich mehr, gleichzeitig werden die Leistungen gekürzt. Die Finanzierungslücke für 2027 und 2028 wird auf insgesamt 22,5 Milliarden Euro geschätzt.
Gutverdiener und Kinderlose zur Kasse gebeten
Die Beitragsbemessungsgrenze steigt ab 2027 drastisch an. Statt bisher 69.750 Euro sollen dann 77.400 Euro Jahresgehalt beitragspflichtig sein. Das Institut der deutschen Wirtschaft rechnet mit rund sechs Millionen betroffenen Beschäftigten. Das Ministerium erhofft sich dadurch Mehreinnahmen von 1,6 Milliarden Euro für 2027 und jeweils 1,7 Milliarden in den Folgejahren.
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Kinderlose müssen tiefer in die Tasche greifen. Der Beitragszuschlag steigt von 0,6 auf 0,7 Prozentpunkte. Für einen kinderlosen Spitzenverdiener bedeutet das monatlich bis zu 277,35 Euro – bei gleichbleibendem Arbeitgeberanteil von maximal 116,10 Euro. Ab 2028 kommt ein Zuschlag für mitversicherte Ehegatten von 0,52 Prozentpunkten hinzu. Auch Minijobber sollen künftig einzahlen und jährlich 1,2 Milliarden Euro zusätzlich in die Kasse spülen.
Leistungen werden massiv gekürzt
Die Pflegekassen steuern auf ein Defizit zu: 7,6 Milliarden Euro für 2027, 15,4 Milliarden für 2028. Der Gesetzentwurf reagiert mit harten Einschnitten. Der monatliche Entlastungsbetrag von 131 Euro für Pflegegrad 1 soll komplett gestrichen werden. Bei Pflegegrad 2 und 3 wird das Budget bei erstmaliger Gewährung halbiert.
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Der Zugang zu den Pflegegraden wird durch strengere Begutachtungen erschwert. Besonders hart trifft es Heimbewohner: Die höchste Entlastungsstufe von 75 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils gibt es erst nach 4,5 Jahren Aufenthalt – bisher waren es drei Jahre. Die Anpassung der Pflegeleistungen an die Inflation fällt geringer aus als geplant. Das spart bis 2030 über vier Milliarden Euro.
Pflegende Angehörige verlieren Rentenansprüche
Die Reform trifft auch diejenigen, die zuhause pflegen. Die Rentenversicherungsbeiträge, die die Pflegekasse für sie zahlt, sinken ab 2027 auf 70 Prozent. Wer bereits Altersrente bezieht, könnte seine Rentengutschriften komplett verlieren. Das entlastet die Pflegeversicherung um bis zu zwei Milliarden Euro jährlich.
Doch der Entwurf enthält auch Investitionen. Für die Digitalisierung der Pflegeinfrastruktur sind 1,6 Milliarden Euro aus einem Sondervermögen vorgesehen. Neue ambulante Sach- und Entlastungsbudgets sowie ein Überbrückungsbudget für Notfälle sollen eingeführt werden. Eine Innovationsregelung erlaubt Pflegeeinrichtungen flexiblere Versorgungskonzepte.
Scharfe Kritik von Sozialverbänden
Der Entwurf stieß sofort auf breiten Widerstand. Sozialverbände, Gewerkschaften und Bundesländer warnen vor sozialer Härte. Der Arbeitgeberverband Pflege kritisiert die geplante vierjährige Aussetzung der Refinanzierung von Tariferhöhungen. Die Neuregelungen sollen am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
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