Pflegeneuordnungsgesetz, Entwurf

Pflegeneuordnungsgesetz: Entwurf plant vier Budgets und neue Pflegegeld-Regeln

Veröffentlicht am: 12.10.2026 um 23:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Der Gesetzentwurf ordnet Pflegeleistungen neu; Verbände und Länder kritisieren Einschränkungen und mögliche Mehrkosten für Betroffene.

Pflegeneuordnungsgesetz: Vier Budgets und Kritik am geplanten Umbau
Ein helles, modernes und minimalistisches Wohninterieur mit Blick in einen ruhigen Garten bei Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Mit dem am 30. September 2026 beschlossenen Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) plant die Regierungskoalition umfassende Umstellungen bei der Finanzierung von Betreuungsdiensten sowie bei der gesetzlichen Pflegeberatung. Die Reform befindet sich derzeit im laufenden Gesetzgebungsverfahren und stellt noch kein verabschiedetes Gesetz dar.

Der vorgesehene Zeitplan sieht die erste Lesung im Bundestag für den 6. November 2026 vor, gefolgt von Ausschussanhörungen und Beratungen im Bundesrat, bevor das Gesetzespaket im Dezember 2026 final verabschiedet werden soll. Der Hauptteil der Änderungen soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.

Umstrukturierung der Leistungsansprüche in vier Budgets

Kernstück des Gesetzentwurfs ist die Neuordnung bestehender Pflegeleistungen in vier getrennte Budgets. Vorgesehen sind ein Sachleistungsbudget, ein Entlastungsbudget, ein Sozialraumbudget sowie ein Überbrückungsbudget. Das Sachleistungsbudget soll monatlich 889 Euro in Pflegegrad 2, 1.590 Euro in Pflegegrad 3, 2.089 Euro in Pflegegrad 4 und 2.529 Euro in Pflegegrad 5 betragen.

Das Pflegegeld soll ab Januar 2027 als Entlastungsbudget weitergeführt werden und steigen: für Pflegegrad 2 von 347 auf 380 Euro monatlich, für Pflegegrad 3 von 599 auf 630 Euro, für Pflegegrad 4 von 800 auf 890 Euro und für Pflegegrad 5 von 990 auf 1.080 Euro monatlich. Pflegegrad 1 bleibt hierbei ohne Anspruch.

Aus diesem Budget sollen künftig auch privat organisierte Ersatzpflege und Verbrauchspflegehilfsmittel bestritten werden, die bisher mit bis zu 42 Euro monatlich separat vergütet wurden. Die reguläre Leistungsanpassung für 2028 soll entfallen; stattdessen ist ab 2029 eine jährliche Dynamisierung vorgesehen.

Zudem soll das Überbrückungsbudget die bisherige Verhinderungspflege für Notfälle ersetzen: Vorgesehen sind 1.855 Euro pro Jahr für die Pflegegrade 2 und 3 sowie 2.285 Euro pro Jahr für die Pflegegrade 4 und 5. Bisher stand für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gemeinsam ein Betrag von bis zu 3.539 Euro jährlich bereit. Zur Gegenfinanzierung soll der Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung für Kinderlose zum 1. Januar 2027 von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte steigen.

Neues Sozialraumbudget und Wegfall des Entlastungsbetrags

Der bisherige Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI in Höhe von 131 Euro pro Monat soll durch das Sozialraumbudget ersetzt werden. Geplant sind monatlich 175 Euro ab Pflegegrad 2 sowie 300 Euro monatlich für Pflegebedürftige unter 25 Jahren. Für Pflegegrad 1 entfällt der Anspruch auf den Betrag künftig vollständig.

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Die Einlösung des Sozialraumbudgets soll auf nach § 45a SGB XI anerkannte Alltagsangebote begrenzt sein; Leistungen zugelassener ambulanter Pflegedienste sowie die Finanzierung von Kosten der Tagespflege sind darüber nicht mehr vorgesehen. Nicht genutzte Beträge können künftig nicht mehr angespart werden, und der Umwandlungsanspruch nach § 45a Abs. 4 SGB XI entfällt.

Reform der verpflichtenden Beratungseinsätze

Auch die gesetzliche Pflegeberatung soll neu ausgerichtet werden. Die bisherigen Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI sollen bis Ende 2028 weiterlaufen.

Ab Januar 2029 ist gemäß dem geplanten § 7c Abs. 6 SGB XI eine jährliche Pflegebegleitung vorgesehen, deren Wahrnehmung gegenüber der Pflegekasse bestätigt werden muss. Bei Nichterfüllung drohen Kürzungen und im Wiederholungsfall der Entzug des Pflegegelds. Die Kosten trägt die Pflegeversicherung.

Breite Kritik von Verbänden und Ländern

Der Entwurf stößt auf deutliche Einwände. Der Allgemeine Behindertenverband in Deutschland forderte am 10. Oktober 2026 eine grundlegende Überarbeitung und kritisierte die Einschränkung der Verhinderungspflege. Bereits am 8. Oktober 2026 hatten die Behindertenbeauftragten von Bund und Ländern bemängelt, dass Beratung bei Pflegegrad 1 weder Betreuung noch Haushaltshilfe ersetzen könne.

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Der bisherige Entlastungsbetrag von 131 Euro monatlich soll durch ein Sozialraumbudget ersetzt werden — nicht mehr für Tagespflege nutzbar, nicht mehr ansparbar. Für Pflegende kann das rechnerisch bis zu 1.572 Euro im Jahr ausmachen. Unser Leitfaden zeigt, welche Alternativen der Entwurf vorsieht und wie Sie Fristen im Blick behalten. Checkliste Pflegeberatung und Fristen sichern

Am 7. Oktober 2026 wiesen der Verband wir pflegen e.V. sowie die mecklenburg-vorpommersche Sozialministerin Stefanie Drese auf drohende Kostensteigerungen für Betroffene hin, da der Wegfall des Entlastungsbetrags bei der Tagespflege rechnerisch bis zu 1.572 Euro an jährlicher Unterstützung entziehe.

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