Pflegeneuordnungsgesetz, Entlastungsbudget

Pflegeneuordnungsgesetz: Entlastungsbudget bis 1.079 Euro monatlich geplant

Veröffentlicht am: 03.08.2026 um 03:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das Pflegeneuordnungsgesetz bündelt Leistungen in Budgets, erhöht Beiträge und streicht den Entlastungsbetrag. Verbände kritisieren die Pläne.

Pflegereform 2026: Neue Budgets und höhere Beiträge geplant
Modernes Pflegezimmer in einem professionellen Umfeld mit einer dezenten grafischen Darstellung von Finanzdaten im Hintergrund. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Das Bundesgesundheitsministerium hat einen Referentenentwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) vorgelegt, der seit Ende Juli 2026 vorliegt und grundlegende Strukturveränderungen in der Pflegeversicherung vorsieht. Das Gesetzesvorhaben zielt darauf ab, bisherige Einzelleistungen in verschiedenen Budgets zusammenzufassen und die Finanzierungsbasis der Pflegeversicherung durch Beitragsanpassungen zu verbreitern. Kernpunkte der Reform sind die Einführung neuer Budgetstrukturen sowie eine Neuausrichtung der Unterstützung für verschiedene Pflegegrade.

Neugliederung der Leistungen in Budgetmodelle

Der Entwurf sieht vor, Einzelleistungen künftig in einem Sachleistungs-, Entlastungs- und Sozialraumbudget zu bündeln. Zusätzlich soll ein neues Überbrückungsbudget für Fälle geschaffen werden, in denen die Hauptpflegeperson ausfällt. Ab dem 1. Januar 2028 ist zudem eine neue Pflegebegleitung geplant. Für die Pflegegrade 2 bis 5 soll das bisherige Pflegegeld in ein Entlastungsbudget überführt werden.

Für das Jahr 2027 sind hierbei monatliche Sätze vorgesehen, die sich nach dem Pflegegrad richten: 386 Euro für Pflegegrad 2, 638 Euro für Pflegegrad 3, 889 Euro für Pflegegrad 4 und 1.079 Euro für Pflegegrad 5. Im Vergleich dazu liegen die Werte für das Jahr 2026 bei 347 Euro (PG 2), 599 Euro (PG 3), 800 Euro (PG 4) und 990 Euro (PG 5). In dieses Budget sollen künftig auch Pflegehilfsmittel im Wert von 42 Euro sowie die Ersatzpflege eingerechnet werden. Während dies für die Pflegegrade 4 und 5 eine Erhöhung um 47 Euro bedeutet, ergibt sich für die Grade 2 und 3 ein rechnerisches Minus von 3 Euro gegenüber der aktuellen Kombination aus Pflegegeld und Hilfsmittelpauschale.

Für Bezieher der Pflegegrade 2 und 3 ist zudem vorgesehen, dass in den ersten drei Monaten des Bezugs lediglich 50 Prozent des Entlastungsbudgets ausgezahlt werden. Ein neues Sozialraumbudget in Höhe von 175 Euro monatlich (300 Euro für Personen unter 25 Jahren) soll ausschließlich für anerkannte Alltagsunterstützung genutzt werden können; ein Ansparen dieser Beträge ist nicht vorgesehen.

Anpassungen der Finanzierung und Beitragsstruktur

Um die Reformen zu finanzieren, plant das Ministerium eine Anhebung der Beitragsbemessungsgrenze auf das Niveau der gesetzlichen Krankenversicherung. Zudem sollen der Beitragszuschlag für Kinderlose erhöht, die beitragsfreie Mitversicherung eingeschränkt und Pflegebeiträge auch auf Minijobs erhoben werden.

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Ab 2028 ist eine jährliche Anpassung der Leistungsbeträge vorgesehen. Im Bereich der Digitalisierung sollen 1.6 Milliarden Euro investiert werden, wobei bis zum Zeitraum 2028/2030 ein digitales Pflege-Cockpit implementiert werden soll. Für über 60-Jährige sind verstärkte Präventionsmaßnahmen geplant. Einsparungen in Höhe von rund 400 Millionen Euro für das Jahr 2027 erhofft sich das Ministerium durch den Wegfall des Entlastungsbetrags von 131 Euro monatlich für den Pflegegrad 1 zum 1. Januar 2027. Der Pflegegrad an sich soll bestehen bleiben, wobei der Fokus verstärkt auf Beratung und Prävention liegen soll.

Wegfall der Einkommensgrenze beim Elternunterhalt sorgt für Kritik

Ein weiterer Aspekt des Entwurfs, der auf einen Referentenentwurf vom 5. Juni 2026 zurückgeht, ist die geplante Abschaffung der Einkommensgrenze von 100.000 Euro beim Elternunterhalt. Bisher greift die Unterhaltspflicht von Kindern für ihre pflegebedürftigen Eltern erst oberhalb dieser Grenze.

Die Pflegebevollmächtigte Katrin Staffler lehne eine vollständige Streichung dieser Grenze ab. Im Falle eines Wegfalls plädiere sie für einen Mindestselbstbehalt von 2.650 Euro monatlich, wobei 70 Prozent des darüber liegenden Überschusses geschützt bleiben sollten. Auch die CDA Neunkirchen fordert die Beibehaltung der aktuellen Grenze und warnt vor Fehlanreizen. Der Petitionsausschuss stufe die 100.000-Euro-Grenze ebenfalls als angemessen ein. Hintergrund dieser Diskussion sind auch die steigenden Kosten für Heimplätze; die durchschnittliche Eigenbeteiligung im Pflegeheim lag zum 1. Juli 2026 bei 3.364 Euro pro Monat.

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Branche warnt vor Deckelung der Vergütung

Verbände wie die AGVP und der VdDD warnen vor einer geplanten Deckelung der Vergütungsentwicklung im PNOG. Demnach sollen Vergütungssätze über vier Jahre hinweg um einen Prozentpunkt langsamer steigen dürfen als die Grundlohnrate. Johanne Hannemann vom VdDD und Thomas Greiner von der AGVP fordern stattdessen verlässliche Investitionsbedingungen und eine Flexibilisierung beim Personaleinsatz. Ohne diese Maßnahmen drohten der Abbau von Pflegeplätzen und weiter steigende Eigenanteile.

Kritik an den Plänen zum Entlastungsbetrag äußerten zudem der Brandenburger Gesundheitsminister René Wilke sowie die CDU-Pflegeexpertin Ellen Fährmann. Pflegedienste befürchten infolge der Umstellungen einen Stellenabbau. Der VdK kritisierte die Änderungen beim Pflegegeld, während der Bundesverband Medizintechnologie vor Beeinträchtigungen beim Infektionsschutz warnte, sollte der eigenständige Anspruch auf Pflegehilfsmittel entfallen. Das Bundesgesundheitsministerium wies darauf hin, dass die Änderungen noch nicht beschlossen seien und Anpassungen im Verfahren weiterhin möglich bleiben.

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