Pflegeneuordnungsgesetz: AGVP warnt vor Zwei-Klassen-Finanzierung bei Löhnen
Veröffentlicht am: 05.11.2026 um 21:18 Uhr | Redaktion boerse-global.deAnlässlich der ersten Lesung des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) im Deutschen Bundestag am 5. November 2026 hat der Arbeitgeberverband Pflege (AGVP) deutliche Kritik an den geplanten Vorgaben geübt. Der Verband warnt vor einer Zwei-Klassen-Finanzierung bei den Vergütungen des Pflegepersonals.
AGVP-Präsident Thomas Greiner erklärte hierzu, gleiche Arbeit am Pflegebett verdiene auch die gleiche Wertschätzung. Die Politik stelle mit dem Gesetzentwurf das Tarifetikett über die tatsächliche Leistung der Beschäftigten.
Kritik an ungleicher Lohnrefinanzierung
Der Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes sieht vor, dass tarifgebundene Einrichtungen künftige Lohnerhöhungen vollständig refinanzieren können. Einrichtungen, die sich hingegen am regional üblichen Lohnniveau orientieren, sollen Lohnsteigerungen von 2027 bis Ende 2030 lediglich bis zur Höhe der Grundlohnrate geltend machen dürfen.
Korrekturen an diesen Refinanzierungsregeln fordert auch der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa). Demnach würden Lohnsteigerungen im Zeitraum von 2027 bis 2030 nur bis zur jeweils festgelegten Veränderungsrate anerkannt, die für das Jahr 2027 nach Angaben der bpa Servicegesellschaft mbH bei 3,42 Prozent liegt. bpa-Präsident Bernd Meurer warnte vor diesem Hintergrund vor mehr als 50.000 Arbeitsplatzverlusten noch vor Weihnachten.
Eine Befragung des bpa unter mehr als 2.000 Mitgliedseinrichtungen ergab zudem, dass bundesweit über 50.000 Arbeitsplätze in der ambulanten Versorgung gefährdet seien.
Wirtschaftsprüfer Jan Grabow von Curacon verwies darauf, dass betroffenen ambulanten Diensten nach ersten Analysen Umsatzeinbußen von 15 bis 30 Prozent drohen. Als Ursachen nannte er den Entfall von Leistungen im Pflegegrad 1, höhere Einstufungsschwellen sowie den Tarifdeckel.
Debatte im Bundestag und geplante Nachbesserungen
Im Bundestag war für die erste Lesung des Gesetzes eine einstündige Debatte angesetzt. Wesentliche Teile des Reformwerks sollen Anfang 2027 in Kraft treten.
Innerhalb der Koalition bestehen jedoch Differenzen: Die SPD fordert eine Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile in Heimen sowie einen Finanzausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung, während die Union einen Pflegekostendeckel ablehnt.
Dennoch kündigte die Koalition während der ersten Lesung Nachbesserungen an, insbesondere bei der Verhinderungspflege, dem Entlastungsbetrag und dem Sozialraumbudget. Gesundheitspolitiker signalisierten die Bereitschaft, Härten abzufedern und abrupte Brüche zum Jahreswechsel zu vermeiden.
Der Gesetzentwurf unterscheidet künftig scharf: Tarifgebundene Einrichtungen sollen Lohnerhöhungen voll refinanzieren können, Häuser nach regional üblichem Lohnniveau nur bis zur Grundlohnrate — für 2027 eine Veränderungsrate von 3,42 Prozent. Wer jetzt nicht rechnet, verliert Spielraum bei der nächsten Tarifrunde. Kostenlosen Leitfaden zur Lohnrefinanzierung 2027 anfordern
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann betonte, dass der sozialen Pflegeversicherung ohne das Gesetz im Jahr 2027 ein Defizit von rund 8 Milliarden Euro drohe. Die Zahl der Pflegebedürftigen sei von ehemals für 2030 prognostizierten 3,5 Millionen auf über 6 Millionen angestiegen.
Linnemann stellte klar, dass es keine Abstriche bei der Rente pflegender Angehöriger geben werde und Nachbesserungen beim Entlastungsbetrag sowie der Verhinderungspflege geplant seien. Der Grundsatz laute Prävention und Rehabilitation vor Pflege, zudem sei für das kommende Jahr ein zweiter struktureller Reformschritt vorgesehen.
Reaktionen von Gewerkschaften, Sozialverbänden und Kassen
Die Gewerkschaft ver.di forderte zur ersten Lesung ebenfalls Anpassungen. Vorstandsmitglied Sylvia Bühler begrüßte zwar die Rücknahme geplanter Verschlechterungen bei der Bezahlung, den Zuschüssen für Heimbewohner und der Rentenversicherung pflegender Angehöriger, bezeichnete die Vorlage jedoch weiterhin als Spargesetz.
Kritisiert wurde unter anderem die Erhöhung des Kinderlosenzuschlags um 0,3 Prozentpunkte, da dies die paritätische Finanzierung aushöhle, sowie die Streichung des Entlastungsbetrags bei Pflegegrad 1. Auch die Pflegebevollmächtigte Katrin Staffler und Fachverbände mahnten Nachbesserungen an.
Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa, Barbara Dietrich-Schleicher vom VKAD und Christine Vogler vom Deutschen Pflegerat wiesen darauf hin, dass der bisherige Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat durch ein Sozialraumbudget von bis zu 175 Euro für die Pflegegrade 2 bis 5 ersetzt werden soll, welches für ambulante Pflegedienste sowie Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege nicht mehr nutzbar wäre.
Auf Kassenseite bemängelte die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, Dr. Carola Reimann, das Fehlen einer nachhaltigen Finanzierung. Nach Kostenschätzungen des Ministeriums verbleibe 2027 ein Defizit von 1,35 Milliarden Euro.
Der Verband der Ersatzkassen (vdek) rechnet ohne Reform mit einem Minus von schätzungsweise 7,6 Milliarden Euro und mit dem PNOG ebenfalls mit einem Fehlbetrag von 1,35 Milliarden Euro für 2027. Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, forderte zudem die Zahlung von fünf Milliarden Euro an Rentenbeiträgen durch den Bund. IKK-Geschäftsführer Jürgen Hohnl verlangte die Rückzahlung von Corona-Hilfen in Höhe von rund 5,2 Milliarden Euro.
Wirtschaftsprüfer beziffern für betroffene ambulante Dienste Umsatzeinbußen von 15 bis 30 Prozent — durch den Entfall der Leistungen im Pflegegrad 1, höhere Einstufungsschwellen und den Tarifdeckel. Wer seine Personalstruktur jetzt absichert, verhindert den abrupten Bruch zum Jahreswechsel. 5 Maßnahmen zur Sicherung Ihrer Arbeitsplätze jetzt abrufen
Parallel zu den Beratungen begleiteten Proteste das Verfahren. Neben der Übergabe einer Petition von Initiativen pflegender Angehöriger mit mehr als 88.000 Unterschriften fand am 5. November 2026 ein Autokorso mit über 200 Fahrzeugen in Düsseldorf statt; eine Demonstration in Berlin ist für den 11. November 2026 angekündigt.
Der weitere parlamentarische Zeitplan sieht eine Befassung des Bundesrates am 20. November, eine Sachverständigenanhörung am 25. November sowie die abschließende Verabschiedung im Bundestag am 18. Dezember 2026 vor, bevor das Gesetz am 1. Januar 2027 in Kraft treten soll.
