Pflegeneuordnungsgesetz: 2 Milliarden Euro für digitale Pflege bis 2031
Veröffentlicht am: 03.10.2026 um 22:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 das von Gesundheitsminister Carsten Linnemann vorgelegte Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) beschlossen. Der Gesetzentwurf sieht neben veränderten Beitragsparametern und strukturellen Neuregelungen bei den Pflegegraden auch ein milliardenschweres Programm zur Digitalisierung der Langzeitpflege vor. Das Gesetz soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Finanzielle Weichenstellungen und neue Leistungsstrukturen
Der reguläre Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung verbleibt nach dem Beschluss bei 3,6 Prozent. Anpassungen greifen hingegen bei Zuschlägen und Bemessungsgrenzen: Zum 1. Januar 2027 steigt der Kinderlosenzuschlag von 0,6 auf 0,9 Prozent, während die Beitragsbemessungsgrenze um 300 Euro im Monat angehoben wird.
Ab 2028 wird zudem ein Beitragszuschlag von 0,52 Prozent für die beitragsfreie Mitversicherung von Ehe- und Lebenspartnern erhoben. Die finanzielle Ausgangslage bleibt angespannt; die Defizitprognose für die Pflegeversicherung liegt für 2027 bei 7,6 Milliarden Euro und für 2028 bei mehr als 15 Milliarden Euro. Ab 2029 sollen die Leistungsbeträge jährlich an die Kerninflationsrate angepasst werden.
Auf Leistungsseite hebt der Entwurf die Schwellenwerte für die Pflegegrade 1 bis 3 an, wobei für bereits eingestufte Personen ein Bestandsschutz gilt. Im Pflegegrad 1 entfällt künftig der Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat.
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Für die Pflegegrade 2 bis 5 wird stattdessen ein Sozialraumbudget von monatlich 175 Euro eingeführt, das für Kinder und Jugendliche bis 25 Jahre bis zu 300 Euro im Monat beträgt. Zudem erhalten Versicherte ab dem 60. Lebensjahr einen Anspruch auf die Früherkennungsuntersuchung „Check-up 60 plus“.
Digitalisierungsprogramm und personelle Transformationsstellen
Für die Digitalisierung der Langzeitpflege stellt der Regierungsentwurf für den Zeitraum von 2027 bis 2031 insgesamt 2 Milliarden Euro bereit. Davon übernimmt der Bund 1,6 Milliarden Euro und die Bundesländer steuern 400 Millionen Euro bei, was rechnerisch einem Fördervolumen von je 320 Millionen Euro pro Jahr entspricht.
Die Antragsvergabe startet am 1. Juli 2027; die entsprechende Richtlinie des GKV-Spitzenverbands soll bis zum 30. Juni 2027 vorliegen. Gegenüber dem Referentenentwurf vom 5. Juni 2026, der stationäre Heime noch ausgeschlossen hatte, sind diese im nun beschlossenen Regierungsentwurf antragsberechtigt.
Bislang konnten Pflegeheime über den Zeitraum von 2019 bis 2030 Zuschüsse nach Paragraf 8 Absatz 8 SGB XI von bis zu 40 Prozent der Kosten und maximal 12.000 Euro je Einrichtung abrufen.
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Ergänzend sollen Technikkosten ab dem 1. Januar 2027 in die Vergütung einfließen. Ab 2028 ermöglicht das Gesetz die Einrichtung sogenannter Transformationsstellen, bei denen bis zu 10 Prozent der Stellenanteile gezielt für technische Innovationen aufgewendet werden können.
Geplante Strukturkommission und Kritik aus der Fachwelt
Um grundlegende Weichenstellungen für das System vorzubereiten, nimmt ab Oktober eine Strukturkommission ihre Arbeit auf. Das Gremium soll Reformvorschläge erarbeiten und seine Ergebnisse Anfang nächsten Jahres vorlegen.
Aus der Pflegebranche stößt das Gesetzespaket auf deutliche Vorbehalte. Der Deutsche Pflegerat unter Präsidentin Christine Vogler sowie der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), vertreten durch Präsidentin Vera Lux, warnten vor den Folgen einer reinen Sparlogik für die Versorgung. Auch der Pflegewissenschaftler Heinz Rothgang äußerte Skepsis und wies darauf hin, dass Einsparungen im aktuellen Pflegesystem kaum realisierbar seien.
