Pflegebranche: 2,3 Millionen Arbeitsstunden durch Kartenlesen verschwendet
Veröffentlicht am: 20.09.2026 um 22:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) macht auf erhebliche Effizienzverluste in der Pflegebranche aufmerksam, die durch das manuelle Einlesen von Versichertenkarten in Arztpraxen entstehen. bpa-Präsident Bernd Meurer fordert angesichts des hohen zeitlichen Aufwands eine gesetzliche Neuregelung für einen digitalen Statusabruf über die Telematikinfrastruktur.
Umfrage belegt Millionen an verlorenen Arbeitsstunden
Wie aus einer Erhebung des bpa unter 1.016 Mitgliedsunternehmen hervorgeht, verursacht der Prozess des quartalsweisen Karteneinlesens einen massiven organisatorischen Aufwand. Demnach investiert jeder Betrieb durchschnittlich 21,6 Stunden pro Quartal in diese Aufgabe, was sich auf 86,4 Stunden pro Jahr summiert.
Hochgerechnet auf die bundesweit 26.799 ambulanten Dienste und vollstationären Pflegeeinrichtungen ergibt sich laut dem Verband eine Gesamtbelastung von rund 2,3 Millionen Arbeitsstunden pro Jahr. Neben der reinen Fahrtzeit fallen pro Praxisbesuch zusätzlich durchschnittlich 26 Minuten Wartezeit an. Das Pflegepersonal steht in dieser Zeit nicht für die eigentliche Versorgung der Versicherten zur Verfügung.
Kritik an fehlender Rechtsgrundlage für digitale Lösungen
Obwohl Einrichtungen der Langzeitpflege bereits seit Juli 2025 an die Telematikinfrastruktur angebunden sind, fehlt laut Berichten vom 20. September 2026 weiterhin die rechtliche Basis für einen rein digitalen, abrechnungsfähigen Statusabruf. bpa-Präsident Bernd Meurer bezeichnete die aktuelle Praxis, wonach Pflegekräfte Karten physisch in die Praxen transportieren müssen, als Irrsinn. Eine technische Lösung liege aus Sicht des Verbandes längst bereit und müsse lediglich gesetzlich verankert werden.
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Der Verband drängt auf eine Vereinfachung, da der manuelle Prozess nicht nur wertvolle Zeit des Fachpersonals binde, sondern auch erhebliche Kosten verursache. Ein digitaler Abruf der Versichertendaten würde den bürokratischen Aufwand deutlich senken und die Abläufe zwischen Pflegeeinrichtungen und Arztpraxen modernisieren.
Rechtliche Risiken bei mangelhafter Pflegeleistung
Der hohe bürokratische Druck trifft die Branche in einer Phase, in der die Versorgungsqualität unter besonderer Beobachtung steht. In Fachkreisen wird darauf verwiesen, dass Pflegebedürftige bei nachweisbaren Mängeln in der Pflegeleistung rechtliche Handhabe gegen die Einrichtungen haben. Nach § 10 des Wohn- und Betreuungsvertragsgesetzes (WBVG) kann das Heimentgelt gekürzt werden, sofern Mängel konkret dargelegt werden können.
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Eine solche Kürzung ist demnach bis zu sechs Monate rückwirkend möglich. Dabei existiert keine feste gesetzliche Rabattquote; die Höhe richtet sich nach der Schwere des Mangels. Ein Praxisbeispiel verdeutlicht die Relevanz: In einem dokumentierten Fall kam es zu einer Rückzahlung von 180 Euro.
Der Kürzungsbetrag steht dabei dem Bewohner bis zur Höhe seines Eigenanteils zu, darüber hinausgehende Beträge fließen an die Pflegekasse. Experten betonen daher die Bedeutung effizienter Abläufe, damit Verwaltungsaufgaben wie das Karteneinlesen nicht zulasten der dokumentations- und pflichtgemäßen Versorgung gehen.
