Pflegebonus, Kräfte

Pflegebonus: 180.000 Kräfte erhalten gesetzliche Zweckbindung ab sofort

Veröffentlicht: 12.07.2026 um 16:39 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Sozialministerin Schumann verankert den Pflegebonus gesetzlich, um eigenmächtige Zahlungsstopps der Länder zu verhindern.

Pflegebonus: Zweckbindung sichert 180.000 Kräfte ab
Nahaufnahme der Hände einer Pflegekraft, die Euro-Banknoten hält, im Hintergrund ein unscharfer Krankenhausflur. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Rund 180.000 Pflegekräfte sollen profitieren.

Aus für den Auszahlungs-Stopp

Die gesetzliche Verankerung soll verhindern, dass Bundesländer den Bonus eigenmächtig aussetzen können. Hintergrund: Im Bundesland Salzburg war die Zahlung zeitweise gestoppt worden – erst nach öffentlichen Protesten ruderte die Landesregierung zurück.

Künftig müssen die vom Bund bereitgestellten Mittel explizit für den Pflegebonus verwendet werden. Bisher fehlte eine solche strikte Zweckbindung im Gesetz. Bei Vollzeitbeschäftigung sind 2.200 Euro pro Jahr vorgesehen – umgerechnet 163 Euro brutto monatlich.

Finanzierung bis 2028 gesichert

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Die Budgetmittel stehen im aktuellen Finanzausgleich bis 2028 fest. Was danach kommt, ist offen. Ministerin Schumann stellte weitere Reformschritte in Aussicht: Bis 2030 sollen 300 Primärversorgungszentren entstehen. Am 1. Januar 2027 soll zudem eine Reform der Sozialhilfe in Kraft treten. Auch bei der Krankenhausstruktur seien Anpassungen geplant.

Gewerkschaften: Schritt in die richtige Richtung

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Die Ankündigung kommt bei Arbeitnehmervertretern gut an – aber nicht ohne Nachforderungen. Die Gewerkschaften younion und GÖD lobten die gesetzliche Fixierung als wichtigen Schritt für Planungssicherheit.

Gleichzeitig kritisieren sie, dass andere Gesundheitsberufe vom Bonus ausgeschlossen bleiben. ÖGB-Pflegeexpertin Martina Lackner fordert zudem eine langfristige Finanzierungszusage über 2028 hinaus. Auch SPÖ-Bundesgeschäftsführer Klaus Seltenheim begrüßte die Initiative: Die Zweckwidmung sei eine „notwendige Konsequenz“, um die Verlässlichkeit staatlicher Zusagen zu stärken.

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