Pflanzenschutz: BVL stoppt Hubschrauber-Spritzung im Juli
Veröffentlicht am: 22.07.2026 um 01:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Regeln für Pflanzenschutzmittel werden strenger – und die Landwirtschaft sucht nach Alternativen. Während Gerichte die Hubschrauber-Spritzung stoppen, rücken Drohnen und KI in den Fokus.
Hubschrauber-Spritzung vorerst gestoppt
Mitte Juli 2026 setzte das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) die Genehmigung für die Hubschrauberausbringung des Weinbaupestizids Ambrilia aus. Grund: Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) legte Widerspruch gegen die Zulassung des BASF-Produkts ein – mit aufschiebender Wirkung. Die Wirkstoffe Mefentrifluconazol und Fluxapyroxad dürfen nun vorerst nicht mehr aus der Luft ausgebracht werden.
Im Kern geht es um den Schutz des Mosel-Apollofalters. Der Schmetterling steht seit 2025 in der Kategorie 1 der Roten Liste – „vom Aussterben bedroht“. Hubschrauberspritzungen sind zwar seit 2011 grundsätzlich verboten, doch in Regionen wie Rheinland-Pfalz gab es regelmäßig Ausnahmen. Umweltschützer fordern jetzt ein dauerhaftes Verbot.
Auch international wächst der Druck. In den USA formiert sich unter Anhängern der „Make America Healthy Again“-Bewegung (MAHA) Widerstand gegen glyphosathaltige Produkte. Umfragen zeigen: Ein Großteil dieser Wählerschaft fordert weniger Schadstoffbelastung. Der Supreme Court lehnte dagegen verpflichtende Krebswarnhinweise auf den Etiketten ab.
Drohnen als Alternative?
Während die Regeln strenger werden, setzen viele auf neue Technik. Agrar-Copter zur Aussaat und zum Pflanzenschutz gelten als bodenschonende Alternative zum Traktor. Moderne 60-Kilogramm-Drohnen schaffen laut Fachleuten bis zu zehn Hektar pro Stunde – eine deutliche Zeitersparnis. Die Anschaffungskosten: rund 14.000 Euro. Problem: Die Genehmigungsverfahren sind langwierig.
Auch bei der Tierseuchenbekämpfung ändert sich etwas. Im Rhein-Neckar-Kreis entfielen zum 21. Juli 2026 die verpflichtenden Drohnenbefliegungen vor der Ernte in der Sperrzone II der Afrikanischen Schweinepest (ASP). Die strikten Lagerungs- und Erhitzungsvorgaben für Ernteerzeugnisse bleiben aber bestehen.
Moderne Technologien wie KI verändern den Arbeitsschutz rasant, doch die rechtliche Basis bleibt die Gefährdungsbeurteilung. Erfahren Sie in diesem kostenlosen Report, wie Sie rechtssichere GBUs erstellen, die von Aufsichtsbehörden sofort anerkannt werden. Gefährdungsbeurteilung: Jetzt kostenlose Vorlagen und Checklisten sichern
Beim vierten Safety Summit in Blaustein diskutierten Experten zudem das Potenzial künstlicher Intelligenz für den Arbeitsschutz. KI-gestützte Gefährdungsbeurteilungen könnten die Arbeit von Sicherheitsfachkräften grundlegend verändern.
Schwere Unfälle und neue Risiken
Die Notwendigkeit strenger Sicherheitsvorgaben zeigen aktuelle Vorfälle. In einer vietnamesischen Schweinezuchtanlage starben am 18. Juli 2026 fünf Menschen bei einem Arbeitsunfall, zwei wurden verletzt. Die Behörden ordneten verstärkte Kontrollen an – Ziel: Die Zahl tödlicher Arbeitsunfälle bis 2027 jährlich um mindestens vier Prozent senken.
In Dannenberg kam es am 19. Juli 2026 zu einem nächtlichen Großeinsatz. Rund 16 Tonnen eines chemischen Stoffes waren aus einem Industrietank ausgetreten. 150 Einsatzkräfte sicherten die Leckage und dichteten Kanal-einläufe ab, um Umweltschäden zu verhindern.
Ob beim Umgang mit Gefahrstoffen oder neuen Techniken – viele Unternehmen machen unbewusst Fehler bei der Dokumentation ihrer Sicherheitsmaßnahmen. Dieser Gratis-Download enthüllt die 7 häufigsten Irrtümer zur Gefährdungsbeurteilung und hilft Ihnen, teure rechtliche Fallstricke zu vermeiden. Kostenlosen Sicherheits-Ratgeber jetzt herunterladen
Und dann ist da noch das Erdmandelgras. In Ostwestfalen-Lippe breitet sich das invasive Sauergrasgewächs auf Äckern aus – bisher ohne wirksame Bekämpfungsmethode. Landwirte fordern verstärkte Anstrengungen im Pflanzenschutzmanagement, um Ernteausfälle zu vermeiden. Gleichzeitig mahnt ein Bienensterben im Schweizer Landquart zur Vorsicht: Ausgelöst wurde es durch ein Insektizid, das im Biolandbau zugelassen ist.
Disclaimer zu unseren Artikeln: Keine Anlageberatung, keine Kauf- oder Verkaufsempfehlung. Angaben zu Kursen, Unternehmen und Märkten ohne Gewähr; Änderungen jederzeit möglich. Börsengeschäfte können zu hohen Verlusten führen. Unsere Beiträge werden ganz oder teilweise automatisiert mit Unterstützung von AI erstellt und geprüft.
