PFAS-Löschschäume, Verbot

PFAS-Löschschäume: Verbot ab Oktober 2026 zwingt Umstieg

01.06.2026 - 21:31:05 | boerse-global.de

Verschärfte Vorschriften und neue Technologien prägen den industriellen Brandschutz. Unternehmen müssen ihre Sicherheitskonzepte anpassen.

PFAS-Löschschäume: Verbot ab Oktober 2026 zwingt Umstieg - Bild: über boerse-global.de
PFAS-Löschschäume: Verbot ab Oktober 2026 zwingt Umstieg - Bild: über boerse-global.de

Die Eröffnung der INTERSCHUTZ 2026 in Hannover markiert einen Wendepunkt für den industriellen Brandschutz in Deutschland. Neue Technologien, verschärfte Dokumentationspflichten und aktualisierte DGUV-Vorschriften zwingen Unternehmen zu grundlegenden Anpassungen ihrer Sicherheitskonzepte.

Lithium-Ionen-Batterien im Fokus der Regulierung

Die jüngsten Änderungen der Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) haben die Anforderungen an Brandschutzbeauftragte deutlich erhöht. Bereits im November 2024 wurde die ASR A2.3 zu Fluchtwegen aktualisiert, gefolgt von einer Überarbeitung der ASR A2.2 im Mai 2025. Derzeit steht vor allem der Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien im Mittelpunkt – die DGUV Information 205-041 definiert hierfür den aktuellen Standard.

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Ein weiterer regulatorischer Meilenstein ist die EU-PFAS-Verordnung (EU) 2025/1988. Ab dem 23. Oktober 2026 dürfen PFAS-haltige Löschschäume nur noch bis zu diesem Datum in den Verkehr gebracht werden. Bestehende Bestände sind noch bis zum 31. Dezember 2030 nutzbar, doch many Unternehmen stellen bereits jetzt auf fluoridfreie Alternativen um und digitalisieren ihre Prüfdokumentation.

Pflicht zur Unterweisung: Bußgelder bis 25.000 Euro drohen

Die gesetzlichen Vorgaben zur Unterweisung der Mitarbeiter bleiben ein zentraler Pfeiler des Arbeitsschutzes. Nach geltendem Arbeits- und Arbeitsschutzrecht ist eine Brandschutzunterweisung mindestens einmal jährlich Pflicht, bei besonderen Vorfällen sind zusätzliche Schulungen erforderlich. Versäumnisse können teuer werden: Bußgelder von bis zu 25.000 Euro sind möglich, bei Personenschäden droht verantwortlichen Führungskräften sogar ein Strafverfahren. Experten empfehlen, die Unterweisungen mit praktischen Übungen wie dem Einsatz von Feuerlöschern zu verbinden.

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TU Berlin geschlossen: Folgen jahrelanger Vernachlässigung

Dass die Einhaltung der Brandschutzvorschriften keine theoretische Übung ist, zeigt der Fall der Technischen Universität Berlin. Seit dem 9. Mai 2026 ist das Hauptgebäude aufgrund erheblicher Brandschutzmängel geschlossen. Die Behörden räumten ein, dass Inspektionen öffentlicher Gebäude wegen Personalmangels jahrelang vernachlässigt wurden. Rund 350 Lehrveranstaltungen pro Woche mussten verlegt oder digitalisiert werden.

Noch schwerer wiegt der Fall des Marienkrankenhauses in Hamburg. Bei einem Brand am 1. Juni 2025 – genau ein Jahr vor der aktuellen INTERSCHUTZ – kamen drei Menschen ums Leben, 34 wurden verletzt. Ein Patient hatte ein Kissen entzündet. Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen die Krankenhausleitung wegen fahrlässiger Tötung.

Verantwortung für Eigentümer: Gasleitungen im Visier

Auch private Eigentümer sind zunehmend in der Pflicht. Nach einem tödlichen Haus-Einsturz in Görlitz, der vermutlich durch eine Gasexplosion ausgelöst wurde, wiesen die Behörden darauf hin, dass Eigentümer für ihre internen Gasleitungen verantwortlich sind und eine jährliche Wartung sicherstellen müssen. In Sachsen, wo über die Hälfte der Wohngebäude vor 1949 errichtet wurde, investiert der Netzbetreiber Mitnetz Gas im Jahr 2026 rund 54 Millionen Euro in die Infrastruktur.

Neue Technologien und Investitionen

Der Deutscher Feuerwehrverband (DFV) nutzte die INTERSCHUTZ, um auf die Notwendigkeit moderner Technik und aktualisierter Taktiken hinzuweisen. Neben der Bewältigung hybrider Bedrohungslagen stehe vor allem die bessere Ausstattung der Einsatzkräfte im Fokus.

Konkrete Investitionen zeigen, dass die Kommunen handeln: Am 30. Mai 2026 stellte die Freiwillige Feuerwehr in Bad Sooden-Allendorf ein neues Löschfahrzeug im Arbeit von 600.000 Euro in Dienst. Mit einem 3.000-Liter-Wassertank – deutlich größer als die üblichen 2.000 Liter – ist es speziell für die Bekämpfung von Wald- und Vegetationsbränden ausgelegt.

Parallel dazu steigt die Nachfrage nach umfassenden Prüfdienstleistungen. Unternehmen wie die KFK Konrad GmbH bieten bundesweite elektrotechnische Prüfungen ortsfester und ortsveränderlicher Geräte, Sicherheitsbeleuchtungen und Ladeinfrastruktur nach DGUV Vorschrift 3 und 4 an. Diese Maßnahmen gewinnen an Bedeutung, da die Gewerbeaufsicht jährlich mindestens fünf Prozent aller deutschen Unternehmen auf ihre Arbeitsschutzorganisation überprüft.

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