PFAS-Grenzwerte ab 12. August: Neue Anforderungen für Verpackungen
Veröffentlicht am: 02.08.2026 um 10:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der sichere Umgang mit Chemikalien bleibt ein zentrales Haftungsrisiko für Industriebetriebe. Wie brisant die Thematik ist, zeigte sich in der Nacht auf den 1. August bei einem Großbrand in einem Textilservice-Unternehmen in Bad Säckingen. Eine brennende Maschine zerstörte eine Waschhalle und verursachte einen Sachschaden von fünf bis sechs Millionen Euro. Die Einsatzkräfte stießen dabei auf Oxidationsmittel – ein spezieller Gefahrstoffeinsatz wurde notwendig, um die Risiken durch die gelagerten Substanzen zu kontrollieren.
Gerichte verschärfen den Blick auf Compliance-Pflichten
Zur Unterstützung der betrieblichen Sicherheit veröffentlichten Thomas Wilrich und Cordula Wilrich am 1. August die zweite Auflage ihres Fachbuchs zum Gefahrstoffrecht. Das Werk analysiert 50 Gerichtsurteile zu Sicherheit, Explosionsschutz und Haftung beim Umgang mit Chemikalien. Die Autoren zeigen auf, wie Gerichte Versäumnisse bei der Gefährdungsbeurteilung oder bei Schutzmaßnahmen bewerten.
Parallel erscheint im August eine neue Auflage zur Unfallverhütung an Pressen, die auch die Anforderungen der EU-Maschinen verordnung und moderne Sicherheitssteuerungen berücksichtigt. Der Trend ist eindeutig: Die Dokumentation und Prüfung technischer Arbeitsmittel in gefährdeten Bereichen wird immer detaillierter.
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Neue PFAS-Grenzwerte ab 12. August
Im Bereich der Produktregulierung stehen wichtige Fristen an. Ab dem 12. August gelten neue EU-Grenzwerte für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) in Lebensmittelverpackungen. Die Verschärfung ist Teil eines breiteren regulatorischen Rahmens – am selben Tag tritt auch die EU-Verpackungsverordnung in Kraft.
Beim Online-Handel gab es zuletzt eine gerichtliche Klärung: Das Landgericht Berlin II entschied, dass die Informationspflichten der Produktsicherheitsverordnung (GPSR) nicht rückwirkend für Waren gelten, die bereits vor dem 13. Dezember 2024 rechtmäßig in den Verkehr gebracht wurden. Händler müssen Altbestände demnach nicht nachträglich mit zusätzlichen Herstellerangaben versehen, sofern diese Produkte die damaligen Anforderungen erfüllten.
Schulungspflicht und die Risiken bei der Substitution
Für den operativen Betrieb bleiben spezifische Fortbildungen unerlässlich. Produkte mit mehr als 0,1 Prozent Diisocyanat unterliegen einer strikten Schulungspflicht nach der REACH-Verordnung. Die Qualifizierungen sind in verschiedene Stufen unterteilt und müssen alle fünf Jahre aufgefrischt werden, um die Gültigkeit der Zertifikate zu erhalten.
Experten warnen zudem vor erheblichen Compliance-Risiken bei der Substitution von Wirkstoffen in Bauteilen. Ein Materialwechsel kann unbeabsichtigt gegen Vorschriften wie RoHS, REACH oder PFAS-Regelungen verstoßen. Auch Exportkontrollbestimmungen oder branchenspezifische Zertifizierungen für Medizintechnik oder Automobilindustrie können betroffen sein. Die Folge: Bußgelder im siebenstelligen Bereich oder kostspielige Rückrufaktionen – die Durchschnittskosten liegen bei etwa zehn Millionen Euro.
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Lagerung, Recycling und die neuen Empfehlungen
Auch die technische Lagerung wird präzisiert. Ein Fachbereich der DGUV veröffentlichte bereits Ende letzten Jahres Richtlinien zur Zusammenlagerung von Lithium-Ionen-Batterien und Sauerstoffselbstrettern. Die Experten empfehlen klare Trenn- und Abstandsregelungen sowie spezifische anlagentechnische Lösungen, um Wechselwirkungen im Brandfall zu minimieren.
Beim Recycling technischer Kunststoffe fordern Branchenvertreter wie BASF verbesserte Strukturen. Mechanisches Recycling eignet sich für sortenreine Abfälle, komplexe Abfälle benötigen jedoch lösemittelbasierte Verfahren oder Depolymerisation. Damit diese Technologien wirtschaftlich arbeiten, braucht es optimierte Abfallströme und verlässliche politische Rahmenbedingungen.
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