Personalrekrutierung: 35% der Firmen setzen bereits auf KI-Systeme
Veröffentlicht am: 27.08.2026 um 18:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Künstliche Intelligenz (KI) gewinnt in den Personalabteilungen deutscher Unternehmen zunehmend an Bedeutung. Wie eine aktuelle Erhebung des Branchenverbandes Bitkom unter 600 befragten Unternehmen zeigt, setzen bereits 14 Prozent der Betriebe KI-Systeme ein, um Arbeitszeugnisse zu erstellen. Damit folgt die Praxis einem wachsenden Trend: Lag das generelle Interesse an entsprechenden Lösungen im Jahr 2024 noch bei 45 Prozent, ist dieser Wert mittlerweile auf 52 Prozent gestiegen.
Vielfältige Einsatzbereiche in der Personalverwaltung
Neben der Erstellung von Zeugnissen findet die Technologie in zahlreichen weiteren HR-Bereichen Anwendung. Laut den Daten des Branchenverbandes nutzen 16 Prozent der Unternehmen KI für die betriebliche Weiterbildung, was eine Steigerung gegenüber dem Wert von 12 Prozent aus dem Jahr 2024 darstellt. Auch beim Onboarding neuer Mitarbeiter zeigt sich ein Zuwachs von 11 Prozent im Jahr 2024 auf aktuell 14 Prozent.
Weitere Anwendungsfelder umfassen die Bearbeitung interner Anfragen sowie das Management der Arbeitsbelastung, wobei Letzteres mit 13 Prozent deutlich häufiger durch KI unterstützt wird als noch vor zwei Jahren (6 Prozent). Etwa 12 Prozent der befragten Firmen setzen zudem bei der Leistungsbewertung auf automatisierte Unterstützung.
Parallel dazu belegt eine Untersuchung der Unternehmensberatung Kienbaum den verstärkten Einsatz im Rekrutierungsprozess. Von 150 befragten Personalverantwortlichen gaben 35 Prozent an, KI im Recruiting zu nutzen, während weitere 26 Prozent dies planen. Dass solche Systeme die Effizienz massiv steigern können, zeigen Daten des Plattformanbieters Simplifier.
In einem Praxisbeispiel konnten 220 Bewerbungen in weniger als 30 Minuten verarbeitet und eine Shortlist von 18 Kandidaten erstellt werden. Zielwerte für solche Prozesse liegen bei einer Zeitersparnis von bis zu 85 Prozent bis zur Auswahl der engsten Kandidaten.
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Regulatorische Hürden und rechtliche Risiken
Trotz der technischen Möglichkeiten bremsen rechtliche Bedenken die Einführung in vielen Betrieben. Der Hauptgeschäftsführer des Bitkom, Rohleder, verwies darauf, dass die Hemmschwelle aufgrund von Datenschutzvorgaben und den Regelungen des AI Acts weiterhin hoch sei.
Besonders im Bereich automatisierter Entscheidungen setzt der Gesetzgeber enge Grenzen. Artikel 22 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) untersagt rein automatisierte Entscheidungen im Personalwesen. Zudem verbietet die EU den Einsatz von Emotionserkennung im Beschäftigungskontext. Dass der Einsatz von KI auch zu juristischen Auseinandersetzungen führen kann, zeigen aktuelle Rechtsstreitigkeiten gegen Unternehmen wie Meta und Eightfold.
Im internationalen Vergleich, insbesondere mit Blick auf die USA, zeigen sich deutliche Unterschiede in der Anwendungstiefe. Eine US-Studie verdeutlicht, dass dort 78 Prozent der Befragten KI bei Gehaltserhöhungen und 77 Prozent bei Beförderungen einbeziehen. Sogar bei Entlassungen greifen 66 Prozent der dort untersuchten Akteure auf KI zurück.
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Bürokratiedruck und Modernisierungsbedarf
Der Ruf nach effizienteren digitalen Prozessen wird durch das New-Work-Barometer unterstrichen. In der Befragung von 734 Teilnehmern zwischen April und Juni 2026 bewerteten 67,2 Prozent das Personalwesen als besonders bürokratisch. Als Ursachen gelten unter anderem komplexe Matrixorganisationen, Reporting-Pflichten und Leistungsentgelte.
In diesem Umfeld treiben auch große Institutionen ihre IT-Modernisierung voran. Der AOK-Bundesverband hat aktuell die Migration von 13 SAP-Systemen in Richtung moderner Cloud-Strukturen (SAP SuccessFactors) ausgeschrieben, um die HR-IT-Infrastruktur zu vereinheitlichen.
Flankiert wird die Digitalisierung durch die aktuelle Rechtsprechung. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) präzisierte zuletzt Anforderungen an Arbeitgeber, etwa bei der Aufforderung zur Urlaubsnahme oder den Mitteilungspflichten von Bewerbern nach einer Kündigung.
Zudem stärkte der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem Beschluss im Oktober 2025 die Rechte von Fremdgeschäftsführern im Rahmen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) hinsichtlich Altersgrenzen.
