Pendlerpauschale, Cent

Pendlerpauschale: 38 Cent ab erstem Kilometer, Mindestlohn 13,90 Euro

23.06.2026 - 01:18:20 | boerse-global.de

Ab 2026 gelten neue Pauschbeträge und ein EuGH-Urteil wertet Sammelfahrten als Arbeitszeit. Auch Dienstwagenregeln werden strenger.

Reisekosten 2026: Neue Pauschalen und EuGH-Urteil zur Arbeitszeit
Pendlerpauschale - Eine Hand hält einen Taschenrechner, im Hintergrund ein Smartphone mit einer digitalen Tabelle. Fokus auf Finanzen und Reisekosten. 23.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Ab dem 1. Januar greifen neue Pauschbeträge, die die Abrechnung vereinfachen sollen. Gleichzeitig sorgen aktuelle Gerichtsurteile für Klarheit bei der Bewertung von Fahrtzeiten.

Pendlerpauschale: 38 Cent ab dem ersten Kilometer

Die Entfernungspauschale steigt zum Jahresbeginn auf 0,38 Euro pro Kilometer – und das bereits ab dem ersten Kilometer. Bisher galt dieser Satz erst ab einer bestimmten Entfernung. Die Erhöhung ist Teil einer größeren Steuerreform, die verschiedene Posten wie Fahrtkosten, Homeoffice-Pauschale und häusliches Arbeitszimmer in einer einheitlichen Arbeitstagspauschale zusammenfassen soll.

Der Arbeitnehmerpauschbetrag bleibt bei 1.230 Euro pro Jahr. Eine wichtige Neuerung: Seit dem Steueränderungsgesetz 2025 können Gewerkschaftsbeiträge zusätzlich zum Pauschbetrag als Werbungskosten geltend gemacht werden. Bisher waren sie darin enthalten.

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EuGH-Urteil: Sammelfahrten sind Arbeitszeit

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Herbst 2025 sorgt für Bewegung in der betrieblichen Praxis. Demnach sind vom Arbeitgeber organisierte Sammelfahrten von einem festen Stützpunkt zum Einsatzort als vollwertige Arbeitszeit zu werten. Das hat direkte Auswirkungen auf den gesetzlichen Mindestlohn, der zum 1. Januar auf 13,90 Euro pro Stunde gestiegen ist.

Die Anrechnung dieser Fahrtzeiten ist entscheidend für die Berechnung des effektiven Stundenlohns. Unterschreitet der rechnerische Wert durch unbezahlte Fahrten die 13,90-Euro-Marke, können Arbeitnehmer Nachzahlungen fordern. Der private Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist davon nicht betroffen.

Strengere Regeln für Dienstwagen

Im Fuhrparkmanagement zeichnet sich ein Trend zu härteren Sparvorgaben ab. Volkswagen hat zum 1. Juni die internen Richtlinien für Dienstwagennutzer verschärft. Erlaubt sind nur noch Standardkraftstoffe wie E10 oder herkömmlicher Diesel. Die Anzahl erstattungsfähiger Autowäschen wurde auf maximal vier pro Monat begrenzt, der Höchstbetrag liegt bei 17 Euro pro Wäsche. Abgerechnet wird ausschließlich über spezifische Tank- und Ladekarten.

Parallel dazu treibt die Digitalisierung die Flottenprozesse voran. In aktuellen Fachseminaren stehen Themen wie automatisierter Tacho-Download, mobiles Tourenmanagement und digitale Arbeitszeiterfassung im Fokus. Ziel ist eine vernetzte Plattform, die CO?-Reporting und Wartungsmanagement integriert.

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Steuerfreie Zuschüsse als Gehaltsalternative

Steuerberater empfehlen, steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse als Alternative zur klassischen Bruttolohnerhöhung zu prüfen. Bis zu 0,38 Euro pro Kilometer sind für den Arbeitgeber entweder steuerfrei – bei Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel – oder pauschal mit 15 Prozent versteuerbar. Wichtig: Pendlerpauschale und Fahrtkostenzuschuss können nicht gleichzeitig für dieselbe Strecke beansprucht werden.

Für Fachkräfte in der Entgeltabrechnung bieten die IHK Nord Westfalen und andere Institutionen verstärkt Fortbildungen an. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Automatisierung: Ein Fachseminar in Salzburg thematisiert den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Rechnungswesen für effizienteres Smart Accounting.

Frist für Arbeitnehmersparzulage beachten

Für das Steuerjahr 2025 läuft noch eine wichtige Frist: Bis zum 31. Juli können Arbeitnehmer die Arbeitnehmersparzulage beantragen. Bei Einhaltung bestimmter Einkommensgrenzen sind Förderungen auf vermögenswirksame Leistungen von bis zu 738 Euro möglich.

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