Pendlerpauschale 2026: Einheitlich 0,38 Euro ab erstem Kilometer
28.05.2026 - 14:09:44 | boerse-global.deArbeitnehmer und Unternehmen müssen sich auf neue Regelungen einstellen.
Einheitliche Pendlerpauschale ab dem ersten Kilometer
Seit Jahresbeginn gilt eine deutliche Vereinfachung für Berufspendler: Die Entfernungspauschale beträgt nun einheitlich 0,38 Euro pro Kilometer – und zwar ab dem ersten Kilometer. Das bisherige gestaffelte System, bei dem höhere Sätze erst ab einer bestimmten Entfernung griffen, ist damit Geschichte.
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Die Pauschale gilt unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel. Allerdings bleibt die Jahreshöchstgrenze von 4.500 Euro bestehen – es sei denn, der Arbeitnehmer nutzt das eigene Auto. Für Dienstreisen mit dem Privat-Pkw gilt weiterhin der unveränderte Satz von 0,30 Euro pro Kilometer.
Arbeitgeber können ihren Mitarbeitern steuerbegünstigte Zuschüsse zahlen. Möglich ist eine Pauschalversteuerung mit 15 Prozent, solange der Zuschuss die 4.500-Euro-Grenze nicht überschreitet.
Jahressteuergesetz 2026: Neuerungen im Detail
Das Bundesfinanzministerium hat am 26. Mai einen Diskussionsentwurf für das Jahressteuergesetz 2026 vorgelegt. Verbände können bis Mitte Juni Stellung nehmen.
Kernpunkt des Entwurfs: Die Definition der ersten Tätigkeitsstätte soll präzisiert werden. Künftig gilt ein 24-Monats-Zeitraum als Maßstab für die Bestimmung eines dauerhaften Arbeitsortes. Weitere Vorschläge betreffen Anpassungen beim Kinderfreibetrag, bei Ausbildungsbeihilfen und eine neue 500-Euro-Freigrenze für kleine Aufwandsentschädigungen.
Mobilitätsprämie für Geringverdiener
Für Arbeitnehmer mit niedrigem Einkommen ist die Mobilitätsprämie seit 2026 dauerhaft etabliert. Sie richtet sich an Beschäftigte, deren zu versteuerndes Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt – aktuell 12.348 Euro für Ledige und 24.696 Euro für Verheiratete – und die mehr als 20 Kilometer zur Arbeit fahren.
Anspruchsberechtigte erhalten über die Steuererklärung 14 Prozent der Entfernungspauschale für jeden Kilometer ab dem 21. Kilometer.
Europas Geschäftsreisebranche im Aufwind
Die regulatorischen Änderungen kommen in einer Phase kräftigen Wachstums. Laut dem GBTA Business Travel Index Outlook 2026 werden die europäischen Geschäftsreiseausgaben in diesem Jahr rund 389,9 Milliarden Euro erreichen – ein Plus von 8,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Die VDR-Geschäftsreiseanalyse 2026 zeigt einen Trend zu kürzeren, fokussierteren Reisen: 34 Prozent aller Dienstreisen sind inzwischen eintägig, 38 Prozent dauern zwei bis drei Tage. Trotz digitaler Alternativen bestätigen 83 Prozent der europäischen Geschäftsreisenden, dass persönliche Treffen für den Geschäftserfolg unverzichtbar sind.
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E-Rechnungspflicht wird verschärft
Auch die Verwaltung von Reisekosten wird digitaler. Die E-Rechnungspflicht tritt in eine neue Phase. Während Unternehmen bereits seit dem 1. Januar 2025 in der Lage sein müssen, strukturierte elektronische Rechnungen zu empfangen, beginnt 2026 für viele Betriebe die Pflicht zur Ausstellung solcher Rechnungen.
Höhere Freibeträge für öffentliche Gelder
Das Bundesfinanzministerium hat die steuerfreien Pauschalen für Zahlungen aus öffentlichen Kassen angehoben. Ein Schreiben vom 23. März 2026 erhöhte den monatlichen Freibetrag auf 275 Euro (zuvor 250 Euro) und den Tagessatz auf 9 Euro (zuvor 8 Euro). Voraussetzung für die Steuerfreiheit: Die Zahlungen dürfen keinen Verdienstausfall oder Zeitverlust ausgleichen.
Fristen beachten: Sechs Monate für Reisekostenabrechnung
Organisatorische Deadlines bleiben entscheidend. Öffentliche Einrichtungen wie die Universität Würzburg zeigen, dass Reisekostenabrechnungen innerhalb einer Ausschlussfrist von sechs Monaten nach Reiseende eingereicht werden müssen. Andernfalls verfallen Ansprüche oder bereits gezahlte Vorschüsse müssen zurückgezahlt werden.
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