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PayPal: Schutz für Käufer und Verkäufer hat Lücken

14.12.2020 - 13:48:00

Der Zahlungsdienst PayPal ist aus dem E-Commerce nicht mehr wegzudenken. Die meisten Online-Shops bieten inzwischen schnelles und sicheres Bezahlen per PayPal als eine Möglichkeit der Kaufabwicklung an. Hier gibt es allerdings Einschränkungen, die Verbraucher nicht immer kennen.

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Der Zahlungsdienst PayPal ist aus dem E-Commerce nicht mehr wegzudenken. Die meisten Online-Shops bieten inzwischen schnelles und sicheres Bezahlen per PayPal als eine Möglichkeit der Kaufabwicklung an. Damit entsprechen sie den Wünschen eines Großteils der Online-Shopper, denen es beim virtuellen Einkauf vor allem darauf ankommt, den Kauf schnell und unkompliziert abzuschließen. Das ergab die Studie „Online-Payment 2020“ des EHI Retail Institute. Der Erhebung zufolge nimmt PayPal als Zahlungsmethode inzwischen Platz zwei auf der Beliebtheitsskala der Online-Shopper ein. 33 Prozent bevorzugen immer noch den Kauf auf Rechnung. Mit 20,7 Prozent ist PayPal aber deutlich auf dem Vormarsch. Vor allem die besonderen Umstände im Jahr 2020 haben dazu geführt, dass der Umsatz mit PayPal-Bezahlung im Vergleich zu 2019 stärker gewachsen ist als alle anderen Bezahlungsmethoden.

PayPal hat Shopping einfacher und sicherer gemacht und ist damit für viele Kunden sogar ein ausschlaggebendes Kriterium, um sich für einen Anbieter zu entscheiden. So verzeichnen beispielsweise seriöse Wettanbieter mit PayPal einen stärkeren Zuwachs an Neukunden, die bevorzugt Ein- und Auszahlungen über den Zahlungsdienst wählen. Auch beim E-Commerce-Giganten Amazon gehört PayPal zu den beliebtesten Zahlungsarten. Online-Marktplatz eBay hatte erst kürzlich bekannt gegeben, die seit 16 Jahren bestehenden Verträge mit dem ehemaligen Tochterunternehmen PayPal als Zahlungsdienst zum Jahresende auslaufen zu lassen. Hier möchte man sich künftig auf alternative Bezahlsysteme konzentrieren und damit den Bestellvorgang für den Kunden insgesamt einfacher gestalten. Verbraucher, die bei ihrem Einkauf bei eBay bislang gerne mit PayPal ausgecheckt haben, sehen die Veränderung kritisch.

Eines der wichtigsten Argumente für eine Bezahlung per PayPal ist der umfangreiche Schutz für Käufer und Verkäufer, den der Dienstleister anbietet. Hier gibt es allerdings Einschränkungen, die Verbraucher nicht immer kennen.

 

So funktioniert der PayPal-Schutz für Käufer und Verkäufer

PayPal hat sich als Zahlungsdienstleister darauf spezialisiert, die Interessen von Käufer und Verkäufer als Zwischenhändler miteinander zu verbinden und nicht nur Zahlungen schnell und sicher zu transferieren, sondern auch sicherzustellen, dass beide Vertragsparteien ihren Verpflichtungen nachkommen.

Mit dem Käuferschutz hat PayPal einen Service ins Leben gerufen, der schnell einen großen Kundenstamm an den Dienstleister gebunden hat. Wird bestellte Ware nicht oder nicht rechtzeitig geliefert, können sich Kunden die geleistete Rechnungssumme inklusive Versandkosten von PayPal zurückerstatten lassen. Gleiches gilt, wenn die Ware nicht der Beschreibung entspricht oder beschädigt ist. Geht ein Unternehmen in die Insolvenz, können PayPal-Nutzer im Rahmen des Käuferschutzes vom Vertrag zurücktreten und sich bereits geleistete Zahlungen zurückerstatten lassen.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Käuferschutzes ist, dass eine gültige Kooperation zwischen PayPal und dem jeweiligen Anbieter besteht und der Käuferschutz innerhalb einer Frist von 180 Tagen vom Kunden beantragt wird.

Auch Verkäufer können vom PayPal-Schutz profitieren, wenn sie beispielsweise eine Ware versandt haben und die Zahlung nicht eintrifft. Als gewerblicher Händler sind für empfangene Zahlungen und andere Dienstleistungen allerdings Gebühren an PayPal zu entrichten, die unterschiedlichen Konditionen unterliegen können. Aktuell prüft der Zahlungsdienstleister, ob auch eine grundsätzliche Gebühr für private Nutzer möglich ist.

So umfangreich der Käuferschutz von PayPal auch erscheinen mag, das System hat Lücken, die den Nutzer im Einzelfall teuer zu stehen kommen können. Diese Ausnahmen vom Käuferschutz sollten PayPal-Nutzer kennen.

 

 
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Vorsicht bei Geldsendungen an Freunde und Familie

 

Zu den beliebtesten Dienstleistungen von PayPal gehört die Sendung von Geld an Freunde und Familie. Dabei handelt es sich um eine schnelle und sichere Überweisung zu privaten Zwecken. Damit bewegt sich die Dienstleistung aber in einer Grauzone, denn häufig wird diese Option auch gewählt, um beispielsweise Verkäufer bei eBay auszubezahlen. Hier ist allerdings Vorsicht geboten, denn bei Geldsendungen an Freunde und Familie greift der Käuferschutz von PayPal nicht.

PayPal hat in seinen AGB ausdrücklich festgelegt, dass die Funktion nicht für die Bezahlung von Waren oder Dienstleistungen verwendet werden darf und erhebt auf die Transaktionen auch keine Gebühren. Dafür ist der Käuferschutz für Geldsendungen im privaten Rahmen explizit ausgeschlossen. Vor allem auf Online-Marktplätzen wie eBay oder eBay-Kleinanzeigen werden Geldsendungen an Freunde und Familie häufig verwendet, um Gebühren zu sparen. Unseriöse Händler nutzen den ausgehebelten Käuferschutz an dieser Stelle aber nicht selten, um den Käufer um sein Geld zu betrügen. Die gekaufte Ware kommt nach erfolgter Zahlung nie an. Um das Geld zurückzubekommen, bleibt Käufern in diesem Fall aber nur der Rechtsweg.

 

Nicht alle Waren unterliegen dem PayPal-Schutz

Eine weitere Lücke im Käuferschutz betrifft Waren, die in den AGB ausdrücklich ausgenommen werden. Nicht vom Käuferschutz betroffen sind beispielsweise Fahrzeuge wie Motorräder oder Autos, aber auch Flugzeuge und Schiffe. Auch digitale Waren und Dienstleistungen wie Flugtickets, Konzertkarten, Gutscheine oder Lizenzen für digitale Anwendungen wie Computerspiele oder Microsoft-Produkte sind vom Käuferschutz ausgeschlossen. Gleiches gilt für Grundstücke und Goldbarren. Entsprechende Waren und Dienstleistungen können zwar per PayPal bezahlt werden, läuft etwas schief, kann sich der Käufer aber zur Rückabwicklung der Transaktion nicht an den Zahlungsdienst wenden.

Alle Ausnahmen vom Käuferschutz sind ausdrücklich in den AGB von PayPal hinterlegt. Der Bundesverband der Verbraucherzentralen hält die AGB mit einem Umfang von 80 Seiten allerdings für zu komplex und für Verbraucher wenig praktikabel und hat bereits 2018 beim Landgericht Köln Klage eingereicht.

 

Auf den Versand der Ware kommt es an

Der PayPal-Schutz für Käufer und Verkäufer greift nur, wenn eine Ware auf einem lückenlos nachprüfbaren Weg und einwandfrei verpackt versandt wurde. Das gilt sowohl für Warensendungen vom Verkäufer an den Käufer als auch für Rücksendungen im Falle einer Reklamation.

Für die Nachprüfbarkeit ist ein detaillierter Beleg erforderlich, auf dem vermerkt ist, wer Sender und Empfänger der Warensendung ist und wann die Sendung aufgegeben wurde. Die Anschriften von Sender und Empfänger müssen Daten sein, die bei PayPal im entsprechenden Nutzerkonto hinterlegt sind. Auch das gewählte Transportunternehmen gehört auf den Einlieferungsbeleg, idealerweise mit einer nachverfolgbaren Sendungsnummer. Außerdem muss Ware immer in einer adäquaten Umverpackung versandt werden. Das gilt insbesondere für Waren, die auf dem Transportweg leicht Schaden nehmen können.

Zudem ist Vorsicht geboten, wenn Waren, die grundsätzlich dem Käuferschutz unterliegen, zwar per PayPal bezahlt, dann aber persönlich abgeholt werden. „Bezahlt ein Käufer mit PayPal und möchte die Ware dennoch persönlich abholen, sollte dies abgelehnt werden. Denn PayPal kann dann nicht nachvollziehen, ob die Ware zugestellt wurde", erläutert ein Unternehmenssprecher gegenüber dem MDR. Hier sind also weder Käufer noch Verkäufer auf der sicheren Seite, wenn es zu Unstimmigkeiten kommt.

 

Wenn die Ware nicht den Vorstellungen entspricht

Käuferschutz besteht grundsätzlich, wenn die gelieferte Ware nicht den Vorstellungen des Käufers entspricht. Hier tut sich allerdings eine gewaltige Grauzone auf. Zunächst gibt es Fälle, in denen eine gelieferte Ware von der Beschreibung beim Kaufvorgang abweicht. PayPal hat in diesem Fall einen großen Ermessensspielraum. Wird darauf verwiesen, dass die Produktbeschreibung grundsätzlich missverständlich gehalten war, greift der Käuferschutz häufig nicht. Ebenfalls vom Käuferschutz ausgeschlossen sind Defekte oder Funktionsstörungen, die nicht beim ersten Ausprobieren, sondern kurz nach dem Erhalt der Ware auftreten. Hat die Ware beim ersten Ausprobieren funktioniert, ist der PayPal-Käuferschutz verwirkt. In diesem Fall kann nur der gesetzliche Widerruf geltend gemacht werden.

Entspricht eine gelieferte Ware der Beschreibung, gefällt dem Käufer beim Auspacken aber nicht, kann es zu Schwierigkeiten bei der Rückabwicklung kommen. Waren, die dem Kunden nicht gefallen, ansonsten aber wie im Kaufvertrag geliefert wurden, unterliegen dem gesetzlichen Widerruf und können nur auf diesem Wege und innerhalb der gesetzlichen Widerrufsfrist reklamiert werden. Verbraucher sollten berücksichtigen, dass der gesetzliche Widerruf und der PayPal-Käuferschutz stark differieren.

 

Der PayPal-Schutz ist nicht rechtlich bindend

Der PayPal-Käuferschutz beruht auf individuellen Entscheidungen des Zahlungsdienstleisters. Wird der Käuferschutz aktiv, ist damit keine Rechtssicherheit gewährt. Dem Verkäufer bleibt in diesem Fall immer noch der Rechtsweg, auf dem er die Zahlung vom Käufer zurückfordern kann. Entscheidet ein Gericht zugunsten des Verkäufers, wird die Entscheidung des PayPal-Käuferschutzes damit unwirksam und der Käufer ist zur Zahlung verpflichtet.

Käufern und Verkäufern steht der Rechtsweg innerhalb der gesetzlichen Fristen auch dann noch nachträglich zur Verfügung, wenn sich eine Partei zu dem Konflikt zunächst nicht geäußert hat und PayPal deshalb den Streitfall mit einer internen Entscheidung abgeschlossen hat.

@ ad-hoc-news.de