PayPal-Rechnungskauf: KMU müssen ab 20. November längere Zahlungsziele zusichern
Veröffentlicht am: 14.10.2026 um 13:39 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Zahlungsdienstleister PayPal hat am 13. Oktober 2026 eine Anpassung seiner Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den deutschen Markt angekündigt. Ab dem 20. November 2026 müssen Onlinehändler, die ihren Kunden den Rechnungskauf über den Partner Ratepay bereitstellen, ausdrücklich zusichern, dass sie als kleines oder mittleres Unternehmen nach EU-Recht gelten. Nur mit diesem Status dürfen sie Verbrauchern weiterhin ein Zahlungsziel von 30 Tagen einräumen.
Neue Pflichten für Händler und Konsequenzen bei Statusverlust
Die geplante Regelung sieht vor, dass Händler den Wegfall ihres KMU-Status unverzüglich mitteilen müssen. Unternehmen, die die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen nicht erfüllen, können das Zahlungsziel nach vorheriger Abstimmung mit PayPal auf 14 Tage verkürzen. Kommt eine solche Vereinbarung nicht zustande, behält sich PayPal vor, die Zahlungsart Rechnungskauf vollständig aus dem jeweiligen Onlineshop zu entfernen.
Darüber hinaus sichert sich der Zahlungsdienstleister rechtlich ab: Machen Händler fehlerhafte Angaben zu ihrem KMU-Status, greifen erweiterte Freistellungsansprüche zugunsten von PayPal. Unter bestimmten Voraussetzungen bleiben jedoch individuelle Vereinbarungen möglich. Diese können beispielsweise an bestimmte Warenkorbwerte gekoppelt sein oder gesonderte Konditionen für das Geschäftskundensegment (B2B) umfassen.
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Maßstäbe der europäischen KMU-Definition
Für die Einstufung verweist PayPal auf die etablierte KMU-Definition der Europäischen Union. Maßgeblich sind demnach weniger als 250 Beschäftigte sowie entweder ein Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro.
Bei der Berechnung dieser Schwellenwerte müssen Händler auch etwaige verbundene Unternehmen einbeziehen. Diese Kriterien finden bereits im Kontext der Registrierung als Kreditvermittler Anwendung.
Gesetzlicher Hintergrund der Neuregelung
Hintergrund der Anpassungen sind neue rechtliche Rahmenbedingungen für Konsumkredite. Das entsprechende deutsche Umsetzungsgesetz zur reformierten EU-Verbraucherkreditrichtlinie wurde am 18. Mai 2026 verkündet und entfaltet ab dem 20. November 2026 seine Wirkung.
Die gesetzlichen Vorgaben schreiben vor, dass ein unentgeltlicher Zahlungsaufschub grundsätzlich höchstens 50 Tage ab Lieferung betragen darf. Für Unternehmen, die nicht als KMU eingestuft sind, verkürzt sich dieser zulässige Zeitraum im Online-Fernabsatz gesetzlich auf 14 Tage ab Warenerhalt.
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Mit dem Stichtag im November greifen zudem weitreichende Neuregelungen für Zahlungsmodelle nach dem Prinzip des späteren Bezahlens. Verbraucherdarlehen fallen künftig bereits ab Kleinstbeträgen unter die strengeren Bestimmungen des Kreditrechts, was von Händlern und Zahlungsabwicklern eine Anpassung ihrer Prozesse und Prüfpflichten verlangt.
