Parkinson-Anerkennung: Berufskrankheit für Landwirte ab sofort
16.06.2026 - 00:12:03 | boerse-global.de
Parkinson wird als Berufskrankheit anerkannt, Pfändungsfreigrenzen steigen, und Gerichte klären über KI-Fälschungen am Arbeitsplatz.
Parkinson durch Pestizide wird Berufskrankheit
Das Bundeskabinett hat Ende Mai beschlossen, das Parkinson-Syndrom offiziell als Berufskrankheit anzuerkennen – vorausgesetzt, es wurde durch langjährige Pestizid-Exposition verursacht. Die Entscheidung folgt den Empfehlungen des Ärztlichen Sachverständigenbeirats aus den Jahren 2024 und 2025.
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Betroffen sind vor allem Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft, im Gartenbau und in der Schädlingsbekämpfung. Zur Unterstützung der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung stellt die Bundesregierung 20 Millionen Euro Steuermittel bereit. Die Neuregelung braucht noch die Zustimmung des Bundesrates.
Einigung bei Arbeitszeitreform zeichnet sich ab
In der Bundespolitik bahnt sich Mitte Juni eine Einigung zur Arbeitszeitreform an. Unionsvertreter zeigen sich zuversichtlich: Eine Lösung auf Basis des Koalitionsvertrages sei greifbar, die sich am europäischen Schutzniveau orientiert. Ziel ist eine Modernisierung des Modells, das die wöchentliche Höchstarbeitszeit berücksichtigt.
Parallel fordern SPD-Sozialpolitiker Verbesserungen für den Niedriglohnsektor. Rund 6,3 Millionen Menschen – etwa 16 Prozent der Beschäftigten – verdienten im Vorjahr weniger als 14,32 Euro brutto pro Stunde. Besonders betroffen: das Gastgewerbe und die Landwirtschaft. Als Lösungswege gelten stärkere Tarifbindung, Branchentarifverträge nach skandinavischem Vorbild und steuerliche Entlastungen.
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Pfändungsfreigrenzen und Pflegemindestlohn steigen
Zum 1. Juli treten mehrere finanzielle Änderungen in Kraft. Die Pfändungsfreigrenzen werden angepasst – das wirkt sich direkt auf Lohnabrechnungen im öffentlichen Dienst und der Privatwirtschaft aus. Der Mindestlohn in der Pflegebranche steigt gestaffelt auf 16,52 Euro, 17,80 Euro beziehungsweise 21,03 Euro.
Eine geplante Reform trifft arbeitende Rentner: Ab 2027 soll der Krankengeld-Anspruch für Teilrentner entfallen, deren Rente mehr als zwei Drittel der Vollrente beträgt. Die Bundesregierung will damit Mitnahmeeffekte im Flexirente-Modell vermeiden. Jährlich könnten rund 30 Millionen Euro eingespart werden.
Landgericht Berlin kassiert Millionen-Bußgeld gegen Deutsche Wohnen
Das Landgericht Berlin I hat am 9. Juni ein Bußgeld von 900.000 Euro gegen die Deutsche Wohnen SE verhängt. Grund waren vorsätzliche DSGVO-Verstöße bei Datenminimierung und Speicherbegrenzung in den Jahren 2018 und 2019. Das ursprüngliche Bußgeld der Berliner Datenschutzbeauftragten aus 2019 lag bei 14,5 Millionen Euro – wurde nun also drastisch reduziert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
KI-Fälschung vor Gericht: Abmahnung wegen Facebook-Beitrag
Die Digitalisierung beschäftigt die Arbeitsgerichte. Am 19. Juni verhandelt das Landesarbeitsgericht Düsseldorf über die Wirksamkeit einer Abmahnung. Der Fall: Ein Arbeitgeber stützt sich auf einen mutmaßlichen Facebook-Beitrag – der betroffene Arbeitnehmer behauptet, es handle sich um eine KI-generierte Fälschung. Das Arbeitsgericht Duisburg hatte die Klage auf Entfernung der Abmahnung Ende 2025 abgewiesen.
WM 2026: Kein Anspruch auf Public Viewing im Job
Mit Blick auf die aktuelle Fußball-Weltmeisterschaft erinnern Arbeitgeberverbände an die geltenden Regeln. Es gibt keinen grundsätzlichen Anspruch, Spiele während der Arbeitszeit zu verfolgen. Unerlaubtes Streaming oder Verspätungen können Abmahnungen nach sich ziehen. Experten raten zu pragmatischen Lösungen: flexible Arbeitszeitmodelle oder Abbau von Überstunden – so lassen sich Konflikte vermeiden.
