Parkinson, Berufskrankheit

Parkinson als Berufskrankheit: Kabinett billigt Anerkennung

28.05.2026 - 04:30:11 | boerse-global.de

Parkinson als Berufskrankheit, verschärfte Biostoff-Regeln und KI-Vorgaben: Arbeitgeber müssen ihre Gefährdungsbeurteilungen umfassend anpassen.

Diverging Views Emerge on Deere’s Stock Trajectory - Foto: über boerse-global.de
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Das zeigt das im März veröffentlichte DGUV Barometer Arbeitswelt. Unternehmen müssen ihre Gefährdungsbeurteilungen grundlegend überarbeiten – neue Berufskrankheiten, verschärfte Regeln für Biostoffe und die Digitalisierung treiben den Wandel.

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Parkinson als Berufskrankheit anerkannt

Das Bundeskabinett billigte gestern eine Verordnung des Arbeitsministeriums: Parkinson durch Pestizide kommt auf die amtliche Liste der Berufskrankheiten. Der zuständige Ärzteausschuss befürwortet den Schritt. Kritik kommt von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) und dem Bauernverband. Die Bundesregierung verweist auf erhöhte Bundeszuschüsse von 20 Millionen Euro für 2025 und 2026, um die Beiträge zur Unfallversicherung zu stabilisieren.

Physische Unfälle bleiben ein Schwerpunkt. 53 Prozent der Befragten sehen Stolpern, Rutschen und Stürzen als Hauptrisiko. 60 Prozent erwarten zudem eine Zunahme psychischer Belastungen – jeder zweite Beschäftigte spürt bereits heute Stress durch hohe Arbeitsintensität.

Strengere Vorgaben für Biostoffe

Seit August 2025 gelten verschärfte Regeln für biologische Arbeitsstoffe. Die Neufassung der Technischen Regel für Biostoffe (TRBA 500) schreibt die Gefährdungsbeurteilung zwingend vor Aufnahme der Tätigkeit vor. Betriebsstörungen, Instandhaltungsarbeiten und Unfallszenarien sind einzubeziehen.

Das STOP-Prinzip ist verbindlich: Substitution vor technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen. Konkret betrifft das Lüftungssysteme, Filter und mobile Luftreiniger.

Auch bei der Anlagensicherheit gibt es Neues. Am 19. Mai wurden Änderungen zur Sicherheit von Druckgeräten (TR ZU 032/2013) gebilligt, die am 22. Mai in Kraft traten. Ziel: Harmonisierung der Konformitätsbewertung und mehr Transparenz durch Digitalisierung – etwa durch Foto- und Videoaufnahmen als Prüfunterlagen. Parallel dazu ist für 2026 eine Neufassung der Norm DIN VDE 0833-1 für Gefahrenmeldeanlagen angekündigt.

Digitalisierung verändert die Unterweisung

Die Südtiroler Landesregierung beschloss am 22. Mai, E-Learning-Kurse für Arbeitssicherheit auf alle Risikokategorien auszuweiten. Schulungen für Tätigkeiten mit mittlerem und hohem Risiko können nun digital absolviert werden.

Gleichzeitig rückt Künstliche Intelligenz in den Fokus der Gesetzgebung. Anfang Mai einigten sich EU-Rat und -Parlament auf Entwürfe für Hochrisiko-KI. Für KI-Systeme in Produkten gelten neue Fristen ab August 2028, eigenständige Anwendungen werden bereits ab Dezember 2027 reguliert.

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Hitze am Arbeitsplatz: Ab 26 Grad wird's kritisch

Arbeitgeber müssen klimatische Risiken in ihre Gefährdungsbeurteilung aufnehmen. Bei Raumtemperaturen über 26 Grad sind sie zum Eingreifen verpflichtet. Ab 30 Grad sind konkrete Maßnahmen nötig – etwa Ventilatoren oder angepasste Arbeitszeiten. Räume über 35 Grad gelten ohne technische oder organisatorische Entwärmung als nicht mehr zum Arbeiten geeignet.

Weniger Bürokratie beim Zertifizieren

Trotz steigender Anforderungen gibt es Bestrebungen, den Aufwand zu begrenzen. Die Deutsche Gesellschaft für Nachhaltiges Bauen (DGNB) überarbeitete am 26. Mai ihr Zertifizierungssystem für Neubauten. Durch weniger Kriterien und Indikatoren soll der Dokumentationsaufwand um mindestens zehn Prozent sinken. Ein neuer Zirkularitäts-Check vereinfacht die Nachhaltigkeitsbewertung – ohne die Anschlussfähigkeit an EU-Vorgaben zu verlieren.

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