Parkinson, Berufskrankheit

Parkinson als Berufskrankheit: Kabinett beschließt Anerkennung für Landwirte

14.06.2026 - 04:03:55 | boerse-global.de

Neue BAuA-Handbuchteile konkretisieren die Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen. Unternehmen stehen vor wachsenden Anforderungen.

BAuA-Handbuch: Neue Regeln für psychische Belastung am Arbeitsplatz
Parkinson - Eine stilisierte, abstrakte Darstellung eines menschlichen Kopfes aus geometrischen Linien, der mentale Prozesse am Arbeitsplatz symbolisiert. 14.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat neue Handbuchteile zur Gefährdungsbeurteilung vorgelegt. Im Fokus stehen psychische Belastungen am Arbeitsplatz.

Damit reagiert die Behörde auf die wachsende Bedeutung mentaler Gesundheit im Beruf. Die gesetzliche Pflicht zur Gefährdungsbeurteilung besteht zwar seit 1996. Eine entscheidende Klarstellung brachte aber die Novelle von 2013: Seither müssen Arbeitgeber in § 5 Abs. 3 Ziff. 6 des Arbeitsschutzgesetzes ausdrücklich psychische Belastungen bewerten.

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Psychische Belastungen zu erkennen, bevor wertvolle Kollegen ausfallen, ist eine der zentralen Aufgaben moderner Arbeitssicherheit. Diese praxiserprobten Excel-Vorlagen und Muster unterstützen Sifas dabei, Gefährdungsbeurteilungen rechtssicher und effizient durchzuführen. Sifa-Profis setzen auf diese Excel-Vorlage zur Gefährdungsbeurteilung

Was genau sind psychische Belastungen?

Das neue BAuA-Handbuch greift auf die Norm DIN EN ISO 10075-1 zurück. Demnach sind psychische Belastungen die Gesamtheit aller erfassbaren Einflüsse von außen, die psychisch auf den Menschen einwirken.

Mehrere Verordnungen bilden den rechtlichen Rahmen: die Arbeitsstättenverordnung, die Betriebssicherheitsverordnung sowie die Bio- und Gefahrstoffverordnung. Als praktische Richtschnur dienen die Empfehlungen der Gemeinsamen Deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA) aus dem Jahr 2022. Zu den zentralen Gestaltungszielen zählen Arbeitsmenge, Handlungsspielraum, klare Aufgabenverteilungen, soziale Unterstützung und Schutz vor Gewalt.

Warum der Druck auf Unternehmen steigt

Die Zahlen sprechen eine deutliche Sprache. 2018 verzeichnete Deutschland 708,3 Millionen Arbeitsunfähigkeitstage und über 949.000 Arbeitsunfälle – 541 davon tödlich. Der Produktionsausfall: rund 85 Milliarden Euro.

Psychische Erkrankungen sind ein wesentlicher Treiber. Laut AOK-Fehlzeitenreport entfallen etwa 12,5 Prozent aller Fehltage auf sie. Auch die DAK meldete in früheren Berichten einen Krankenstand auf Rekordniveau – mit psychischen Leiden und Rückenbeschwerden als Hauptursachen.

KI hilft bei der Erfassung – aber Vorsicht ist geboten

Die Erfassung psychischer Belastungen ist komplex. Deshalb setzen Berufsgenossenschaften zunehmend auf digitale Helfer. Die BG ETEM bietet über ihr Portal „Meine BG ETEM“ KI-gestützte Assistenten an. Sie unterstützen bei Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungen.

Experten warnen jedoch: Die Ergebnisse solcher Systeme brauchen eine fachliche Prüfung. Automatisierte Berichte können trotz professioneller Formulierung Fehler enthalten.

Zusätzlich gewinnen externe Beratungsdienste an Bedeutung – sogenannte Employee Assistance Programs (EAP). Anbieter wie das Fürstenberg Institut (seit 1989), INSITE oder der pme Familienservice beraten Mitarbeiter direkt. Die Kosten variieren: Basisangebote liegen bei zwei bis drei Euro pro Mitarbeiter und Monat. Umfassendere Pakete mit algorithmengestütztem Matching sind teurer.

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Viele Verantwortliche unterschätzen die rechtlichen Fallstricke des § 5 ArbSchG bei der Dokumentation psychischer Belastungen. Dieser kostenlose Experten-Report liefert 7 Sofort-Tipps, die Sie vor rechtlichen Problemen bewahren und eine rechtssichere Dokumentation ermöglichen. Was die meisten Arbeitsschutz-Verantwortlichen über § 5 ArbSchG nicht wissen

Parkinson als Berufskrankheit anerkannt

Parallel zur allgemeinen Gefährdungsbeurteilung gibt es Neuerungen in Fachbereichen. Ende Mai 2026 beschloss das Bundeskabinett: Parkinson gilt künftig als Berufskrankheit bei langjähriger Pestizid-Exposition. Die Entscheidung basiert auf Empfehlungen eines ärztlichen Sachverständigenbeirats aus den Jahren 2024 und 2025.

Betroffen sind vor allem Beschäftigte in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau. Der Bund stellt der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung für 2025 und 2026 insgesamt 20 Millionen Euro zur Verfügung.

Pflege: Hohe Abbruchquoten trotz mehr Auszubildender

Im Pflegesektor diskutieren Experten über neue Arbeitszeitmodelle und Mentoring-Programme. Grund sind die hohen Abbruchquoten während der Ausbildung. Zwar starteten 2025 mit 64.300 Anfängern acht Prozent mehr als im Vorjahr – doch nur etwa 40 Prozent eines Jahrgangs schließen die Ausbildung ab.

Das Thema steht Ende Juni 2026 auf dem Hauptstadtkongress auf der Agenda.

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