Palettenpooling und PPWR: Wie Unternehmen neue EU-Verpackungsregeln erfüllen
Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 17:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Seit dem 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR) in der Europäischen Union. Das Regelwerk, das als Verordnung (EU) 2025/40 bereits am 11. Februar 2025 in Kraft getreten war, betrifft nicht nur klassische Endverbraucherverpackungen, sondern ausdrücklich auch Transportverpackungen wie Paletten, Container und Mehrwegbehälter.
Bis zum Jahr 2030 verfolgt die Europäische Kommission das Ziel, dass sämtliche Verpackungen auf dem EU-Markt zu 100 Prozent recyclingfähig oder wiederverwendbar sein müssen.
Zeitplan und Kriterien für Recyclingfähigkeit
Die Recyclingfähigkeit von Verpackungen ist seit dem 12. August 2026 grundsätzlich vorgeschrieben. Konkrete Anforderungen an ein recyclinggerechtes Design greifen im Grundsatz ab 2030 oder nach Verabschiedung der entsprechenden delegierten Rechtsakte. Ein Recycling im großen Maßstab wird ab dem Jahr 2035 relevant.
Für eine harmonisierte Kennzeichnung gilt als Stichtag grundsätzlich der 12. August 2028 oder eine Frist von 24 Monaten nach dem Inkrafttreten entsprechender Durchführungsrechtsakte, ausschlaggebend ist das jeweils spätere Datum.
Für bestimmte kontaktempfindliche Medizinprodukte- und IVD-Verpackungen greifen Ausnahmen von einzelnen Vorgaben zur Recyclingfähigkeit und zum Mindestrezyklatanteil, wenngleich andere Anforderungen bestehen bleiben können.
Als Orientierungshilfe dient in Deutschland der durch die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) gemeinsam mit dem Umweltbundesamt (UBA) veröffentlichte Mindeststandard 2026. Dieser bewertet den Gewichtsanteil, der unter realen Sortier- und Recyclingbedingungen als Wertstoff wiedergewonnen werden kann, und stützt sich auf Angaben zu Materialien, Materialkombinationen, Barriereschichten und Gewichten.
Ab 2030 müssen Verpackungen grundsätzlich einen Recyclingfähigkeitsgrad von mindestens 70 Prozent aufweisen, um im Binnenmarkt vertrieben werden zu dürfen. Die finale Berechnungsmethode der Europäischen Union steht derzeit noch aus.
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Kritik und Reibungspunkte für kleinere Betriebe
Die neuen Vorgaben sorgen insbesondere bei kleineren Händlern und Betrieben für erhebliche Belastungen. Nach Angaben der IHK Koblenz bringe die PPWR hohen Aufwand und zusätzliche Kosten mit sich, während einzelne Pflichten nach wie vor unklar seien. Online-Händler im Landkreis Harz kritisierten, dass die Vorgaben zur Müllvermeidung im Versandhandel ihre laufenden Geschäfte behindern.
Besonders umstritten ist Artikel 17 der Verordnung, der Unternehmen verpflichtet, in jedem EU-Mitgliedstaat, in den sie Waren im Fernabsatz verkaufen, einen Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung zu benennen. Dies führte dazu, dass einzelne Kleinbetriebe Lieferungen in andere EU-Länder vorübergehend einstellten.
EU-Umweltkommissarin Jessika Roswall forderte am 16. September 2026 eine Lösung innerhalb eines Monats, während die Kommission auf eine administrative Entlastung bis spätestens Mitte Oktober dringt.
Das Europaparlament unterstützt ein beschleunigtes Verfahren, während im Rat bislang Zurückhaltung vorherrscht. Ausnahmeregelungen für Kleinst- und Kleinbetriebe waren bereits im Dezember zuvor sowie im darauffolgenden Juni diskutiert worden.
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Reaktionen in Industrie und Logistik
Entlang der gesamten Lieferkette müssen Unternehmen nun Eigentumsverhältnisse, Rückverfolgbarkeit sowie genaue Daten zu Herkunft, Nutzung und Entsorgung ihrer Verpackungsmittel nachweisen. Im Transportsektor empfiehlt der Dienstleister CHEP geschlossene Palettenpooling-Systeme, bei denen das Unternehmen das Eigentum sowie Rückführung, Reparatur und Datenverwaltung übernimmt.
Parallel stellen Software- und Messlösungsanbieter wie COSYS und AKL-tec Systeme bereit, mit denen sich Ladungsträger digital nachverfolgen oder Abmessungen und Gewichte präzise erfassen lassen, um Leerräume im Versand zu reduzieren.
Zudem kündigten Element Logic und die Ranpak Holdings Corp. eine globale Partnerschaft an, um Verpackungsautomatisierung zur Einhaltung der PPWR in Logistikzentren zu integrieren. Auch Hersteller von Lebensmittelverpackungen, etwa für Käse, richten ihre Entwicklungen auf dünnere Barrieren und recyclingfähige Polyethylen- und Polypropylen-Monomaterialien aus.
