Pakete vor der Haustür: Ablagegenehmigungen nehmen deutlich zu
Veröffentlicht am: 26.09.2026 um 05:00 Uhr | dpa, AD HOC NEWSImmer mehr Verbraucher in Deutschland erlauben Paketdiensten, ihre Sendungen dauerhaft an einem vereinbarten Ort abzulegen, statt sie persönlich entgegenzunehmen.
DHL meldet zehn Millionen Vereinbarungen
Marktführer DHL hat nach eigenen Angaben mehr als zehn Millionen dauerhafte Ablageort-Vereinbarungen in Deutschland. Das seien zehn Prozent mehr als ein Jahr zuvor; auch in den Jahren davor habe die Zahl ähnlich stark zugenommen.
Hermes verzeichnet seit August 2025 ein Plus von 30 Prozent bei den Ablagegenehmigungen, nannte aber keine absolute Zahl. GLS und DPD bieten die Funktion ebenfalls an und berichten von einem stabilen Anteil.
Risiko liegt beim Empfänger
Mit einer Ablagegenehmigung stimmt der Empfänger zu, dass der Zusteller das Paket etwa vor der Haustür, im Garten oder im Carport ablegt. Ab diesem Zeitpunkt ist die Sendung nicht mehr versichert. Wird sie gestohlen, trägt grundsätzlich der Empfänger das Risiko.
Bei DHL seien die Reklamationszahlen bei Ablagepaketen allerdings nicht höher als bei anderen Sendungen. GLS empfiehlt, nur solche Orte festzulegen, an denen nach Einschätzung der Empfänger kein Risiko besteht. Öffentlich zugängliche Abstellplätze seien problematisch.
Geschützter und nicht sichtbarer Ort empfohlen
DHL rät zu einem wettergeschützten Ablageort auf dem eigenen Grundstück, der von außen nicht einsehbar ist. Amazon warnt ebenfalls vor unbefugten Blicken. Besonders häufig werde der Service in Wohngebieten mit Einfamilienhäusern und im ländlichen Raum genutzt; in Städten kämen etwa Innenhöfe oder Fahrradschuppen von Mehrfamilienhäusern infrage.
Die Genehmigung kann dauerhaft oder nur für eine einzelne Sendung erteilt werden. Nach Angaben von DPD wird etwa ein Viertel der Geschäftskundensendungen an Verbraucher auf dieser Grundlage zugestellt. Der Anteil sei seit Anfang 2025 stabil.
Unterschiede bei Dokumentation und Waren
GLS verfügt nach eigenen Angaben über rund zwei Millionen dauerhafte Abstellgenehmigungen, von denen 1,5 Millionen regelmäßig genutzt werden. Rund 15 Prozent der gesamten Zustellmenge im Jahr 2025 und im bisherigen Jahresverlauf 2026 seien über eine Ablagegenehmigung zugestellt worden.
Die Vereinbarungen sparen den Logistikern Zeit, weil Zusteller nicht auf das Öffnen der Tür warten müssen und zusätzliche Zustellfahrten entfallen können. Bei besonders hochwertigen oder sensiblen Waren können Onlinehändler die Ablageoption ausschließen.
Amazon und DPD dokumentieren die Ablage mit einem Foto, das der Empfänger in der App beziehungsweise digital ansehen kann. DHL und Hermes fertigen bei der Ablage keine Fotos an; GLS arbeitet nach eigenen Angaben an einer solchen Funktion.
Bequemlichkeit trifft Haftungsrisiko
Die steigende Zahl dauerhafter Ablagegenehmigungen zeigt, wie stark sich der Paketempfang an den Alltag des Onlinehandels angepasst hat. Für Empfänger entfällt der Umweg zur Filiale, zum Paketshop oder zum Nachbarn. Besonders in Einfamilienhausgebieten und ländlichen Regionen kann ein geeigneter Ablageort den Empfang deutlich vereinfachen.
Die Vereinbarung verschiebt jedoch einen Teil des Risikos auf die Empfänger. Mit der Ablage endet bei den genannten Diensten grundsätzlich der Versicherungsschutz für das Paket. Wer einen öffentlich einsehbaren oder leicht zugänglichen Ort auswählt, muss deshalb zwischen Komfort und Diebstahlschutz abwägen. Ein wettergeschützter, von außen nicht sichtbarer Platz auf dem eigenen Grundstück bietet den besseren Schutz als die frei zugängliche Haustür.
Effizienzgewinn für die Zusteller
Für die Paketdienste sind Abstellgenehmigungen auch wirtschaftlich relevant: Zusteller müssen seltener auf das Öffnen der Tür warten und vermeiden wiederholte Anfahrten. Das senkt den Zeitaufwand je Sendung und erhöht die Zahl erfolgreich abgeschlossener Zustellungen. Gleichzeitig bleiben Einschränkungen bestehen, etwa bei hochwertigen oder besonders sensiblen Waren.
Die wachsende Nutzung dürfte den Druck auf sichere Empfangslösungen erhöhen. Fotodokumentationen können nachvollziehbarer machen, wo ein Paket abgelegt wurde, ersetzen aber keinen wirksamen Schutz vor Zugriffen. Für Verbraucher ist daher entscheidend, ob der gewählte Ort dauerhaft geschützt und eindeutig vereinbart ist.
