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P-Konto: Neue Freibeträge ab Juli 2026 für Millionen Betroffene

Veröffentlicht am: 20.08.2026 um 21:25 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Seit Juli 2026 gelten höhere Pfändungsfreibeträge auf P-Konten. Banken müssen die neuen Grenzen und Fristen strikt einhalten.

P-Konto 2026: Neue Freibeträge und Pflichten für Banken im Überblick
P-Konto: Neue Freibeträge ab Juli 2026 für Millionen Betroffene Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenzgrundlage im Falle einer Pfändung gewinnt das sogenannte Pfändungsschutzkonto (P-Konto) stetig an Bedeutung. Aktuelle Ratgeber verdeutlichen die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Notwendigkeit der Umwandlung herkömmlicher Girokonten, um Betroffenen den gesetzlich zugesicherten Schutz vor dem vollständigen Entzug ihrer Mittel zu gewähren.

Für Kreditinstitute ergeben sich daraus strikte Compliance-Anforderungen, insbesondere im Hinblick auf Bearbeitungsfristen und die korrekte Umsetzung der gesetzlich verankerten Freibeträge.

Gesetzliche Fristen und bankenrechtliche Vorgaben bei der Umstellung

Die Umwandlung eines bestehenden Girokontos in ein P-Konto muss für den Kunden grundsätzlich kostenfrei erfolgen. Den gesetzlichen Vorgaben folgend, sind Kreditinstitute dazu verpflichtet, diese Umstellung innerhalb einer engen Frist von vier Geschäftstagen vollzugsbereit abzuwickeln.

Mit der Einrichtung des Pfändungsschutzes gehen jedoch auch veränderte Rahmenbedingungen für die Kontoführung einher, die von den Instituten überwacht werden müssen.

So ist die Einräumung oder Nutzung von Dispositionskrediten auf einem P-Konto gesetzlich ausgeschlossen. Zur Gewährleistung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs ist den Kontoinhabern allerdings die Nutzung von Prepaid-Kreditkarten gestattet.

Eine wichtige finanzielle Flexibilität bietet zudem die gesetzliche Regelung zur Übertragbarkeit nicht genutzter Guthaben: Beträge innerhalb des geschützten Freibetrags, die im laufenden Monat nicht verbraucht wurden, können für einen Zeitraum von bis zu drei Monaten in die Folgemonate übertragen werden, um dort zusätzlich zur Verfügung zu stehen.

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Anpassung der Pfändungsfreibeträge im Jahr 2026

Ein zentraler Aspekt bei der Führung von P-Konten ist die korrekte Berücksichtigung der gesetzlichen Freibeträge, die im Verlauf des Jahres eine wesentliche Aktualisierung erfahren haben. Während für das Jahr 2026 zunächst ein monatlicher Grundfreibetrag in Höhe von 1.500 Euro herangezogen wurde, haben sich die gesetzlichen Grenzen zur Jahresmitte verschoben.

Seit dem 1. Juli 2026 gelten neue, erhöhte Pfändungsfreibeträge. Der gesetzliche Grundfreibetrag liegt seither bei 1.587,40 Euro pro Monat und ist bis zu einer Grenze von 1.589,99 Euro unpfändbar. Kreditinstitute müssen diese angepassten Grenzwerte bei der automatischen Freistellung von Geldern zwingend beachten, um Haftungsrisiken und fehlerhafte Abführungen an Gläubiger zu vermeiden.

Erhöhte Zuschläge für unterhaltsberechtigte Personen

Neben dem Grundfreibetrag des Kontoinhabers erhöhen sich die geschützten Summen, wenn gesetzliche Unterhaltspflichten gegenüber Dritten bestehen. Auch hier weisen die aktuellen gesetzlichen Vorgaben im Vergleich zu den zuvor im Jahr gültigen Werten deutliche Erhöhungen auf.

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Zuvor beliefen sich die Zuschläge für unterhaltsberechtigte Personen auf 561,43 Euro für die erste Person sowie auf 312,78 Euro für die zweite bis fünfte Person. Seit dem 1. Juli 2026 beläuft sich der zusätzliche Freibetrag nun auf 597,42 Euro für die erste unterhaltsberechtigte Person.

Für die zweite bis einschließlich fünfte Person wird ein zusätzlicher pfändungsfreier Betrag von jeweils 332,83 Euro gewährt. Um diese Erhöhungen in Anspruch nehmen zu können, müssen Kontoinhaber den Banken entsprechende Nachweise vorlegen, welche die Institute unverzüglich in ihren Systemen hinterlegen müssen.

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